Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Hesse (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) stellt dem Ausschuss den aktuellen Stand der Wärmeplanung anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor und berichtet auf Nachfragen der Ausschussmitglieder das Folgende:
Frau Dr. Steffens lobt, die vorgestellte Wärmeplanung der BUKEA sei insbesondere vor dem Hintergrund der Hamburger Klimaziele, bis zum Jahr 2045 CO2-neutral zu sein, gut und richtig.
Herr Harders betont, es sei positiv hervorzuheben, wie ausführlich sich die Bürger:innen zur Wärmeplanung bereits online informieren könnten.
Herr Müller-Constantin kritisiert, für die Gebiete im Bezirk, die unter den Milieuschutz fielen, seien in der bisher vorgestellten Wärmeplanung keine adäquaten Lösungen erkennbar. Er befürchte, dass hier am Ende die Mieter:innen die Kosten für etwaige Sanierungsmaßnahmen tragen müssten, die im Zusammenhang mit der Wärmeplanung ständen.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 13.11.2023.
Frau Lange erklärt, es liege aktuell kein neuer Sachstand vor. Sie stelle einen Nachtrag zu Protokoll in Aussicht.
[Nachtrag zu Protokoll: Per E-Mail vom 04.06.2024 hat das Amt hierzu einen Sachstandsbericht in Form eines Entwurfs einer Mitteilungsdrucksache an die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Altona (BVG) übermittelt. Nach Abstimmung zwischen BVG und dem Amt wird dieser Sachstandsbericht für die 22. Wahlperiode vorgemerkt, vorbehaltlich der Freigabe der künftigen Amtsvertretung des dann in dieser Sache zuständigen Fachausschusses.]
Die Petent:innen betonen, ein Lärmgutachten sei erst in Auftrag gegeben worden, nachdem sie und die betroffene Nachbarschaft sich zur Wehr gesetzt hätten.
Herr Esselmann führt aus, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sei ein unabhängiges Lärmgutachten durchgeführt worden, dessen Ergebnisse zu einer Beschränkung der Betriebszeiten geführt habe. Der:die Betreiber:in habe dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) aktuell signalisiert, noch im Juni diesen Jahres die bisherige Schnellladesäule durch eine neue und deutlich leisere zu ersetzen. Zudem hätte im Rahmen einer kürzlich durch VS vor Ort durchgeführten Schallimmissionsmessung keine Überschreitung der gesetzlichen Richtwerte festgestellt werden können.
Herr Wiegand berichtet, in Blankenese sei eine Ladesäule nach Beschwerden von Anwohner:innen wieder abgebaut worden. Dieser Sachverhalt könne als Präzedenzfall auf den vorliegenden Fall übertragen werden, sofern die Installation der neuen Schnellladesäule zu keiner Besserung der Situation für die Petent:innen führe.
Herr Harders regt an, es sollte zusätzlich eine Lärmmessung in den Wohnungen der Petent:innen vor Ort durchgeführt werden. Er empfehle den Petent:innen darüber hinaus, sich regelmäßig beim Bezirksamt zu beschweren, sofern auch durch die neue Schnellladesäule keine Besserung eintrete.
Angemeldet von der CDU-Fraktion
Frau Dr. Steffens moniert, viele Maßnahmen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept für Altona (IKK) hätten zu keiner oder nur zu einer geringfügigen CO2-Einsparung geführt. Die durch Maßnahmen des Bezirksamts im IKK-Bericht bezifferte jährliche CO2-Einsparung von 350,39 Tonnen sei im Vergleich zum deutschlandweiten jährlichen CO2 Pro-Kopf-Verbrauch von 9 Tonnen sehr gering. Zudem seien im Rahmen des Sanierungsfahrplans des Bezirksamts von den ursprünglich 33 ausgewählten bezirklichen Gebäuden nur für drei ein Sanierungsgutachten geplant. Sie wolle wissen, ob für dieses konkrete Vorhaben zusätzliche Personaleinstellungen geplant seien. Außerdem sei nach wie vor unklar, warum die im IKK-Bericht aufgeführten Maßnahmen in Bezug auf deren Relevanz für den Klimaschutz und die Klimaanpassung anhand der Kriterien „gering“ bis „keine“ bewertet würden.
