Frau Hirschfeld begrüßt Frau Gerdes (Bedienstete des Bezirksamtes, die in der Jugendhilfe tätig ist) und Frau Klapproth (Ärztin des Bezirksamtes) als neue beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss. Frau Gerdes sei von der Bezirksamtsleitung zusätzlich als neue Amtsvertretung für den Ausschuss benannt worden.
Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Schmidt führt nach vorherigem Austausch von Ausschussmitgliedern zur Frage, ob das Projekt künftig in die Jahreszuwendung des Zuwendungsantragstellenden aufgenommen werden solle, aus, dass lieber weiter ein getrennter Antrag gestellt werden solle. So könnte für dieses gute Projekt leichter auf beispielsweise Politikmittel ausgewichen werden, sollte eine Finanzierung über die Rahmenzuweisung nur noch schwer möglich sein.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Der TOP mit der Drucksache 22-2136 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Kaeding stellt den Antrag vor. Dieser reagiere auf die Diskussionen in den letzten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten zum Umgang und den Auswirkungen der Kürzungen der Mittel bei der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Der Antrag habe zum Ziel, gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe die Folgen der Kürzungen konkret und mit Praxisbeispielen aufzuzeigen, auch um noch Einfluss zugunsten der Jugendhilfe bei den anstehenden Haushaltsberatungen im Sommer zum Entwurf des Doppelhaushalts 2027/ 2028 des Senats geltend machen zu können. Es sei wichtig, qualifizierte Informationen einzuholen, diese zu bewerten und so argumentativ und transparent auf die Folgen einer Reduzierung der Jugendhilfemittel aufmerksam machen zu können. Es wäre gut, wenn der Ausschuss konkret ein Bild davon habe, wo im Bezirk entsprechende Problemlagen bestünden. Es sei zudem wichtig, dass der Jugendhilfeausschuss seine Möglichkeiten nutze, die Träger der freien Jugendhilfe zu unterstützen, die ansonsten keine große Lobby hätten. Die bisherigen Apelle mittels Beschlüssen der Bezirksversammlung reichten offensichtlich nicht aus, um eine höhere Gewichtung der Jugendhilfe beim Senat zu erwirken. Die im Antrag formulierten Fragen seien als freiwilliges Angebot an die Träger gedacht und es müssten nicht zwangsläufig alle Fragen beantwortet werden.
Herr Schmidt führt aus, eine Zustimmung seiner Fraktion zum Antrag sei denkbar, diese würde sich aber explizit nicht auf die Überschrift und den Begründungsteil der Drucksache beziehen.
Frau Gosch stellt fest, dass der Antrag nicht auf originäre Aufgaben des Jugendhilfeausschusses abziele.
Herr Bründel-Zeißler erinnert daran, dass über die AG § 78 OKJA bereits eine Abfrage gestartet worden sei, die nach den konkreten Folgen der Kürzungen gefragt habe. Die Ergebnisse dieser Abfrage hätte im letzten Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten vom 15.04.2026 vorgelegen. Ihm sei nicht abschließend klar, was die erneute Abfrage zusätzlich erreichen solle. Er könne jedoch nachempfinden, dass dem Thema Aufmerksamkeit gegeben und eine Wertschätzung der Politik an die Träger signalisiert werden solle. Gleichzeitig tue er sich sehr schwer mit der im Antrag genannten Frist und den Fragestellungen, die einen Einbezug von Kindern und Jugendlichen bei der Beantwortung der Fragen einforderten – dies könne in dieser kurzen Zeit als große Belastung wahrgenommen werden. Zudem glaube er nicht, dass das dargestellte Ziel mit dem Antrag erreicht werde. Hinzu komme, dass in den letzten Monaten immer wieder Träger und Interessenvertretungen an Ausschusssitzungen teilgenommen und die Problemlagen klar und deutlich benannt hätten. Dies gelte zum Beispiel für den Kinderschutzbund Hamburg e.V. und den Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. in der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 19.11.2025. Zudem hätten die Träger sich schon mit vielen Schreiben explizit positioniert. Fraktionen könnten sich auch direkt an Träger, Vereine und Interessenvertretungen wenden, um einen weiteren inhaltlichen Austausch zu initiieren. Sein Vorschlag zum weiteren Vorgehen sei nun, hinsichtlich der bereits erfolgten Abfrage der AG § 78 OKJA noch einmal gezielt die schon in diesem Jahr von Kürzungen betroffen Träger anzusprechen, die bisher noch keine Rückmeldung gegeben hätten und diese um eine Antwort zu bitten. Die Haushaltsberatungen im Juni zu erreichen halte er für illusorisch – aber bis zur Vorlage des Haushaltsplanentwurfs in der Bürgerschaft zum Ende des Jahres könne und sollte versucht werden, Einfluss auf die zuständigen Stellen zu nehmen.
