Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der TOP mit der Drucksache 21-1942 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Sülberg stellt den Antrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD und CDU vor und erläutert, es werde hiermit ein noch besseres Ergebnis für die Trennung des Rad- und Fußverkehrs angestrebt. Viele Nachrichten von Bürger*innen, Organisationen und Vereinen seien hier berücksichtigt worden.
Das Argument im Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 21-1944, TOP 2.2), dass Baumfällungen für die Maßnahme generell vermieden werden sollten, erachte er grundsätzlich als richtig. Jedoch halte er die Formulierung für zu pauschal.
Auf Nachfrage erläutert er, es stehe viel Raum für die geforderten Maßnahmen in den Nebenflächen zur Verfügung. Es sein nicht automatisch notwendig, dass hierfür ein Fahrstreifen wegfalle.
Herr Strasser erklärt, die geplanten Baumfällungen für die Maßnahme seien unverhältnismäßig und es sei das Ziel des Antrags der Fraktion DIE LINKE, die Fachbehörde aufzufordern, die Baumbilanz der gesamten Planung zu überprüfen.
Herr Batenhorst erklärt, er befürworte eine Schonung der Bäume. Die Vierspurigkeit müsse jedoch erhalten bleiben, da es sonst vermehrt zu Staubildungen kommen könne.
Frau Naujokat merkt an, das Ziel im Antrag der Fraktion DIE LINKE, einzelne Bäume im Rahmen der Planung zu erhalten, halte sie grundsätzlich für gut. Die Formulierung dies „zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs (MIV)“ zu erreichen, erachte sie jedoch in einigen Abschnitten der geplanten Maßnahme für schwierig. Gegen eine Prüfung der Baumbilanz spreche allerdings nichts.
Herr Sülberg schlägt vor, eine eins zu eins Ersatzpflanzung zu fordern, da er sich an der Formulierung „zu Lasten des MIV“ im Antrag der Fraktion DIE LINKE störe.
Herr Strasser räumt ein, dies sei primär zu beachten. Die Bereiche, in denen es keinen Spielraum gebe, müssten individuell betrachtet werden. Die Formulierung im Antrag solle daher bestehen bleiben.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktionen von DIE LINKE und FDP (bei namentlicher Abstimmung), dem Antrag zuzustimmen.
Der TOP mit der Drucksache 21-1944 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Beratungen siehe TOP 2.1.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss mehrheitlich, gegen die Stimme der FDP-Fraktion und bei Enthaltungen der Fraktionen von GRÜNE sowie CDU (bei namentlicher Abstimmung), dem Antrag zuzustimmen.
Herr Hagmaier stellt anhand einer Präsentation (Anlage) das geplante Beteiligungskonzept für die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung „Autoarmes Ottensen: Verkehrswende gemeinsam gestalten“ (Drs. 21-0689) vor und erläutert auch auf Nachfragen Folgendes:
Frau Dettmer fügt hinzu, dass die Fokusgruppen an Themen orientiert seien und nicht an Zielgruppen und somit grundsätzlich für alle Interessierten und damit auch für die Bewohner*innen offen seien.
Herr Olshausen berichtet, es gebe derzeit noch kein Budget für das Projekt „Autoarmes Quartier Ottensen“. Das Beteiligungskonzept werde aus konsumtiven Mittel finanziert. Diese stünden dem Fachamt Management des öffentlichen Raums im benötigten Rahmen zur Verfügung. Für die Finanzierung der Folgemaßnahmen würden jedoch auch investive Mittel benötigt, die aktuell nicht zur Verfügung stünden. Dies müsse zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert und geklärt werden.
Herr Wiegand merkt an, dass im Rahmen der geplanten Bürger*innenbeteiligung sowohl die Anlieger*innen als auch diejenigen berücksichtigt werden müssten, die im Projektgebiet arbeiteten. Ebenso seien die Pendler*innen betroffen, die außerhalb lebten und regelmäßig zur Arbeit nach Ottensen führen. Des Weiteren dürfe der Logistikverkehr nicht vernachlässigt werden.
Bezüglich der vom Amt vorgeschlagenen neutralen Moderatorin kritisiert er, es sei schwer nachvollziehbar, dass die Leitung des Klimaschutzteams des Bezirksamtes Altona in diesem Fall eine neutrale Rolle einnehmen solle.
