Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 15.09.2025.
Herr Harders stellt einen diesbezüglichen Antrag der Fraktion GRÜNE zur nächsten Sitzung des Mobilitätsausschusses in Aussicht.
Frau Pauly regt an, die sehr baurechtliche Thematik im Bauausschuss oder Stadtentwicklungsausschuss zu beraten.
Herr Schmidt betont, dass die Bewohner:innen Anspruch auf Einhaltung der Immissionswerte hätten.
Herr Stünitz wendet ein, die immissionsrechtlichen Grenzwerte ergäben sich aus dem Bahn-, nicht aus dem Bau- oder Planrecht. Insofern sei der Mobilitätsausschuss zuständig. Leider unterscheide das Bahnrecht beim Immissionsschutz in Bestands- und Neubaustrecken. Nur für Letztere sei die Deutsche Bahn AG (DB) verpflichtet, für Lärmschutz zu sorgen. Bei der in der Eingabe genannten Trasse existierten zukünftig sowohl zwei Bestands- als auch zwei Neubaustrecken, was bahnrechtlich komplex sei.Die Bezirksversammlung könne nur die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bitten, eine Einigung mit der DB zugunsten der Bewohner:innen und deren Lärmschutz herbeizuführen.
Herr Batenhorststellt fest, die Lärmschutzvorgaben müssten eingehalten werden.
Der Mobilitätsausschuss vertagt die Eingabe einvernehmlich in die nächste Sitzung am 20.10.2025.
Der Petent verweist auf zum Beispiel Google Maps, deren Navigation den Kfz-Verkehr häufig durch die Regerstraße führe.
Auf Nachfrage von Frau Pauly stellt Herr Asmussen klar, vor der Schule sei die Geschwindigkeit bereits auf Tempo 30 begrenzt. Zwischen dem 04. und 22.09.2025 seien insgesamt etwa 56.000 Fahrzeuge gezählt worden. Etwa 4.500 davon seien Zweiräder gewesen. Bei 85% der Zweiräder sei die Geschwindigkeit nicht höher als 22 km/h gewesen. Die etwa 51.500 Kfz setzten sich aus etwa 40.000 Pkw, 8.200 Transportern und 2.400 Lkw, davon etwa 160 Lastzüge, zusammen. Insgesamt seien 47.700 Fahrzeuge vom Bornkampsweg zur Bahrenfelder Chaussee unterwegs gewesen. Der Kfz-Verkehr weise eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 28 km/h auf.
Soweit es sich um Kolonnenverkehre gehandelt habe, sei dieser durch den Rückstau an der Lichtsignalanlage an der Bahrenfelder Chaussee verursacht worden. Der durchschnittliche Fahrzeugabstand habe etwa 42 Sekunden betragen. In den letzten drei Jahren seien keine Unfälle verzeichnet worden. Insofern gebe es polizeilich keinen Handlungsbedarf. Der in der Regerstraße befindliche Fußgängerüberweg (FGÜ) sei durch die baulichen Maßnahmen nun frei passierbar. Zu Zeiten des Schulbeginns habe sich ein Kollege vor Ort aufgefallen, dem zwar keine Gefährdungen, aber vermerkt irreguläre Linkseinbieger von der Regerstraße in die Bahrenfelder Chaussee stadteinwärts aufgefallen seien. Insgesamt sei die verkehrliche Situation zwar angespannt, aber akzeptabel und vergleichbar mit anderen, verkehrlich belasteten Gebieten im Bezirk.
Die Anordnung einer Einbahnstraße von West nach Ost (von der Bahrenfelder Chaussee zum Bornkampsweg) anstelle der jetzt gegenläufigen Straße, wie von Herrn Stünitz angeregt, setze eine Gefahrenlage voraus, die nicht gegeben sei. Die von Herrn Piotrowski betonten Gefährdungen durch Abgase und Lärm, verursacht vom Durchgangsverkehr, seienabstrakter Natur und keine Gefahrenlage im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Vergleichszahlen vor Einrichtung der A7-Baustellen lägen für die Regerstraße nicht vor.