Frau Wolf führt aus, dass sie die Intention und die dahinterstehende Wertschätzung für die Träger der freien Jugendhilfe im vorliegenden Antrag zwar begrüße, allerdings die Gefahr sehe, dass die dann angeschrieben Träger möglicherweise eine andere Wahrnehmung hätten und im Gegenteil großen Druck insbesondere hinsichtlich des Umfangs und der Frist zur Beantwortung der Fragen verspüren könnten. Zu einigen der Fragestellungen lägen bereits Erkenntnisse aus der großen Umfrage zur Jugendhilfeplanung vor, die im vergangenen Jahr breit im Ausschuss vorgestellt worden sei. Die Zahlen über die faktischen Zuwendungshöhen lägen dem Ausschuss bereits vor. Sie werbe dafür, den Blick nun insbesondere auf die Zuwendungsmöglichkeiten in den Folgejahren zu richten, die große Herausforderungen für die Bezirke mit sich bringen würden. In jedem Fall wäre es zu begrüßen, sich einer Diskussion dahingehend zu öffnen, was eine inhaltlich und qualifizierte Offene Kinder und Jugendarbeit in der heutigen Zeit mit sich bringen müsse und bedeute.
Herr Fersoglu spricht sich gegen den im Antrag aufgeführten Fragenkatalog aus, der eine große Belastung für die Träger bedeuten würde. Die Fragen würden an der eigentlichen Fragestellung, auf welche Weise die Kürzungen des Senats verhindert werden könnten, vorbeigehen. Die Träger der Offenen- Kinder und Jugendarbeit hätten sich längst eindeutig positioniert. Möglicherweise sei eine Öffentliche Anhörung mit Vertretungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Fachleuten und Vertretungen der zuständigen Fachbehörden der richtige Weg.
Frau Schmidt stellt fest, dass der Umfang der Fragen im Antrag und die gleichzeitig dargelegte Dringlichkeit und Frist im Widerspruch stünden.
Herr Schwarz berichtet von den Sorgen der Träger der freien Jugendhilfe hinsichtlich der zu befürchtenden Entwicklungen in den kommenden Jahren. Besonders problematisch sei, die fehlende Planbarkeit, auch weil Entscheidungen, etwa über Mittel der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN), teilweise erst spät im Jahr für das darauffolgende Jahr erfolgten. Dies schaffe zusätzliche Unsicherheiten und Sorgen. Es sei gut, schon jetzt weggefallene Angebote und Angebotszeiten in den Blick zu nehmen, er bitte aber insbesondere, die weiteren Entwicklungsgefahren für die kommenden Jahre in den Fokus zu rücken. Er nehme in jedem Fall wahr, dass die Träger trotz der hohen Auslastung in der täglichen Arbeit bereit seien zu unterstützen, Einfluss zugunsten der Jugendhilfe auf die Haushaltsverhandlungen zu nehmen.
Frau Hirschfeld macht auf die massiven Kürzungspläne des Senats aufmerksam, die von allen Behörden eine Reduzierung in Höhe von 10 % der Ausgaben – mit Ausnahme der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (BGSI) – einfordere. Hinzu kämen weitere 10 Millionen Euro, die die Behörden der BGSI zukommen lassen müssten, damit diese die Kosten für die gesetzlich festgeschriebenen Regelversorgungen decken könne. Die Größenordnung dieser Einsparungsziele, die auch für die für Jugendhilfe zuständige Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung gelte, mache die Gefahr weiterer Einspargefahren deutlich. Vor diesem Hintergrund sei ein rasches Handeln dringend notwendig, um noch Einfluss zugunsten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nehmen zu können. Daher seien konkrete Beispiele, welche Folgen die Kürzungen hätten, von immenser Bedeutung – auch um medial auf die Gefahren hinweisen zu können.
