Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 17.04.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Magistralenentwicklung in Altona

Ö 2.1

Städtebaulich-freiraumplanerisches Gutachten - Magistrale Iserbrook Zwischenbericht (Referent:innen: Herr Hühn (ppp architekten + stadtplaner GmbH) sowie eine Vertretung von arbos landscape GmbH)

Herr Hühn (ppp architekten + stadtplaner GmbH), Herr Köster (arbos landscape GmbH) und ein:e Vertreter:in der SBI Beratende Ingenieure für Bau Verkehr Vermessung GmbH erläutern anhand einer Präsentation (Anlage) das städtebaulich-freiraumplanerische Gutachten zur Magistrale Iserbrook und heben dabei auch auf Nachfragen diverser Ausschussmitglieder Folgendes hervor:

 

  • Die Öffentlichkeit sei über das das digitale Partizipationssystem (DIPAS) [Anmerkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung: siehe TOP 3.1 aus der Sitzung des Planungsausschusses vom 17.01.2024] an dem Projekt beteiligt worden. Des Weiteren seien die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie, und Agrarwirtschaft (BUKEA) an der Entwicklung der Magistrale Iserbrook beteiligt. Mit der BSW und der BUKEA habe bereits ein entsprechender Workshop stattgefunden. r den weiteren Verlauf des Projekts sei eine weitere digitale Beteiligung der Öffentlichkeit und eine abschließende Vorstellung der Pläne im Planungsausschuss vorgesehen. Wie die Beteiligung, die zu einer Auswahl einer der Varianten führen solle, konkret aussehen werde, sei noch unklar.
  • Das Gutachten betrachte den Abschnitt der Sülldorfer Landstraße/ Osdorfer Landstraße zwischen dem S-Bahnhof Iserbrook und der Reichspräsident-Ebert-Kaserne. Das Projektgebiet sei ein äeres Stadtgebiet mit lockerer Siedlungsbebauung und bestehe aus vier Teilbereichen mit unterschiedlicher Prägung, deren Charakter jeweils erhalten bleiben solle. Hieraus ergäben sich vier Entwicklungsschwerpunkte.
  • Ziel des Projekts sei die Entwicklung der Straßenverkehrs- und Nebenflächen sowie die Schaffung eines ansprechenden Stadt- und Wohnraums an der Sülldorfer Landstraße. Schwerpunkte der Entwicklung seien die Bereiche um den S-Bahnhof Iserbrook, die Martin Luther Kirche und das Alte Waldhotel.
  • Im Bestand habe die vierspurige Straße eine Breite von 25 Metern und weise eine nicht-durchgängige Baumallee und versetzte Parkplätze auf. Die Nebenflächen seien teilweise von Baumwurzeln aufgeworfen und zudem nicht regelkonform. So sei in der Freien und Hansestadt Hamburg eine Breite von mindestens 2,60 Metern für Gehwege vorgesehen.
  • Die Ankaufsflächen hätten eine Breite von 2 bis 2,50 Metern. Die Verwendung einer Markierung anstelle einer physischen 50 Zentimeter breiten Trennung des Auto- und Radverkehrs ermögliche keinen Verzicht auf den Ankauf der Flächen.
  • Die Sülldorfer Landstraße werde nach Auskunft der BVM von 2019 von circa 30.000 bis 37.000 Fahrzeugen täglich befahren. Eine Reduzierung der Fahrstreifen von vier auf zwei, oder die Umwidmung von zwei Fahrstreifen zu Bussonderfahrstreifen sei nur bei einer Reduzierung des Verkehrs auf täglich unter 25.000 Fahrzeuge möglich. Grundsätzlich sei der motorisierte Individualverkehr rückläufig, auf dem betroffenen Abschnitt der Sülldorfer Landstraße jedoch gleichbleibend. Auch der Ausbau der S-Bahnstrecke und eine Stärkung des Radverkehrs erlaube absehbar keinen Verzicht auf Fahrspuren. Die Einrichtung einer Buslinie ohne Bussonderfahrstreifen sei bei einem Verkehrsaufkommen von 25.000 Fahrzeugen am Tag in der Regel möglich. Dies sei jedoch auch von der Taktfrequenz der Linie abhängig.
