Wie wehrhaft sind die Altonaer Gastronomie-Betriebe gegenüber den Herausforderungen der vergangenen Jahre? Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 13.05.2024 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 9.3
Altonas Gastronomie ist vielfältig. Restaurants, Bistros, Brasserien, Bars, Cafés, Imbissbuden und andere Gastronomiebetriebe bieten den Bürgern und Besuchern des Bezirks ein reichhaltiges Angebot kulinarischer Genüsse. Die Gastronomie war in den letzten Jahren großen Belastungen ausgesetzt. Neben der Corona-Pandemie haben sie mit steigenden Kosten für Personal, Energie und Lebensmitteln zu kämpfen. Nachdem staatliche Hilfen mittlerweile ausgelaufen sind, befürchte Experten die Branche könne am Anfang einer massiven Insolvenzwelle stehen.
Eine erhöhte Zahl an Insolvenzen würde neben ökonomische Auswirkungen auch eine Auswirkung auf die Kultur und andere Aspekte des Lebens in unserem Bezirk haben und deshalb ein rechtzeitiges Gegensteuern von Politik und Verwaltung erforderlich machen.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Anhand der Gewerbekartei ist eine belastbare Aussage über die Anzahl der Betriebe, deren Tätigkeitsschwerpunkt im gastronomischen Bereich liegt, möglich.
Zu 2:
Aktuell (Stichtag 26.03.2024) sind 727 Betriebe mit gastronomischem Tätigkeitsschwerpunkt angemeldet.
Zu 3:
Jahr |
Anzahl Anträge nach dem Gaststättengesetz |
2021 |
93 |
2022 |
120 |
2023 |
102 |
2024 (Januar) |
8 |
Der zweite Teil der Frage lässt sich anhand der Gewerbekartei und der Gaststättenstatistik nicht beantworten.
Zu 4:
Jahr |
erteilte Erlaubnisse |
2021 |
69 |
2022 |
83 |
2023 |
77 |
2024 (Januar) |
6 |
Zu 5:
Jahr |
Änderung der Betriebsart |
2021 |
5 |
2022 |
5 |
2023 |
3 |
2024 (Jannuar) |
0 |
Zu 6:
Jahr |
Vorläufige Erlaubnisse |
2021 |
29 |
2022 |
52 |
2023 |
42 |
2024 (Jannuar) |
1 |
Zu 7:
Der Bearbeitungszeitraum steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Prüfumfang und der Mitwirkung der antragstellenden Person. Sind alle Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung erfüllt, wird der Bearbeitungszeitraum i.d.R. eingehalten. Eine statistische Erfassung der Bearbeitungszeiträume findet nicht statt.
Zu 8:
Es werden keine Daten über insolvente Betriebe erhoben.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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