Herr Dr. Blum stimmt zu, dass eine entsprechende Datenlage, die neben den reinen Zahlen der Mittel auch die konkreten Projekte und Praxisbeispiele aufzeige, für die weiteren Diskussionen und Beratungen wichtig sei. Dem Senat müsse deutlich gemacht werden, welche Folgen die Kürzungen in den aufgezeigten Dimensionen mit sich bringen würden.
Das Bezirksamt wird im Sinne des Vorschlags von Herrn Bründel-Zeißler einvernehmlich gebeten, die von Kürzungen betroffenen Träger, die noch nicht auf die Abfrage aus der AG § 78 OKJA geantwortet hätten, gezielt anzusprechen und um eine Rückmeldung bis zur kommenden Sitzung des Unterausschusses Haushaltsanlagen zu bitten.
Herr Kaeding zieht vor diesem Hintergrund den Antrag zurück.
Der TOP mit der Drucksache 22-2138 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Wolf und Frau Gerdes stellen den Antrag vor. Die Kostenhöhe sei u.a. auf die mit dem Denkmalschutz einhergehenden Herausforderungen und die Anzahl an Gewerken zurückzuführen. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung stelle die Mittel zur Verfügung und der Träger vor Ort begrüße das Projekt ausdrücklich. Sobald die Zustimmung des Jugendhilfeausschusses vorliege, könne der ausführenden Sprinkenhof GmbH das Signal zum Start der Umsetzung gegeben werden. Die Umsetzungsdauer werde auf grob ein bis zwei Jahre geschätzt.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Herr Schmidt bittet um Vertagung des Berichts und gleichzeitig um zeitnahe Übersendung der für heute vorgesehen Amtspräsentation, damit den Fraktionen und Ausschussmitgliedern entsprechende Vorbereitungszeit gewährt werde.
Der TOP wird einstimmig in die folgende Sitzung vertagt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Kaeding führt aus, ihm sei nicht klar, welcher Steuerungsimpuls für den Jugendhilfeausschuss aus der Drucksache erfolgen könne. So könnten insbesondere weiterführende Informationen hinsichtlich der öffentlichen Anlage sinnvoll sein, um ggf. Schlüsse zu ziehen, ob weitere Handlungsbedarfe bestünden.
Frau Wolf führt aus, dass es sich um eine halbjährliche Berichtspflicht des Amtes handele, die auf Wunsch der Politik in die Vereinbarung gemäß § 19 BezVG aufgenommen worden sei. Dem Amt sei nicht abschließend klar, welchen inhaltlichen Input bzw. welches Ziel der Ausschuss sich erhoffe bzw. verfolge. Vor diesem Hintergrund sei bei der letztmaligen Vorstellung explizit nachgefragt worden, welche konkreten Wünsche es über das im Bericht Vorgestellte hinaus gebe. Allerdings hätten das Amt seit dem letzten Bericht hierzu keinerlei Rückmeldungen oder Wünsche aus dem Ausschuss erreicht. Für die kommende Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten kündige Sie einen Bericht des Amtes zu den Mitteln der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) an.
Herr Bründel-Zeißler merkt an, dass die Erstellung des Berichts Kapazitäten des Amtes binde. Aus seiner Sicht ergäbe sich aktuell aus diesem kein inhaltlicher Mehrwehrt für die Aufgaben des Jugendhilfeausschuss. Um das Amt zu entlasten, gebe er zu überlegen, denn entsprechenden Passus aus der § 19 Vereinbarung zu streichen. Im Rahmen der Berichte der Haushaltsaufstellungen erhalte der Jugendhilfeausschuss ohnehin Aufstellungen über die für die Jugendhilfe relevanten Projekte in den Unterkünften.
Frau Gosch, Frau Hartmann und Frau Mohnke sprechen sich für eine Beibehaltung Berichtspflicht in bestehender Form aus, da diese hilfreich und übersichtlich sei. Möglicherweise ließen sich daraus in der Zukunft relevante Schlüsse ziehen.