  • Da der Erhalt der bestehenden Parkplätze vorgesehen sei, bestehe ohne den Ankauf zusätzlicher Grundstücksteile wenig Handlungsspielraum bei einem gleichbleibenden Verkehrsaufkommen. Die Variante 1b mit einem beidseitigen Grundstücksankauf sei am realistischsten. Anwohner:innen müssten von dem städtebaulichen Konzept überzeugt werden.
  • Die in der Bebauung bestehende Parzellenstruktur mit tiefen Vorgärten und keiner einheitlichen Flucht solle zugunsten einer einheitlichen Randbebauung mit einheitlicher Flucht und drei bis vier Geschossen weichen. Es handele sich bei der Magistrale Iserbrook nicht um eine Urbanisierungszone, weshalb eine Höhe von vier Geschossen als angemessen angesehen werde. Zwei Grundstücke entlang der Magistrale seien bereits viergeschossig bebaut. Nach dem Leitbild des Magistralenplans zur Vorstadtallee solle die offene Bauweise erhalten bleiben und maximal vier Parzellen zusammengelegt werden. Zwischen den Gebäuden solle eine Lücke von 6 Metern erhalten bleiben. Auch ohne eine geschlossene Bauweise sei ein ausreichender Lärmschutz gewährleistet.
  • Im Bereich der Kreuzung Sülldorfer Landstraße/ Schenefelder Landstraße sei eine fünfgeschossige, geschlossene Bebauung mit zur Straße abgestaffelten Obergeschossen vorgesehen.
  • Die Martin Luther Kirche plane die Zusammenlegung von zwei Standorten. Aufgrund dessen solle das Grundstück der Kirche neu geordnet und zugunsten einer Kindertagesstätte und weiteren Wohnungsbaus mit Sonderwohnformen nachverdichtet werden. Der ansässige Jugendtreff solle in die Planungen mit einbezogen werden. Drei Gebäude im Umfeld der Kirche sollten 80 Wohneinheiten beinhalten. Auf dem Kirchengelände selbst sollten 40 Wohneinheiten entstehen.
  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen von DIPAS und der öffentlichen Ideenwerkstatt zum städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachten im Rahmen der Magistralenentwicklung Iserbrook habe ergeben, dass der Wunsch bestehe, das Alte Waldhotel zu erhalten. Das Umfeld solle einen Treffpunkt für die Öffentlichkeit bieten und mit Wohngebäuden nachverdichtet werden. Die Nahversorgung solle im Erdgeschoss der Wohngebäude erhalten bleiben und die Dachfläche den Bewohner:innen als Spielfläche zur Verfügung stehen. Die Stellplätze würden in eine Tiefgarage verlegt. Hierzu habe es bereits Gespräche mit dem:der Eigentümer:in des ansässigen Discounters gegeben. Es gebe auch Planungen für einen Ersatzbau, falls das alte Waldhotel nicht erhalten werden könne.
  • r die Fläche auf der Nordseite des S-Bahnhofs Iserbrook sei eine vier- bis fünfgeschossige Randbebauung mit Wohnraum und teilweise Tiefgaragen vorgesehen. Die Bauten böten ausreichenden Schutz vor Lärm. Zudem bestehe die Idee einer Ladenzeile im Erdgeschoss der Bauten. Im Innenhof der Gebäude solle eine hochwertige Grünfläche als Ersatz für die heute bestehende unqualifizierte wie unattraktive Grünfläche entstehen. Die Buswendeanlage solle eine bessere sowie barrierefreie Verknüpfung mit dem Bahnhof erhalten.