Frau Lange konstatiert, in der Diskussion um die im IKK-Bericht gewählten Kriterien zur Beurteilung der Maßnahmen in Bezug auf deren Relevanz für den Klimaschutz und die Klimaanpassung liege offensichtlich ein Missverständnis zwischen Politik und Amt vor. Sie schlage vor, etwaige Rückfragen mit der CDU-Fraktion im Nachgang schriftlich zu klären.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Vorbemerkung zum Protokollnachtrag: Während der Klimaschutz auf die Minderung der Ursachen abzielt, fokussiert sich die Klimaanpassung auf den Umgang mit den unvermeidlichen Folgen des Klimawandels.
Bei den Klimaschutzmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen, die die globale Erwärmung durch die Verringerung des Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2) eindämmen sollen. Dazu zählen technische Maßnahmen wie die Erhöhung von Energieeffizienz oder der Ersatz von fossilen Energieträgern (Kohle, Gas) durch erneuerbare Energien (Sonne, Wind), aber auch Maßnahmen zur Aufklärung und Verhaltensänderung. Damit soll das Voranschreiten des Klimawandels minimiert werden.
Bei den Klimaanpassungsmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen zur Anpassung an die sich durch den Klimawandel verändernden klimatischen Bedingungen. Dazu zählen Maßnahmen zur Begrünung und Verschattung, Bewässerung und Entwässerung, aber auch zum Aufbau von Monitoring- und Warnsystemen. Es geht um den vorsorgenden Umgang mit nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels und Extremwettereignissen.
In der Tabelle (siehe Anlage) sind die Maßnahmen aufgeführt, bei denen das Kriterium „Keine“ oder „Gering“ bezüglich ihrer Klimaschutzrelevanz und/oder Klimaanpassungsrelevanz laut des IKK-Endberichtes Teil B vorliegt.]
Frau Schoon kritisiert, die bisher gelieferten Antworten des Bezirksamtes seien sehr spärlich und nicht zufriedenstellend. Die Antwort des Amtes auf die Kleine Anfrage ihrer Fraktion zur Solaroffensive (siehe TOP 10.2), dass bisher keines der bezirklichen Gebäude mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen ausgestattet worden sei, enttäusche. Zudem wolle sie wissen, welche bezirklichen Gebäude generell unter den Sanierungsfahrplan fielen, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen in welchen Gebäuden identifiziert worden seien und welche Bebauungspläne konkret die Kriterien des Altonaer-Stadtklima-Standards berücksichtigen.
Frau Köster kritisiert, der Anspruch, den die federführende Stabsstelle Klima des Bezirksamts an das IKK ursprünglich gehabt habe, entspräche nicht den erzielten Ergebnissen.
Herr Wiegand stimmt Frau Köster zu, der ursprüngliche Anspruch der federführenden Stabsstelle Klima des Bezirksamtes an das IKK entspreche nicht den erzielten Ergebnissen.
Frau Lange führt aus, in einem bezirksübergreifenden Projekt der ISZ Immobilien Service Zentrum GmbH seien Sanierungsfahrpläne für voraussichtlich acht größere Bezirksgebäude geplant.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Bereits fertiggestellter Sanierungsfahrplan:
Das Projekt laufe und entsprechende Pläne sollten im Laufe des Sommers vorliegen. Die Enttäuschung über die fehlende Ausstattung der bezirklichen Gebäude mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen sei nachvollziehbar. Gründe hierfür seien unter anderem eine fehlende Finanzierung für vorlaufende Planungen wie Statikgutachten und die Umsetzung selbst sowie strenge Denkmalschutz-Auflagen. Zudem dürften die von der Freien und Hansestadt (FHH) bereitgestellten Klimaplanmittel für diesen Sektor nicht verwendet werden. Das Amt sei aber weiterhin bestrebt, die bezirklichen Gebäude zukünftig mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen auszustatten. Für die Erstellung einer CO2-Bilanzierung des Bezirksamtes solle ein Energiemanagement eingesetzt werden. Bislang gebe es hierfür aber noch keine Bewilligung.