Herr Stünitz macht auf die hohe Menge an Kfz in einer Tempo 30-Zone aufmerksam. Der Durchgangsverkehr habe in einem Wohngebiet nichts zu suchen. Der Einbau eines Modalfilters, wie in der Eingabe vorgeschlagen, halte er für nicht zielführend. Eine Einbahnstraße hingegen sei während einer Baustelle schon einmal eingerichtet gewesen.
Herr Harders ordnet ein, die gemessene Fahrzeuganzahl betrage damit etwa 2.500 pro Tag. Die Unfallzahl allein sei nicht der einzige Indikator für eine Gefahrenlage. Gegebenenfalls könne das Gefährdungrisiko, die der Durchgangsverkehr vor einem Schulstandort in einem Wohngebiet verursache, Grundlage für Maßnahmen sein. Auch Fahrzeugkolonnen könnten eine Unfallquelle sein, wenn zum Beispiel der Fußverkehr versuche, durch eine nur in eine Richtung stehende Kolonne die Fahrbahn zu überqueren. Schulkinder könnten Kolonnen mit ruhendem Verkehr verwechseln.
Herr Batenhorst konstatiert, nicht die Nutzung der Regerstraße von Fahrzeugen verursache Gefährdungssituationen, sondern die Elterntaxis vor der Schule.
Frau Pauly kritisiert die möglichen Auswirkungen einer Einbahnstraßenregelung für die Anwohnenden.
Herr Schmuckall ergänzt, insbesondere vor einem Schulstandort seien Einbahnstraßen zu vermeiden. Des Weiteren setze eine Einbahnstraße mindestens den Umbau einer der beiden großen Knoten (Bahrenfelder Chaussee und oder Bornkampsweg) mit entsprechenden Kosten und zeitlichem Vorlauf voraus. Er rege an, die schleusende und verkehrsberuhigende Wirkung der schon bestehenden Fahrbahneinengung am FGÜ zu nutzen und die Einengung zu verlängern. Die vergleichbare Einengung am Hemmingstedter Weg vor der Internationalen Schule habe zu guten Ergebnissen geführt.
Herr Hahn bezweifelt, dass eine Verlängerung der Einengung den gewünschten verlangsamenden Effekt erziele.
Herr Adrian macht auf die Wirkung von langsameren Verkehrsflüssen aufmerksam, die dann auch verhinderten, dass die Route in den Navigationssystemen angezeigt werde.
Herr Fischer stellt fest, sollte von der Bahrenfelder Chaussee nicht links abgebogen werden könnenund die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung gelten, bliebe vermutlich nur noch etwa 10 Prozent des gegenwärtigen Verkehrs übrig, da die Möglichkeit zur Abkürzung unterbunden werden würde.
Herr Schmidt betont die Gefahr für Schulkinder, die durch rechtsabbiegende Kfz aus der Regerstraße in die Bahrenfelder Chaussee entstehe. Die Anordnung einer Einbahnstraße von West nach Ost halte er für prüfenswert. Er bitte um Vertagung des TOPs.
Auf Anregung von Herrn Schmidt vertagt der Mobilitätsausschuss die Eingabe einvernehmlich in die nächste Sitzung am 20.10.2025.
Der Petent ist nicht anwesend. Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung nimmt für eine erneuten Beratungstermin Kontakt mit dem Petenten auf.
Die Eingabe wird vor Eintritt in die Tagesordnung von dieser heruntergenommen.
Frau Kühl (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, BVM) sowie Frau Klein und Herr Wullf (beide P+R Betriebsgesellschaft mbH, P+R) stellen mithilfe einer Präsentation (Anlage)das Pilotprojekt Radboxen vor und berichten auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder das Folgende:
Herr Batenhorst verweist auf bestehende kostenpflichtige Angebote, die nicht genutzt würden. Auch die Radboxen müssten für Mieter:innen kostenlos sein.
Herr Schmidt hält ein kostenpflichtiges Angebot für angemessen, vermisse aber Details zu den zukünftigen Kosten.
Frau Pauly bittet um eine möglichst barrierefreie Abstellmöglichkeit.