 

Herr Boettger stellt fest, es sei im Sinne der Verkehrswende sinnvoller, durch die Verringerung des Verkehrsfläche eine Verringerung des Kraftfahrzeugaufkommens herbeizuführen, als die Ausgestaltung der Verkehrsfläche nach dem aktuellen Kraftfahrzeugaufkommen auszurichten. Zugunsten des sozialen Wohnungsbaus sei die Genehmigung der Wohnungsbauvorhaben über eine Befreiung vom Bebauungsplan nach § 31 Baugesetzbuch sinnvoller als die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, da dieser keine Festsetzung von sozialem Wohnungsbau enthalten könne.

 

Herr Batenhorsthrt aus, die vorgestellten Varianten mit vier Fahrstreifen und Vorgartenstreifen seien zu begrüßen. Die bisherige Magistralenentwicklung, wie beispielsweise an der Osdorfer Landstraße, habe aufgrund der dichten Bebauung nicht den Wünschen der Bürger:innen entsprochen.

 

Herr Adrian äert, die vorgestellten Planungen halte er für realistisch und gut. Es sei sinnvoll, den Fokus auf das Grundstück der Kirchengemeinde und des ansässigen Discounters zu legen, da dies realistischer als ein Flächenankauf sei. Des Weiteren erläutert er, das Projekt müsse aus städtebaulicher Sicht betrachtet werden, nicht aus verkehrlicher Sicht. Es sei nicht zielführend zu versuchen, den bestehenden Verkehr zu verdrängen. Eine Verkleinerung des Straßenraums sei auch in 20 bis 30 Jahren möglich. Er stellt fest, Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Baugesetzbuch fänden ohne Beteiligung der Öffentlichkeit statt, sodass es wichtig sei, einen Mittelweg zu finden.

 

Herr Sülberg ergänzt, die Beibehaltung der zu schmalen Radwege sei nicht vorzuziehen. Die Sanierung des Bestands sei wohl auch rechtlich fragwürdig. Die geringe Breite des Radwegs führe zu Konflikten mit Fußnger:innen. Er merkt an, das Bestehen aller öffentlichen Stellflächen sei nicht zwingend erforderlich, jedoch bestünden in einem äeren Stadtgebiet andere Mobilitätsanforderungen als in einem Kerngebiet. Auch ein steigendes Verkehrsaufkommen durch weiteren Zuzug sei zu beachten. Die Entwicklung der Magistrale bedeute nicht, dass dem Verkehr auch in Zukunft der gleiche Raum zur Verfügung stehen müsse, da die Entwicklung der Lebensqualität im Vordergrund stehe. Den Ankauf von Grundstücken befürworte er, da hierdurch noch Optionen offengelassen werden könnten.

 

Herr Werner stellt fest, das städtebauliche Leitbild sehe im Regelfall vier-, im Sonderfall fünfgeschossige Bebauung vor, während an anderen Magistralen aufgrund des benötigten Wohnraums nf- und sechsgeschossige Bebauung vorgesehen sei.

 

Frau Dr. Steffens erläutert, das vorgestellte Konzept sei in vielen Punkten sinnvoll.

 

Herr Stratehrt aus, Straßenplanung sei ein emotional beladenes Thema. Die städtebaulichen Aspekte und die Freiraumplanung sollten bei der Magistralenplanung im Hinblick auf die nächsten Beteiligungsstufen nicht in den Hintergrund rücken. Er stellt fest, die Einrichtung eines Mobilityhubs im Bereich des S-Bahnhofs sei notwendig, da die Fahrzeuge der Carsharinganbieter:innen zu viel Parkraum in den umliegenden Straßen beanspruchten. Die Planung von Tiefgaragen im Umfeld des Bahnhofs sei nicht sinnvoll. Des Weiteren sei die Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans aufgrund der kleinteiligen Eigentümer:innenstruktur vor Ort schwierig. Es müsse ein verlässliches Angebot gemacht werden, dass viergeschossig gebaut werden dürfe. Detaillierte Planungen zu den Grundstücksankäufen hätte er sich hierzu bereits von der BVM gewünscht. Er weist die Referent:innen darauf hin, dass der Masterplan Magistralen 2040+ noch nicht veröffentlicht sei. Insofern solle bei der Kommunikation berücksichtigt werden, welche Informationen öffentlich verfügbar seien.

