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Herr Hühn (ppp architekten + stadtplaner GmbH), Herr Köster (arbos landscape GmbH) und ein:e Vertreter:in der SBI Beratende Ingenieure für Bau – Verkehr – Vermessung GmbH erläutern anhand einer Präsentation (Anlage) das städtebaulich-freiraumplanerische Gutachten zur Magistrale Iserbrook und heben dabei auch auf Nachfragen diverser Ausschussmitglieder Folgendes hervor:
Herr Boettger stellt fest, es sei im Sinne der Verkehrswende sinnvoller, durch die Verringerung des Verkehrsfläche eine Verringerung des Kraftfahrzeugaufkommens herbeizuführen, als die Ausgestaltung der Verkehrsfläche nach dem aktuellen Kraftfahrzeugaufkommen auszurichten. Zugunsten des sozialen Wohnungsbaus sei die Genehmigung der Wohnungsbauvorhaben über eine Befreiung vom Bebauungsplan nach § 31 Baugesetzbuch sinnvoller als die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, da dieser keine Festsetzung von sozialem Wohnungsbau enthalten könne.
Herr Batenhorst führt aus, die vorgestellten Varianten mit vier Fahrstreifen und Vorgartenstreifen seien zu begrüßen. Die bisherige Magistralenentwicklung, wie beispielsweise an der Osdorfer Landstraße, habe aufgrund der dichten Bebauung nicht den Wünschen der Bürger:innen entsprochen.
Herr Adrian äußert, die vorgestellten Planungen halte er für realistisch und gut. Es sei sinnvoll, den Fokus auf das Grundstück der Kirchengemeinde und des ansässigen Discounters zu legen, da dies realistischer als ein Flächenankauf sei. Des Weiteren erläutert er, das Projekt müsse aus städtebaulicher Sicht betrachtet werden, nicht aus verkehrlicher Sicht. Es sei nicht zielführend zu versuchen, den bestehenden Verkehr zu verdrängen. Eine Verkleinerung des Straßenraums sei auch in 20 bis 30 Jahren möglich. Er stellt fest, Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Baugesetzbuch fänden ohne Beteiligung der Öffentlichkeit statt, sodass es wichtig sei, einen Mittelweg zu finden.
Herr Sülberg ergänzt, die Beibehaltung der zu schmalen Radwege sei nicht vorzuziehen. Die Sanierung des Bestands sei wohl auch rechtlich fragwürdig. Die geringe Breite des Radwegs führe zu Konflikten mit Fußgänger:innen. Er merkt an, das Bestehen aller öffentlichen Stellflächen sei nicht zwingend erforderlich, jedoch bestünden in einem äußeren Stadtgebiet andere Mobilitätsanforderungen als in einem Kerngebiet. Auch ein steigendes Verkehrsaufkommen durch weiteren Zuzug sei zu beachten. Die Entwicklung der Magistrale bedeute nicht, dass dem Verkehr auch in Zukunft der gleiche Raum zur Verfügung stehen müsse, da die Entwicklung der Lebensqualität im Vordergrund stehe. Den Ankauf von Grundstücken befürworte er, da hierdurch noch Optionen offengelassen werden könnten.
Herr Werner stellt fest, das städtebauliche Leitbild sehe im Regelfall vier-, im Sonderfall fünfgeschossige Bebauung vor, während an anderen Magistralen aufgrund des benötigten Wohnraums fünf- und sechsgeschossige Bebauung vorgesehen sei.
Frau Dr. Steffens erläutert, das vorgestellte Konzept sei in vielen Punkten sinnvoll.
