21-4950

Klima-Modellquartier Osterfeld – abgeschlossen und vergessen? Kleine Anfrage von Henrik Strate, Thomas Adrian, Gregor Werner und Sabine Köster (alle SPD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 13.05.2024 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 10.6

Sachverhalt

Die Bebauung des Osterfeldes in Sülldorf war über viele Jahre ein hochstrittiges Thema im Stadtteil. Mit dem Bebauungsplan Sülldorf 3 wurde 2016 die planrechtliche Grundlage für ein Klima-Modellquartier auf der ehemals städtischen Fläche gelegt. Nach öffentlicher Auslobung eines Wettbewerbsverfahrens für das Klima-Modellquartier unter Federführung des Fachamtes für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona erhielt die Behrendt Wohnungseigentum 14 GmbH den Zuschlag. Durch den Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Sülldorf 3 vom 20. November 2014 wurden die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Projektes geschaffen. Nach Auskunft des Senates zur Umsetzung des Hamburger Klimaplanes (Dr. 21/16533 der Hamburgischen Bürgerschaft) sei das Quartier „umgesetzt“.

 

Hierbei heißt es in der Präambel1: „(…) Die Ausschreibung richtete sich an Interessenten, die sich mit einem zukunftweisenden Konzept an der qualitativen Entwicklung des Wohnungsbaus in Hamburg beteiligen wollen und überdies überzeugend darlegen, dass ihr Projekt von hoher architektonisch-gestalterischer Qualität ist und sich durch eine hervorragende Wohnqualität auszeichnet. Ziel war es, ein überzeugendes Konzept für ein sogenanntes „Klima-Modellquartier" zu entwickeln, das einen vorbildlichen Beitrag zu den Themen Ressourcenschutz und Energieeffizienz im Wohnungsbau leistet. Mit dem Projekt „Klima-Modellquartiere", das von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt initiiert wurde, werden bestimmte Bauvorhaben bezeichnet, die beispielhafte Maßnahmen zum Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel leisten. (…)“

 

Gegenstand und Zweck des Vertrages: „(3) Dieser städtebauliche Vertrag dient der Realisierung eines zukunftweisenden Wohnungsbauprojektes, das einen vorbildlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet und sich durch eine hohe gestalterische Qualität und Funktionalität auszeichnet. Die Bauträgerin hat mit seinem Entwurf Recyclinghäuser am Osterfeld" den 1. Rang des Konzeptverfahrens „Wohnen am Osterfeld-Klima-Modellquartier Sülldorf 3" zur Veräerung des o.g. Grundstückes belegt. (…) Dieser Vertrag dient dazu, die in dem überarbeiteten Entwurf dargestellten Ziele vertraglich zu sichern, um die Realisierung eines vorbildlichen Klimamodellquartiers zu gewährleisten. Hierbei handelt es sich vor allem um die energetischen und klimaschonenden Ziele, die sich im Bebauungsplan nicht oder nur unzureichend regeln lassen. (…)“

 

Die Bauträgerin ist inzwischen am 1. Juni 2023 vor Ablauf der Gewährleistung des Gemeinschaftseigentumes der WEG-Osterfeld in die Xago 23.14 GmbH umfirmiert und seit dem 7. Juli 2023 in Liquidation.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. In welcher Weise ist die Erfüllung der Verpflichtungen der Bauträgerin aus dem Städtebaulichen Vertrag überprüft worden?

 

Zu 1:

Verpflichtungen aus städtebaulichen Verträgen werden über die eingereichten Bauanträge und über eine Ortsbegehung geprüft. Beides erfolgte bei dem Bauvorhaben Osterfeld. Rückgabe von Bürgschaften erfolgt erst nach Überprüfung der korrekten Ausführung.

 

  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, ob die ambitionierten Ziele des Konzeptes „Klima-Modellquartiere“ erreicht wurden und wenn ja, welche?

 

Zu 2:

Der Vorhabenträger hat die Vorgaben aus dem städtebaulichen Vertrag und dem Bebauungsplan eingehalten bzw. erfüllt.

 

  1. Über welchen Zeitraum überprüft die Bezirksverwaltung die Erfüllung der vorgenannten Ziele und spielt es dabei eine Rolle, ob diese auch dauerhaft und nicht nur zur Zeit der vertraglich vereinbarten Erfüllungsanzeige gewährleistet sind?

 

Zu 3:

Hierzu gibt es keine Vorgaben. Die Dauer bemisst sich an der Vereinbarung und der unterschiedlichen Themen.

 

  1. Ist ein Bauträger, der kurz nach Fertigstellung des Bauvorhabens umfirmiert und dann liquidiert wird, ein verlässlicher Partner?

 

Zu 4:

Die Beurteilung der Verlässlichkeit eines Bauträgers liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Bauprüfabteilung.

 

4.a Sind die ambitionierten Ziele des Hamburger Klimaplans durch einen  solchen Bauträger  zu

      verwirklichen?

 

Zu 4.a:

Siehe Antwort zu 4.

 

4.b Könnte  die  Erfüllung  von  ngelansprüchen  der  Erwerber  vereitelt  werden, wenn   der

      Bauträger liquidiert wird?

 

Zu 4.b:

Die Beurteilung zivilrechtlicher Mängelansprüche obliegt nicht der Zuständigkeit der Bauprüfabteilung.

 

4.c Beziehen   sich  die  ngelansprüche auf die Erfüllung von Bauvorgaben, die sich aus dem

      städtebaulichen     Vertrag    ergeben, wie     zum     Beispiel        die      Verwendung     von  

      Recyclingbacksteinen für die Fassadenverkleidung?

 

Zu 4.c:

Dies entzieht sich der Kenntnis der Bauprüfabteilung.

 

  1. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt insgesamt aus der Durchführung und dem Ergebnis des Wettbewerbsverfahren für das Klimamodellquartier Osterfeld für künftige vergleichbare Verfahren gewonnen?

 

Zu 5:

Mit dem zweistufigen Konzeptverfahren wurde ein überzeugendes Konzept für eine Reihenhaussiedlung in Passivhausbauweise gesucht. Mit diesem Neubauquartier wurde das Ziel verfolgt, einen vorbildlichen Beitrag zu Ressourcenschutz und Ener­gieeffizienz im Wohnungsbau zu leisten. Das 2017 fertig gestellte Klimamodellquartier Osterfeld zeichnet sich durch ein einzigartiges Gesamtenergiekonzept und ressourcensparenden Bauen aus. Die wesentliche Innovation liegt im Bereich der Anlagentechnik und Speicherung der solaren Energie.

 

5.a In welchen Projekten wurden diese Erkenntnisse bereits umgesetzt?

 

Zu 5.a:

Das Konzept des „Solar-Eisspeichers“ wurde in Begleitung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung bis jetzt in Altona nur an dem Standort des Klimamodellquartiers Osterfeld umgesetzt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.