Herr Pawletta führt auf Nachfrage aus, dass eine Änderung der § 19 BezVG Vereinbarung prinzipiell möglich sei, sofern es eine Mehrheit der Bezirksversammlung und zusätzlich die Bereitschaft der Bezirksamtsleitung gebe, die geänderte Vereinbarung mitzutragen.
Frau Schmidt führt aus, dass heute über die Notwendigkeit der Berichtspflicht in der § 19 Vereinbarung nicht abschließend entschieden werden müsse, es aber gut wäre, wenn sich die Fraktionen hierzu intern beraten würden. Sie erinnert daran, dass es den Fraktionen und Ausschussmitgliedern auch ohne einen entsprechenden Passus in der Vereinbarung möglich sei, anlassbezogene Themen für die Tagesordnung anzumelden und das Amt um aktuelle Berichte zu bitten.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Hirschfeld bedauert die negativen Rückmeldungen in der Drucksache und weist auf die hohen Bedarfe in der Jungenarbeit hin. Ihre Fraktion wolle nun intern über den weiteren Umgang zu dem Thema beraten.
Frau Licari zeigt sich über die Rückmeldungen in der Drucksache verwundert, da zuletzt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 01.04.2026 über die umfassenden Bemühungen und Planungen zur besseren Vernetzung in der Jungenarbeit inklusive des angestrebten Fachtages berichtet worden sei.
Frau Wolf erläutert, dass sich die Vorstellung des Fachtages und die Vernetzungsbemühungen nicht auf die Fragestellungen der Kleinen Anfrage subsumieren ließen. Gleichwohl habe das Amt Kenntnis von einzelnen Angeboten der Jungenarbeit und sie biete an, dem Ausschuss hierzu Informationen zukommen zu lassen. Der angesprochene Fachtag finde am 19.06.2026 ab 9 Uhr im Kollegiensaal des Rathauses Altona statt.
[Nachtrag zu Protokoll: Die angekündigten Informationen sind als Anlage beigefügt.]
Herr Döscher, Frau Damm und Herr Schwarz bestätigen, dass es Projekte der Jungenarbeit im Bezirk gebe und berichten von einzelnen Projekten und Angeboten in Ihren Einrichtungen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Anlagen
Angebote für Jungs und Männer in den Einrichtungen der OKJA (115 KB)
Herr Schmidt bittet um Übersendung der Präsentation zu den Schuleingangsuntersuchungen, die gestern im Sozialausschuss vorgestellt worden sei, auch an den Verteiler des Jugendhilfeausschusses.
[Nachtrag zu Protokoll: Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben die gewünschte Präsentation am 07.05.2026 per E-Mail erhalten.].
Herr Bründel-Zeißler regt an, dass in einer der kommenden Sitzungen eine Vorstellung Projektes Inklusive Jugendhilfe durch die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung erfolge. Insbesondere der Aspekt „Übergänge von der Eingliederungs- in die Jugendhilfe“ sei für den Ausschuss interessant.
Frau Schmidt berichtet vom letztmaligen Treffen der Begleitgruppe zur Umsetzung eines Kinder- und Jugendbeirats und bedauert, dass außer ihr und Frau Damm keine weiteren Ausschussmitglieder anwesend gewesen seien. Die jungen Menschen zeigten sich sehr interessiert, bereits an der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschuss mit dann mehrheitlich durch den Jugendhilfeausschuss erteiltem Rederecht mitzuwirken.
Frau Damm ergänzt, dass der Austausch mit den Jugendlichen in der Begleitgruppe sehr interessant und empfehlenswert sei. Es zeige sich, dass Kinder und Jugendlichen eine andere Perspektive und neue Ideen in die bestehenden Diskussionen einbrächten. Es stelle sich nun die Frage, wie der Jugendhilfeausschuss die in der kommenden Sitzung anwesenden Jugendlichen einbinden und begrüßen wolle.
Herr Schmidt regt an, die Jugendlichen zu einem Vorabgespräch ab 17:15 Uhr vor der kommenden Sitzung einzuladen, bei dem interessierte Fraktionen und Ausschussmitglieder gemeinsam mit den Jugendlichen ins Gespräch kommen könnten.
Es wird einvernehmliche Zustimmung zu diesem Vorschlag signalisiert.