Größere und deutlich erkennbare Fahrradampeln Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.06.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2025 anliegende Drucksache 22-1082.1B beschlossen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 08.09.2025 wie folgt Stellung genommen:
Die technische Ausstattung der Signalgeber ist in der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (Ausgabe 2015) und dem Leitfaden für Lichtsignalanlagen (Version 7) geregelt. In diesen Richtlinien werden Signalgeber in verkleinerter Ausführung bei Radfurten angeführt. Nach dem Leitfaden für Lichtsignalanlagen (2.3.4.4) ist der Durchmesser für Signalgeber bei Radfurten in Hamburg mit 110mm angegeben.
Zu 1:
Nach Feststellung der Verkehrsdirektion sind die angegebenen Vorschriften verkehrssicher. Die Entscheidung über den Einsatz von anderen, größeren Signalgebern ist eine Einzelfallentscheidung und obliegt der Abstimmung zwischen dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und der Verkehrsdirektion 5 (VD 5).
Zu 2:
Zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Richtungszuweisung von den Signalgebern gab es ein Abstimmungsgespräch mit dem LSBG und Amt A. Es ist beschlossen worden, Richtungspfeile über dem Signalgeber anzubringen. Eine Umsetzung erfolgt zeitnah.
Zu 3:
Siehe Antwort 2
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Signalgeber in verkleinerter Ausführung für bestimmte Verkehrsteilnehmer vorgesehen werden, um dadurch Irritationen für den Kraftfahrzeugverkehr entgegenzuwirken.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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