Kürzungsfolgen Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 06.05.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 3.2
Die aktuell angespannte Haushaltslage zwingt die öffentliche Hand in vielen Bereichen zu Einsparmaßnahmen. Der Jugendhilfeausschuss Altona betont dabei, dass Kürzungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aufgrund ihrer unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen junger Menschen einer besonders sorgfältigen Abwägung bedürfen.
Die Leistungsfähigkeit dieses Bereichs wird in erheblichem Maße durch freie Träger sowie die engagierten Fachkräfte in den Einrichtungen getragen. Mit hoher Professionalität leisten sie Beziehungsarbeit, reagieren flexibel auf sich wandelnde Bedarfslagen und gewährleisten kontinuierliche Unterstützungsangebote fürjunge Menschen und ihre Familien.
Gleichzeitig sehen sich viele Träger mit erheblichen strukturellen Herausforderungen konfrontiert. Dazu zählen insbesondere fehlende Planungssicherheit, nicht ausfinanzierte Kostensteigerungen, ein hoher administrativer Aufwand, unzureichende Investitionsmittel sowie die Auswirkungen des Fachkräftemangels. Diese Rahmenbedingungen führen bereits jetzt zu spürbaren Belastungen und erschweren zunehmend die Aufrechterhaltung bestehender Angebote. Auch öffentliche Träger berichten von Schwierigkeiten, ihre Einrichtungen langfristig abzusichern. Für die betroffenen jungen Menschen, ihre Familien sowie die Beschäftigten ist es nicht hinnehmbar, erst gegen Ende eines Haushaltsjahres Klarheit über den Fortbestand von Angeboten und Arbeitsverhältnissen zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die für die Rahmenzuweisungen in den Arbeitsfeldern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Familienförderung sowie der sozialräumlichen Angebote erhobenen Mehrbedarfe in den Haushalt einzustellen, um die bestehenden Einrichtungen und Angebote nachhaltig zu sichern. Hierzu hat der Jugendhilfeausschuss Altona bereits mit der Drucksache 22-1790.2 Stellung genommen.
Die Angebotsstruktur im Bezirk Altona ist vielfältig und qualitativ hochwertig. Im Integrationsbereich ist zwar eine Erhöhung der etatisierten Grundfinanzierung der entsprechenden Mittel vorgesehen, jedoch führt der Wegfall bisheriger flexibler Nachsteuerungsinstrumente faktisch zu einer Einschränkung des Handlungsspielraums. Dies erhöht zwar die Planungssicherheit für bestehende Projekte, reduziert jedoch gleichzeitig die Möglichkeiten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung und Anpassung von Angeboten.
Das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) garantiert jungen Menschen und ihren Familien den Zugang zu wesentlichen Leistungen der Jugendhilfe. Eine schrittweise Einschränkung dieser Infrastruktur würde nicht nur individuelle Entwicklungsperspektiven beeinträchtigen, sondern auch langfristig erhebliche gesellschaftliche Folgekosten nach sich ziehen.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Bedarfe der Träger im Bezirk Altona systematisch zu erfassen und transparent darzustellen sowie geeignete Steuerungsinstrumente zu entwickeln, um auf bestehende und zukünftige Herausforderungen angemessen reagieren zu können. Insbesondere im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist davon auszugehen, dass auch im Bezirk Altona relevante Finanzierungslücken bestehen, denen entsprechend begegnet werden muss.
Wir bitte daher die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Altona, auf freiwilliger Basis folgende Angaben zu ihrem Angebot bis zum 31.05.2026 vorzulegen. Basis für die Angaben ist das Haushaltsjahr 2026. Die Angaben werden unter Einhaltung der Vertraulichkeit an das Jugendamt adressiert.
Das Bezirksamt wird gebeten, entsprechend folgende Fragen an die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit weiterzutragen:
a) Welche konkreten Angebote sind in 2026 seit dem Doppelhaushalt 2023/2024 in Ihrem Angebot weggefallen oder wurden auf Grund mangelnder finanzieller Ressourcen reduziert, die Sie aber auch nach heutigen fachlichen Erkenntnissen für erforderlich halten? Wie beziffern Sie dieses Defizit überschlägig? Bitte berücksichtigen Sie dabei auch Personal- sowie Sachkosten, die auf Grund (gestiegener) Anforderung innerhalb der Angebote erforderlich wären.
b) Was ist aus Ihrer Sicht notwendig, um Ihr bestehendes Angebot bedarfsdeckend weiterzuentwickeln und den durch die sichverändernden gesetzlichen Vorgaben fachlichen und sachlichen Mehraufwand umzusetzen? Bitte erläutern Sie, wie Sie diesen Bedarf ermittelt haben. Bitte beziffern Sie überschlägig, welche finanziellen Ressourcen Sie für diese Angebotsausweitung bräuchten. Sollten Sie dafür finanzielle Ressourcen erhalten: Wie würden Sie diese fachlichen Bedarfe in Ihrem Angebot zukünftig decken?
c) Welche Bedarfe für Fort- und Weiterbildungsangebote, Supervision sowie für Konzept- und Fachtage zur fachlichen Entwicklung haben Sie?
d) Was braucht es um den heutigen Status bei ihrem Angebot zu halten?
e) Was braucht es für den Sozialraum darüber hinaus (neben ihrem Angebot)? Was sagen die Kinder, Jugendlichen und Familien was es im Sozialraum braucht?
f) Sehen Sie neben den o.g. Bedarfen der Jugendhilfe noch weitere Bedarfe für den Sozialraum?
g) Was wären aus Ihrer Sicht Punkte, die den Zuwendungsprozess vereinfachen würden?
Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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