Herr Strate führt aus, Straßenplanung sei ein emotional beladenes Thema. Die städtebaulichen Aspekte und die Freiraumplanung sollten bei der Magistralenplanung im Hinblick auf die nächsten Beteiligungsstufen nicht in den Hintergrund rücken. Er stellt fest, die Einrichtung eines Mobilityhubs im Bereich des S-Bahnhofs sei notwendig, da die Fahrzeuge der Carsharinganbieter:innen zu viel Parkraum in den umliegenden Straßen beanspruchten. Die Planung von Tiefgaragen im Umfeld des Bahnhofs sei nicht sinnvoll. Des Weiteren sei die Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans aufgrund der kleinteiligen Eigentümer:innenstruktur vor Ort schwierig. Es müsse ein verlässliches Angebot gemacht werden, dass viergeschossig gebaut werden dürfe. Detaillierte Planungen zu den Grundstücksankäufen hätte er sich hierzu bereits von der BVM gewünscht. Er weist die Referent:innen darauf hin, dass der Masterplan Magistralen 2040+ noch nicht veröffentlicht sei. Insofern solle bei der Kommunikation berücksichtigt werden, welche Informationen öffentlich verfügbar seien.
Herr Reinig erläutert, die geplante Verdichtung der Bebauung sei zu begrüßen. Er kritisiert, dass durch die Beibehaltung der öffentlichen Stellplätze auf beiden Seiten der Straße zusätzlich zu den vier bestehenden Fahrspuren zu viel Straßenraum für Kraftfahrzeuge vorgesehen sei. Für Stellplätze sei auf den Privatgrundstücken ausreichend Platz vorhanden.
Herr Strate entgegnet, es seien keine durchgehenden Stellplätze vorgesehen, die Autos würden zwischen den Bäumen stehen.
Herr Hielscher stellt fest, der notwendige Ausbau der S-Bahnstrecke werde trotz Problemen durch den Individualverkehr durch Teile der Politik verhindert. Der angedachte Wohnungsbau sei sinnvoll und Ziel der Magistralenentwicklung, allerdings schon heute nötig. Er weist darauf hin, dass die Eigentümer:innenschaft auf der Nordseite des Gebiets kleinteilig sei. Er stehe der Ausarbeitung eines neuen Bebauungsplans offen gegenüber, jedoch sei eine Umsetzung des Bauvorhabens unter Einsatz einer Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan nach § 31 Baugesetzbuch ebenfalls denkbar und schneller. Mit einer Befreiung vom Bebauungsplan für das Grundstück der Hamburger Sparkasse AG in der Schenefelder Landstraße habe man gute Erfahrungen gemacht. Zudem dauere die Ausarbeitung eines Bebauungsplans mindestens fünf Jahre.
Herr Conrad erläutert, es seien grundsätzlich sowohl Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan als auch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans möglich. Das angestrebte städtebauliche Leitmotiv mit einer entsprechenden städtebaulichen Konzeption sei im bestehenden Bebauungsplan jedoch nicht vorhanden. Es habe Gespräche mit den Bürger:innen, der Kirchengemeinde und dem Bauverein der Elbgemeinden eG gegeben, in Folge derer das nun vorliegende Gutachten erstellt worden sei. Eine Überplanung der Grundstücke des Bauvereins sei aufgrund der günstigen Mieten schwierig. Das Amt werde die Rückmeldungen aus dem Planungsausschuss für die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung mitnehmen und danach dem Ausschuss die Planungen erneut vorstellen. Die Planung der Straße mitsamt den öffentlichen Stellplätzen liege im Zuständigkeitsbereich der BVM.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Strate führt aus, es liege eine Eingabe zur Weiterentwicklung von Bahrenfeld Süd zu einem lebendigen Quartier vor. Sie enthalte auch verkehrliche Aspekte, solle aber in Absprache mit dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Schmuckall im Planungsausschuss behandelt werden.
Der Ausschuss folgt Herrn Strates Vorschlag einvernehmlich, den Sprecher:innen die Eingabe vorab zur weiteren Beratung, ob diese in der Sitzung am 15.05.2024 oder in einer Sprecher:innensitzung behandelt werden soll, zur Verfügung zu stellen.