Mehrere Ausschussmitglieder bitten die Referierenden, die zukünftig anfallenden Kosten für Mieter:innen und Verwaltung dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben, sowie diese vorlägen.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.09.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Auf Nachfrage von Herrn Krull zeigt Herr Hardersmögliche Einschränkungen für den Fußverkehr durch schrägparkende Fahrzeuge auf. Um diese zu vermeiden, sei Längsparken vorzuziehen.
Frau Pauly macht darauf aufmerksam, dass es sich lediglich um einen Prüfauftrag an die Straßenverkehrsbehörde handele.
Herr Fischer bestätigt auf Nachfrage von Herrn Asmussen, dass das Bezirksamt die Genehmigung der von Bürger:innen auf dem Gehweg aufgestellten Pflanzkübel, um Einschränkungen für den Fußverkehr zu unterbinden, erteilt habe.
Herr Asmussen vermutet, dass, wenn die Fahrzeuge ausreichend schräg gestellt werden, die restliche Fahrbahnbreite ausreichen könnte.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der AFD-Fraktion, wie folgt zu beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.09.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Herr Schmidt führt ein, in die Neufassung des Antrags seien Hinweise der Fraktion DIE LINKE aufgenommen worden. Zum Antragsgegenstand seien Anwohner:innen an die Fraktionen herangetreten.
Herr Stünitz bezweifelt, dass Poller die richtige Lösung darstellen. Denkbar seien auch Schranken. Er vermute, dass auf der Fahrbahn aufgebrachte Piktogramme das falsche Abbiegen aus dem Kreisverkehr in die Große Bergstraße verhindern würden.
Frau Pauly regt an, erst die Anzahl der irregulär eingefahrenen Fahrzeuge von der Straßenverkehrsbehörde feststellen zu lassen.
Herr Schmuckall widerspricht und stellt klar, dass kein einziges nicht autorisiertes Fahrzeug die Große Bergstraße befahren solle. Derzeit seien regelhaft Verstöße sichtbar. Von einer Schranke sei abzusehen und ein versenkbarer Poller vorzuziehen, diese würden zum Beispiel in Berlin auch erfolgreich angewandt.
Herr Hahn unterstützt die Zielrichtung des Antrags, auch die Verwaltung sehe täglich und regelhaft Verstöße und begrüße die Idee, nicht durch bauliche, sondern mithilfe digitaler Lösungen die Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot zu ahnden. Derartige Lösungen würden im EU-Ausland zuhauf angewandt. Der Einbau eines Pollers sei nicht möglich, dieser müsse weit vorher mit einem Schild angekündigt werden. Falsch aus dem Kreisverkehr eingebogene Fahrzeuge müssten außerdem in einer Einbahnstraße vom Poller in den Kreisverkehr zurücksetzen.
Frau Hanke-Wiedemann ergänzt, eine rein bezirkliche Lösung für einen Poller sei nicht denkbar, es müsse zum Beispiel für die Durchfahrt von Taxis eine Hamburgweite Lösung angewendet werden.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig und bei Enthaltung der Fraktionen von DIE LINKE und AFD, wie folgt zu beschließen:
Dem Antrag zugestimmt.
Herr Harders stellt klar, das Bezirksamt habe den Aufwand zur Umsetzung des Beschlusses 21-1429.1 mit dem für freiRaum Ottensen gleichgesetzt. Entsprechend sei die Umsetzung des Beschlusses gemäß Arbeitsprogramm des Bezirksamtes bisher nicht absehbar. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs sei vor dem Hintergrund nicht realistisch, wohl aber die Einrichtung einer Tempo 20-Zone, über die die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)entscheide. Um den Abbau von Lichtsignalanlagen (LSA) im Bestand zu vermeiden, müsse die zukünftige Tempo 20-Regelung vor der LSA enden. Darüber hinaus könne ein Verkehrsversuch mit Einbahnstraßen nach Ende der Bauarbeiten an den Eisenbahnüberführungen in der Schanze zu einer Verkehrsberuhigung führen.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass eine Einbahnstraße, die auch vom Standpunkt.Schanze e.V. (Stadtteilbeirat) angeregt worden sei, unter Umständen zu einer erhöhten Geschwindigkeit der durchfahrenden Kfz und Verkehrsberuhigung wiederum zu vermehrten Cornern führen könne.