Das Amt erklärt, sie vertrete in der Rolle als Moderatorin keine eigenen Interessen und so könne ein weiterer Kostenfaktor vermieden werden, der durch das Honorar eines*r externen Moderator*in hinzugekommen wäre. Zudem verfüge die Leitung des Klimaschutzteams über umfangreiche Erfahrungen in der Moderation. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, sich hierzu noch einmal auszutauschen.
Herr Olshausen erläutert auf Nachfrage von Herrn Batenhorst, das Bewohnerparken bleibe bestehen. Die Nutzung des Parkraums und die Rolle des Autos seien im o.g. Beschluss der Bezirksversammlung detailliert aufgeführt worden.
Des Weiteren berichtet er, die südliche Begrenzung des Projektgebiets ergebe sich durch Umbaumaßnahmen der Veloroute 1, durch die sich bereits eine umfangreiche Verbesserung im Sinne der Ziele des Beschlusses vor Ort ergebe. Im nördlichen Teil, der an das ehemalige Projektgebiet angrenze, gebe es noch deutlichen Handlungsbedarf. Hier könne durch kleinere Maßnahmen schon viel erreicht werden.
Im erweiterten Projektgebiet werde minimalinvasiv gearbeitet. Das Amt sei somit auf die Rückmeldungen der Anwohner*innen angewiesen, um die Situation ohne größere Umbaumaßnahmen deutlich verbessern zu können.
Bezüglich einer stärkeren Vertretung der großen Altersgruppe der über 60 jährigen weist er darauf hin, dass zusätzlich ein*e Vertreter*in einer Senior*innenvertretung im Beirat einen Sitz erhalte. Somit seien zwei Vertreter*innen dieser Gruppe vertreten.
Herr Harders lobt den gut gewählten Vorschlag des Projekttitels und erklärt, er sei beeindruckt von dem umfassenden Beteiligungskonzept. Es sei jedoch bedauerlich, dass sich die Zeitschiene so weit nach hinten verschoben habe.
Herr Strasser erklärt, er habe keine Bedenken die Leitung des Klimaschutzteams als Moderatorin einzusetzen. Er bitte jedoch zu bedenken, dass es sich nicht negativ auf ihre eigentliche Arbeit auswirken dürfe.
Herr Sülberg stimmt dem zu und hebt er vor, er erachte es als sehr positiv, dass die Umsetzung des Projektes nun bald beginne. Es sei jedoch verständlich, dass nicht gleich zu Beginn eine fertige Lösung für das gesamte Projektgebiet gebe und hier noch Anpassungen möglich sein müssten.
Herr Schmuckall bedankt sich für die Vorstellung des erarbeiteten Beteiligungskonzeptes und erklärt, die Zusammensetzung des Beirats sei sehr gut nachvollziehbar. Er bitte zudem darum, dass den Ausschussmitgliedern die gezeigte Präsentation zeitnah per E-Mail zur Verfügung gestellt werde.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Präsentation zum Beteiligungskonzept wurde den Ausschussmitgliedern am 05.05.2021 per E-Mail zur Verfügung gestellt.]
Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 19.04.2021.
Der*die Petent*in ist anwesend.
Herr Olshausen erklärt, die Anordnungsänderung stehe nicht im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Blankeneser Marktplatz. Aus diesem Grund sei keine Beteiligung der Anwohner*innen vorgesehen gewesen. Er weist zudem darauf hin, dass es kein Anrecht darauf gebe, im öffentlichen Raum zu parken. Dies sei auch nicht durch einen geltenden Bebauungsplan geregelt.
Herr Wiegand merkt an, die Entscheidung sei rechtmäßig getroffen worden. Jedoch habe die Art der Umsetzung die Anwohner*innen sehr überrumpelt. Zumal es an dieser Stelle zuvor keinen Unfallschwerpunkt gegeben habe.
Besonders schwierig sei die aktuelle Situation für viele der älteren, nicht mehr so mobilen, Anwohner*innen. Sie seien besonders auf erreichbare Mobilität angewiesen. Zudem seien die Anwohner*innen des Mühlenberger Wegs bereits durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung betroffen. Nun würden sie gezwungen, teilweise über 100 m weite Wege auf sich nehmen zu müssen, um zu ihrem Fahrzeug zu gelangen.
