Rechtsseitige Querung der Schnackenburgallee an der Kreuzung Holstenkamp/ Bornkampsweg für Fußgänger:innen und Radfahrende wieder öffnen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.08.2025
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 14.08.2025 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-1242.1B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat mit Schreiben vom 16.09.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu der Beschlussempfehlung Drs. 22-1242.1B kann die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu einer Beantwortung nichts beitragen und meldet daher nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Fehlanzeige. Die BVM ist fachlich nicht zuständig.
Erforderlich ist zunächst immer eine Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde bei der Behörde für Inneres und Sport. Sperrungen und Öffnungen sowie Standorte und der Betrieb von Ampeln betreffen die Sicherheit im Straßenverkehr und haben entsprechend sicherheitsrelevante Auswirkungen auf den Verkehr. Für die Sicherheit im Straßenverkehr in Hamburg ist allein die Straßenverkehrsbehörde zuständig, zu der die Verkehrsdirektionen der Polizei und die örtlichen Polizeikommissariate gehören. Sperrungen können nur dann wieder geöffnet oder Änderungen an Ampeln durchgeführt werden, wenn es die Sicherheit im Straßenverkehr zulässt oder es sich um eine Maßnahme handelt, die Sicherheit zu erhöhen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-1242.1B
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