 

Herr Reinig erläutert, die geplante Verdichtung der Bebauung sei zu begrüßen. Er kritisiert, dass durch die Beibehaltung der öffentlichen Stellplätze auf beiden Seiten der Straße zusätzlich zu den vier bestehenden Fahrspuren zu viel Straßenraum für Kraftfahrzeuge vorgesehen sei. Für Stellplätze sei auf den Privatgrundstücken ausreichend Platz vorhanden.

 

Herr Strate entgegnet, es seien keine durchgehenden Stellplätze vorgesehen, die Autos würden zwischen den Bäumen stehen.

 

Herr Hielscher stellt fest, der notwendige Ausbau der S-Bahnstrecke werde trotz Problemen durch den Individualverkehr durch Teile der Politik verhindert. Der angedachte Wohnungsbau sei sinnvoll und Ziel der Magistralenentwicklung, allerdings schon heute nötig. Er weist darauf hin, dass die Eigentümer:innenschaft auf der Nordseite des Gebiets kleinteilig sei. Er stehe der Ausarbeitung eines neuen Bebauungsplans offen gegenüber, jedoch sei eine Umsetzung des Bauvorhabens unter Einsatz einer Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan nach § 31 Baugesetzbuch ebenfalls denkbar und schneller. Mit einer Befreiung vom Bebauungsplan für das Grundstück der Hamburger Sparkasse AG in der Schenefelder Landstraße habe man gute Erfahrungen gemacht. Zudem dauere die Ausarbeitung eines Bebauungsplans mindestens fünf Jahre.

 

Herr Conrad erläutert, es seien grundsätzlich sowohl Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan als auch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans möglich. Das angestrebte städtebauliche Leitmotiv mit einer entsprechenden städtebaulichen Konzeption sei im bestehenden Bebauungsplan jedoch nicht vorhanden. Es habe Gespräche mit den Bürger:innen, der Kirchengemeinde und dem Bauverein der Elbgemeinden eG gegeben, in Folge derer das nun vorliegende Gutachten erstellt worden sei. Eine Überplanung der Grundstücke des Bauvereins sei aufgrund der günstigen Mieten schwierig. Das Amt werde die Rückmeldungen aus dem Planungsausschuss für die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung mitnehmen und danach dem Ausschuss die Planungen erneut vorstellen. Die Planung der Straße mitsamt den öffentlichen Stellplätzen liege im Zuständigkeitsbereich der BVM.


Anlagen
Präsentation TOP 2.1 (4655 KB)

Ö 3 - 21-4961

Beteiligung der Öffentlichkeit - Bebauungsplanverfahren der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: Othmarschen 43 und Othmarschen 47 Mitteilungsdrucksache des Amtes

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 4

Mitteilungen

Ö 4.1 - 21-4950

Klima-Modellquartier Osterfeld – abgeschlossen und vergessen? Kleine Anfrage von Henrik Strate, Thomas Adrian, Gregor Werner und Sabine Köster (alle SPD-Fraktion)

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5

Verschiedenes

Herr Stratehrt aus, es liege eine Eingabe zur Weiterentwicklung von Bahrenfeld Süd zu einem lebendigen Quartier vor. Sie enthalte auch verkehrliche Aspekte, solle aber in Absprache mit dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Schmuckall im Planungsausschuss behandelt werden.

Der Ausschuss folgt Herrn Strates Vorschlag einvernehmlich, den Sprecher:innen die Eingabe vorab zur weiteren Beratung, ob diese in der Sitzung am 15.05.2024 oder in einer Sprecher:innensitzung behandelt werden soll, zur Verfügung zu stellen.

N 6

Bebauungsplanverfahren Altona Altstadt 56 Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO in der Großen Elbstraße Zurückstellung Beschlussempfehlung des Amtes

N 7

Mitteilungen

N 8

Verschiedenes