21-1429.1

Eine Chance für die Schanze Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

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26.11.2020
Sachverhalt

Aufgrund der Bitte des Verkehrsausschusses hat sich der Stadtteilbeirat STANDPUNKT.SCHANZE e.V. mit der Frage beschäftigt, ob eine Einbahnstraßenregelung auf dem Schulterblatt (Süd-Nord-Richtung) und in der Schanzenstraße (Nord-Süd-Richtung) die Verkehrssituation im Stadtteil verbessern könnte. Mit der Empfehlung 5/2020 hat der Beirat dieses bestätigt und eine weitere Variante – Teilung der Straße Schulterblatt auf Höhe Susannenstraße/Juliusstraße durch Poller oder Schranken – benannt und bittet den Ausschuss nun um Bewertung der Vorschläge bzw. Erarbeitung alternativer Lösungsideen.

 

Um die Vorschläge angemessen bewerten zu können, benötigt der Ausschuss weitergehende Informationen. So fehlen bislang genauere Angaben zu den Verkehrsmengen in den benannten Straßen und zu Auswirkungen der Vorschläge auf den Straßenraum sowie das umliegende Straßenverkehrsnetz.

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von DIE LINKE und FDP, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert,

 

  1. eine Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen abzugeben:

 

a)      Wie hoch sind die Verkehrsmengen auf dem Schulterblatt und in der Schanzenstraße? Gibt es Angaben zum Modal Split? Die Schanzenstraße wurde kürzlich von Altonaer Straße bis zur Kreuzung Lagerstraße für die Veloroute 2 umgebaut. Wie hoch ist der Radverkehrsanteil in diesem Abschnitt und im Vergleich dazu im Folgeabschnitt bis Neuer Pferdemarkt?

 

b)     Welche Angaben zur Höhe des Durchgangsverkehrs sind bekannt?

 

c)      Ist es rechtlich möglich, in der Schanzenstraße neben dem bestehenden nichtbenutzungspflichtigen Radweg weitere benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn anzubringen?

 

d)     Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, bei einer möglichen Verbreiterung der Gehwege auf dem Schulterblatt oder in der Schanzenstraße die Restgehwegbreite bei Sondernutzungen von derzeit 2,00 m verbunden mit der Wertstufe 1 zu erhöhen?

 

e)      Im Stadtteil wurde kürzlich das Bewohnerparken eingeführt. Hat sich der Parkdruck, insbesondere das Zweite-Reihe Parken sichtlich verändert?

 

f)       Zur Zeit gilt auf dem Schulterblatt und in Abschnitten auf der Schanzenstraße die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. Der Anlieferverkehr auf dem Schulterblatt stellt im Zweirichtungsverkehr ein Hindernis im Verkehrsfluss dar. Welche Veränderungen sind bei einem Einrichtungsverkehr in Süd-Nord Richtung zu erwarten? Würde der Kfz-Verkehr voraussichtlich beschleunigt?

 

g)     Sind die vorgeschlagenen Einbahnstraßenreglungen geeignet, die Anzahl der Fahrzeuge im motorisierten Individualverkehr auf den genannten Straßen zu erhöhen? Oder sind im Gegenteil Verlagerungseffekte in die umliegenden Straßen wie die Altonaer Straße und die Stresemannstraße und wenn ja in welcher Höhe zu erwarten?

 

h)     Kann der Anlieferverkehr bei vorgeschlagener Sperre des Schulterblattes weiterhin ausreichend gewährleistet bleiben? Welche Auswirkungen wären insbesondere auf die Susannenstraße zu erwarten? Wäre die Ausweisung einer Anlieferzone an der Kreuzung Bartelsstraße/Susannenstraße erforderlich, um die Passierbarkeit in Richtung Bartelsstraße weiterhin zu ermöglichen? Wäre eine tageszeitlich befristete Sperrung des Schulterblattes verbunden mit festen Anlieferzeiten rechtlich möglich?

 

i)        Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Schulterblatt in einen verkehrsberuhigten Bereich oder in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umzuwidmen?

 

  1. eine Stellungnahme des zuständigen Polizeikommissariats zu den Vorschlägen und zu den vorgenannten Fragen einzuholen.

 

  1. sofern die Fragen durch das Bezirksamt oder das Polizeikommissariat nicht oder in wesentlichen Teilen nicht zu beantworten sind, ein Verkehrsgutachten zur weiteren Klärung in Auftrag zu geben.

 

 

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