Eine Vertretung vom Stadtteilbeirat unterstreicht, besonders die derzeit im Kreis fahrenden Autoposer sorgten für Gefährdung und Lärm. Eine zukünftige Regelung müsse das Posen unattraktiv machen.
Herr Heyne verweist auf die wesentliche verkehrliche Funktion der Schanzenstraße. Eine Zustimmung der BVM sei vor diesem Hintergrund fraglich. Des Weiteren hätte er sich über eine vorherige interfraktionelle Abstimmung des Antragsinhalts gefreut.
Herr Schmuckall regt Sonderregelungen für die Abendstunden und am Wochenende an, vergleichbar mit Regelungen an der Reeperbahn und insbesondere vor dem Hintergrund der Beschwerden zur Autoposer-Szene. Der Antrag der Fraktion GRÜNE führe zu einer Reihe von noch zu klärenden Themen. So müssten die bestehenden LSA wohl bei Einführung einer Tempo 20-Zone abgebaut werden. Die Gewerbetreibenden vor Ort seien vermutlich für Modalfilter kaum zu gewinnen. Das Bezirksamt werde nach Entscheidung der BVM ggf. eine ressourcenintensive Umsetzung vor Ort durchführen müssen, was das Arbeitsprogramm also nicht entlaste.
Herr Schmidt meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.
Die Neufassung der Drucksache 22-1357 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr van den Heuvel bemängelt, nach Einführung der beabsichtigten Zufahrtsbeschränkungen könnten einzelne Anwohner:innen in der Ottenser Hauptstraße nicht mehr ihre Stellplätze erreichen.
Herr Schmuckall regt an, die Beschränkung "Bewohner frei" statt "Anlieger frei" in Erwägung zu ziehen. Die Zufahrtszeiten für Bewohner könnten dann auch noch geringfügig ausgeweitet werden. Ggf. müsste die Zufahrtsbeschränkung in drei (Bewohner, Anlieger, Lieferverkehr), statt in zwei Gruppen (Anlieger, Lieferverkehr) gefasst werden. Die Straßenverkehrsordnung lasse leider keine pragmatischeren Lösungen zu.
Frau Hanke-Wiedemann stellt klar, "Anlieger frei" ermögliche im Gegensatz zu "Bewohner frei" auch private Lieferverkehre und Personentransporte. Die Regelungen für die Zubringerverkehre müssten bei „Bewohner frei“dann neu geregelt werden.
Herr Schmidt kritisiert, dass Inklusionsbeirat und Bezirkssenior:innenbeirat (BSB) erst zum jetzigen Zeitpunkt eingebunden würden. Die Kritik des BSB sei nachvollziehbar.
Herr Batenhorst ergänzt, die Zufahrtsbeschränkungen und Ausnahmeregelungen seien zu bürokratisch und zu aufwändig.
Das Amt und das Polizeikommissariat (PK) 21 werden einvernehmlich gebeten, bis zur nächsten Sitzung am 20.10.2025 den Hinweis von Herrn Schmuckall zu „Bewohner frei" alternativ oder additiv zu „Anlieger frei" auf Realisierung zu prüfen.
Die Drucksache wird entsprechend vertagt.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Stellungnahme des PK 21 ist als Anlage angefügt.]
Anlagen
Stellungnahme PK 21 TOP 7 Beschilderung freiRaum Ottensen (104 KB)
Der TOP wird auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Krull stellt klar, die Gefahrenstelle für den Fußverkehr rund um einen Schaltkasten sei vor wenigen Tagen beseitigt worden, eine Beratung sei nicht mehr nötig.
Herr Fischer stellt klar, die Drucksache 22-1370 zum Haushaltsplanentwurf 2027/ 2028 beinhalte lediglich die Schlüsselung, nicht die Höhe der Rahmenzuweisung.
Herr Schmuckall regt an, dennoch auf die Mehrbedarfe der Verwaltung in der Stellungnahme des Mobilitätsausschusses zu verweisen.