Herr Andersen betont, es sei auch Aufgabe der Politik, die nötigen Mittel für Klimaschutzmaßnahmen des Bezirks dem Amt durch entsprechende Anträge zur Verfügung zu stellen. Deshalb sei die vorgetragene Kritik einiger Fraktionen an der IKK-Bilanz nicht nachvollziehbar.
Herr Dimigen konstatiert, die Fraktionen dieses Ausschusses müssten sich am Ende vorwerfen, das Amt nicht häufig genug auf die Defizite des IKK hingewiesen zu haben. In den vergangenen fünf Jahren sei amtsseitig nie an die Politik kommuniziert worden, das Mittel für die Umsetzung von Klimaprojekten fehlten. Zukünftig würde seine Fraktion einen vierteljährlichen Bericht des Amts einfordern, sowie entsprechende Anträge einreichen.
Herr Klanck entgegnet, seine Fraktion habe schon sehr früh Themen der Nachhaltigkeit im Bezirk diskutiert. Diese seien in den anderen Fraktionen jedoch zu häufig auf wenig Gehör gestoßen. Zudem müsse man in der Gesamtschau konstatieren, dass dem Klimaschutz in Hamburg bisher immer noch nicht die Priorität eingeräumt werde, die für die Erreichung der Klimaziele unbedingt nötig wäre.
Herr Sülberg erklärt, bei vielen der von den Fraktionen kritisierten Maßnahmen gehe es ganz wesentlich um Aufklärung und Information. Deshalb sei es nicht richtig, die bisherige Arbeit des IKK nur anhand der jährlich eingesparten CO2-Emissionen zu bewerten.
Der TOP wird auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE vor Eintritt in die Tagesordnung als Tischvorlage (siehe Anlage) neu aufgenommen.
Frau Dyroff betont, Hamburg sei eines der wenigen Bundesländer, in dem für die Bürger:innen die Abholung von Sperrmüll nicht mehr kostenlos zur Verfügung stehe.
Herr Wiegand erklärt, er habe Verständnis dafür, Menschen mit wenig Einkommen zu unterstützen und schlägt vor, hierzu bei Gelegenheit ein:e Vertreter:in der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) in den Ausschuss einzuladen.
Frau Schoon führt aus, der Antrag ihrer Fraktion sehe ein Modellprojekt für drei Jahre vor sowie die Einführung einer virtuellen Sperrmüllbörse.
Frau Köster betont, vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sei fraglich, ob die Wiedereinführung einer kostenlosen Sperrmüllabholung nur für den Bezirk Altona überhaupt rechtlich zulässig sei.
Herr Andersen meint, einen dreijährigen Modellversuch brauche es nicht. Er schlägt stattdessen vor, die tatsächlichen Mehrkosten für die Wiedereinführung einer kostenlosen Sperrmüllabholung direkt bei der SRH abzufragen.
Herr Klanck führt aus, bei dem vorliegenden Antrag gehe es um Fragen sozialer Härten, für die am Ende die Freie und Hansestadt Hamburg, nicht aber die SRH zuständig sei. Deshalb sei dieses Thema dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit zu übertragen.
Die Fraktionen von SPD und FDP melden Beratungsbedarf an.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 08.01.2024.
Herr Harders bedankt sich für die ausführliche Stellungnahme der Amtsvertretung auf die Fragen seiner Fraktion. Angesichts der brandgefährdeten Gebäude im Blankeneser Treppenviertel und einer in diesem Zusammenhang stehenden Eingabe eines:r Bürgers:in vom 02.01.2023 über das Umwelttelefon (Drs. 21-3782, siehe nicht-öffentliche Anlage) wolle er wissen, inwiefern die Kommunikation zu Gebieten, in denen Feuerwerk auch zu Silvester unzulässig ist, über die Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger hinaus verbessert werden könne.
Herr Esselmann pflichtet bei, ein Risiko für besonders schützenswerte Gebäude bestehe nach wie vor. Eine geeignete Präventivmaßnahme zum Schutz dieser Gebäude könne eine kartografische Übersicht zu den Verbotszonen sein, für deren Entwicklung dem Amt jedoch die notwendigen Kapazitäten fehlten. Eine mögliche Alternative wäre das Veröffentlichen einer Pressemitteilung, die die formale Anordnung nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz flankierten und ggf. anhand konkreter Beispiele zusätzlich auf die Verbotszonen hinwiesen.
