Verkehrsberuhigung in der Schanze Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 06.10.2025 Mobilitätsausschuss Ö 6
Die Bezirksversammlung Altona hatte das Bezirksamt mit Drucksache 21-1429.1 (siehe Anlage 1) vor viereinhalb Jahren aufgefordert, zu den folgenden und weiteren Punkten eine Stellungnahme abzugeben oder hilfsweise ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben:
Das Bezirksamt hatte mit Drucksache 21-1773 (Anlage 1) zu den weiteren Punkten bereits eine detaillierte Stellungnahme abgegeben und zu den vorgenannten Punkten zurückgemeldet, dass dies im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung beantwortet werden könnte. Dem Antrag vorausgegangen war die Empfehlung 05/2020 des Stadtteilbeirats Standpunkt Schanze (Anlage 2). Die weitere Umsetzung des Beschlusses zog sich hin. Während ein Planungsbeginn Anfang 2024 noch für das vierte Quartal in 2024 terminiert war, wurde der Planungsbeginn im Arbeitsprogramm 2025 als "offen" angegeben. Das Bezirksamt schätzte den Aufwand ähnlich hoch ein, wie beim Projekt freiRaum Ottensen – das autoarme Quartier, obwohl der Verkehrsausschuss das Bezirksamt lediglich um „weitergehende Informationen“ bat, um die Vorschläge des Stadtteilbeirats bewerten zu können.
Würden für die Abarbeitung der Drucksache 21-1429.1die Planungszeiträume von Ottensen Macht Platz sowie freiRaum Ottensen – das autoarme Quartier auf die Schanze übertragen, wäre mit einer Umsetzung von ersten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wohl frühestens im kommenden Jahrzehnt zu rechnen. Die Prüfung zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Schulterblatt dürfte Seitens des Bezirksamts absehbar nicht in Betracht kommen (Zeit, Kosten, Kapazität). Aufgrund des Wortlauts der Drucksache 21-1429.1 besteht keine Notwendigkeit, in der Sternschanze ein Projekt analog zu freiRaum Ottensen durchzuführen, da das Amt lediglich zu einer Stellungnahme aufgefordert worden war.
Vor diesem Hintergrund möge der Mobilitätsausschuss den folgenden Lösungsvorschlag als Teil der sukzessiven Bereinigung der alten Beschlüsse im Arbeitsprogramms Planung Straße und Mobilität beraten und der Bezirksversammlung empfehlen Folgendes zu beschließen:
Die Bezirksversammlung beschließt gemäß § 19 BezVG, dass die Drucksache 21-1429.1 mit Aufforderung zur Stellungnahme als abgearbeitet angesehen wird.
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gemäß § 27 BezVG,
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport (BIS) gemäß § 27 BezVG,
Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Anlage 1: Mitteilungsdrucksache 21-1773 zum Beschluss 21-1429.1
Anlage 2: Empfehlung 05/2020 des Stadtteilbeirats Standpunkt Schanze
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