Herr Hahn erklärt, tatsächlich halte das Bezirksamt die Rahmenzuweisungen für nicht auskömmlich. Auf Nachfrage von Frau Pauly erläutert er, die Unterscheidung in investive und konsumtive Mittel im Straßenbau sei schwierig. Investive Mittel setzten einen Ausbau, der zu einer wesentlichen Verbesserung führe, voraus. So sei erst der Austausch der Asphalttragschicht investiv. Mittel für Lichtsignalanlagen, Straßenbäume oder auch die von der Wegeaufsicht veranlassten typischen Instandsetzungen seien in der Regel konsumtiv. Die Instandsetzung der Elbchaussee sei vermutlich investiv.
Herr Strasser führt aus, die Bezirkspolitik sei im Mobilitätsausschuss bereits seit geraumer Zeit mit fehlenden Mitteln konfrontiert. Vom Bezirksamt müssten die Mehrbedarfe transparent quantifiziert werden. Die fehlenden Mittel führten dazu, dass die Politik den Wünschen der Bürger:innen nicht entsprechen könne. Auch wenn es nur um Schlüsselung gehe, müsse der Interessenskonflikt zwischen Bezirk und Senat in der Stellungnahme des Ausschusses aufgezeigt werden, zumal der Bezirk in der Haushaltsplanaufstellung vom Senat nicht ausreichend berücksichtigt werde.
Frau Pauly bittet um Vertagung, um die Drucksache fraktionsintern abstimmen zu können.
Das Amt wird einvernehmlich gebeten, bis zur nächsten Sitzung am 20.10.2025 den tatsächlichen Mehrbedarf der Rahmenzuweisung zu prüfen und hierfür eine Formulierung vorzuschlagen.
Die Drucksache wird entsprechend vertagt.
Der TOP wird auf Wunsch der Fraktion GRÜNE vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Harders erläutert, vor den Tunneleinfahrten am Lessingtunnel sei vor kurzem das Verkehrszeichen 254 "Verbot für Radverkehr" aufgestellt worden. Ein Grund sei dafür nicht ersichtlich. Der Radstreifen sei nicht abgesperrt und der Kfz-Verkehr könne weiter passieren. Der Radverkehr befändesich bereits in Fahrtrichtung Innenstadt linksabbiegend auf der Fahrbahn und könnteim Mischverkehr weiter fahrend den Tunnel passieren.
Das gleiche Verkehrszeichen stehe zudem auf der Max-Brauer-Allee vor der Sternbrücke in Richtung Nordosten. Auch hier sei die Regelung nicht nachvollziehbar.
Frau Erdoganregt an, zur Max-Brauer-Allee das Polizeikommissariat 16 um eine Stellungnahme zu bitten. Die sich häufig verändernden Baustellenflächen bedingten eine weiträumige Umleitung über die Oelkersallee.
Auch der Lessingtunnel habe viele unterschiedliche Bauphasen. Während der kommenden Herbstferien werde der Tunnel vollständig gesperrt. In Kürze würden Schutzplanken den Radstreifen einengen. Der bisher den Tunnel passierende Radverkehr habe viele Beschwerden ausgelöst, da dieser in der Regel den Mittelstreifen nutze und auf diesem den Fußverkehr gefährde. Bei einer Ortsbesichtigung seien Kollegen zwei Mal massiv gefährdet worden. Diese Konfliktlage habe beseitigt werden müssen. Ende des Jahres 2025 werde die Umbauphase des Lessingtunnels beendet sein.
Herr Strasser moniert, der Radverkehr gefährde an vielen Stellen den Fußverkehr, der Mittelstreifen des Lessingtunnels sei nur ein Beispiel. Es fehle an einer Kampagne für mehr Rücksichtnahme.
Herr Schmuckall verweist auf § 1 der Straßenverkehrsordnung, in der gegenseitige Rücksichtnahme von allen Verkehrsteilnehmenden gefordert werde.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Herr Fischer begrüßt Herrn van den Heuvel als neuen Vertreter des Bezirks-Senior:innenbeirats.
Mehrere Ausschussmitglieder bitten, Referierende zu den Fahrtenausfällen der Fähren der HADAG Seetouristik und Fährdienst AG einzuladen.