Frau Dr. Steffens entgegnet, ihre Fraktion habe kein weiteres Interesse an diesem Thema. Wenn dieses weiter verfolgt werden solle, müssten Anträge gestellt werden.
Angemeldet von der SPD-Fraktion.
Frau Köster führt aus, das Amt habe im letzten Hauptausschuss der Politik mitgeteilt, dass das Bezirksamt Altona im Rahmen der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes zukünftig für die Genehmigung der Anbauvereinigungen in ganz Hamburg zuständig sei. Sie wolle wissen, ob es schon erste Antragsteller:innen potentieller Anbauvereinigungen gebe und ob das Amt bereits nähere Informationen zu Fragen des Personalbedarfs für die Übertragung dieser Aufgabe mitteilen könne.
Herr Esselmann erklärt, die Frage nach den Zuständigkeiten sei noch nicht geklärt.
Über Zuständigkeiten und die Bereitstellung von Ressourcen entschieden abschließend Senat und Bürgerschaft. Zu Entwurfsfassungen entsprechender Drucksachen könne er für das Amt nicht Stellung nehmen.
Herr Sülberg spricht sich für eine Fortsetzung der Beratungen im dafür zuständigen Fachausschuss der nächsten Bezirksversammlung aus.
[Nachtrag zu Protokoll:
Dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz wurde der Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. 21-9110B, siehe Anlage) zu o.g. Sachverhalt am 14.05.2024 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.]
Anlagen
21-9110B Beschluss § 26 Stellungnahme Cannabiskonsumgesetz (725 KB)
Der von der Fraktion DIE LINKE angemeldete TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Schoon berichtet, es seien Bürger:innenbeschwerden an ihre Fraktion herangetragen worden, dass das im Blankeneser Markthäuschen ansässige Café für die Nutzung der dortigen Toiletten Geld verlange.
Herr Wiegand betont, die Toilette müsse öffentlich zugänglich sein und führt aus, die Arbeitsgemeinschaft Ortskern Blankenese sei in dieser Angelegenheit bereits aktiv und suche derzeit das Gespräch mit dem Eigentümer, der Sprinkenhof GmbH. Er schlage vor, das Ergebnis dieses Gesprächs zunächst abzuwarten.
Frau Berge führt aus, die Betreiberin des Cafés wolle die Toilettennutzung auf ihre Gäste beschränken. Zudem gebe es Berichte, dass regelmäßig an die Rückseite des Gebäudes uriniert würde.
Herr Esselmann lobt das diesbezügliche Engagement der Arbeitsgemeinschaft Ortskern Blankenese und erklärt, dem Amt lägen zu diesem Sachverhalt keine Informationen vor und bittet um konkretere Informationen und Hinweise, insbesondere in Bezug auf die Frage, zu welchen konkreten Zeiten die Nutzung der Toilette kostenpflichtig sei.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Esselmann führt aus, die aus der Sitzung vom 12.02.2024 zu Protokoll gegebene Bitte von Frau Dr. Steffens zu einem Nachtrag bezüglich möglicher Auswirkungen für nicht-kommerzielle Stadtteilfestbetreiber:innen durch die in der Drucksache 21-4714 (siehe Anlage) genannten Auflagen sei im Haushalts- und Vergabeausschuss zu klären.
Frau Dr. Steffens möchte wissen, ob der Gastronomie das Veranstalten von Public Viewing-Formaten während der Fußball-Europameisterschaft vor ihren Läden erlaubt sei. Zudem bitte Sie um Auskunft, ob entsprechende Anträge für das Public Viewing von Gastronomiebetreiber:innen vorlägen.
Herr Esselmann erklärt, „echtes“ Public Viewing im Sinne der sogenannten „Public Viewing-Verordnung“, d.h. an größeren Veranstaltungsorten, sei für den Bezirk Altona bislang nicht beantragt worden. Fußballübertragungen im Freien innerhalb von zuvor genehmigten Außengastro-Sondernutzungsflächen seien nur ohne Ton zulässig, d.h. in den Sondernutzungserlaubnissen sei jegliche Tonübertragung generell ausgeschlossen.