Des Weiteren gebe es drei ärztliche Praxen, die Diakonie und zwei Kitas, denen in unmittelbarer Umgebung keine direkten Parkplätze mehr für Besucher*innen zur Verfügung stünden.
Vor einigen Jahren habe die Möglichkeit bestanden, den Mühlenberger Weg auszubauen. Das Amt habe sich jedoch dagegen entschieden. Das Überfahren des Gehweges sei immer geduldet worden. Auf diese Weise sei ein Vorbeifahren an den parkenden Fahrzeugen für alle problemlos machbar. Zusätzlich seien aus diesem Grund vor einigen Jahren die Bordsteinkanten verstärkt worden. Die FDP-Fraktion werde sich weiterhin dafür einsetzen, den ursprünglichen Zustand im Mühlenberger Weg wieder herzustellen.
Herr Sülberg bedankt sich für die Teilnahme des*der Petent*in und erläutert, es sei vor der Entscheidung der Bezirksversammlung nicht um eine bestehende Gefahrenlage im Mühlenberger Weg gegangen, sondern darum den gegenläufigen Radverkehr freigeben zu können. Das zuständige Polizeikommissariat (PK) habe daraufhin festgestellt, dass dies aufgrund der Breite der Fahrbahn nur möglich sei, wenn das Parken auf der Fahrbahn nicht mehr geduldet würde. Daraufhin sei die Beschilderung für das Parkverbot erfolgt. Es sei weiterhin nicht gut, wenn schwere Fahrzeuge wie die der Müllabfuhr oder Feuerwehr über die Gehwege fahren müssten, um an den dort parkenden Fahrzeugen vorbeizukommen.
Des Weiteren weist er darauf hin, dass in dem Schreiben des*der Petent*in auf ein Zitat der Bezirksamtsleitung und von ihm selbst verwiesen werde, das in dieser Form nicht korrekt wiedergegeben worden sei. Er bitte darum, in solchen Fällen vorab die Erlaubnis der Zitierten einzuholen und das Zitat korrekt abzubilden. In diesem Fall handle es sich nicht um ein vollständiges Zitat, das in dieser Form nicht weiterverwendet werden sollte.
Herr Hahn berichtet, gemäß § 12 Abs. 1 Punkt 1 StVO sei das Halten „an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen“ unzulässig. Gerichtsurteile zu diesem Paragraphen führten aus, dass eine Fahrbahnbreite von rd. 3 m verbleiben müsse, um ein vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen zu gewährleisten. Das sei in diesem Fall nicht gegeben. Eine bereits im Gehweg befindliche Senke sei problematisch. Die Gehwege seien nicht dafür ausgelegt, das Befahren durch die schweren Fahrzeuge auf Dauer ohne Schaden zu überstehen.
Frau Naujokat merkt an, es wäre hilfreich hierzu noch einmal eine schriftliche Stellungnahme des zuständigen PKs zu erhalten. Sollte lediglich der gegenläufige Radverkehr der Grund für die Anordnung des Parkverbots gewesen sein, wolle sie beantragen dies aufzuheben, um dem Wunsch der Anwohner*innen zu entsprechen und das Parken in der Straße so wieder ermöglichen zu können.
Herr Harders führt aus, dass aufgrund der fehlenden Restbreite der Fahrbahn ohnehin kein Parken der Anwohner*innen zulässig gewesen sei. Auch ohne eine entsprechende Beschilderung. Dies sei bislang von der Polizei lediglich geduldet worden.
Zudem liege ihm ein Bericht der Feuerwehr aus dem Jahr 2006 vor, in dem beschrieben worden sei, die Feuerwehr habe mit ihren Fahrzeugen bei einem Einsatz aufgrund der parkenden Fahrzeuge nicht bis zum Einsatzort vorfahren können. Das letzte Stück seien daraufhin zu Fuß zurückgelegt worden.
Herr Grosse bestätigt, dass eine Restfahrbahnbreite von 3 m nötig und formal alles darunter nicht zulässig sei. Die Voraussetzungen seien demnach im Mühlenberger Weg nicht gegeben, um problemloses Befahren und gleichzeitiges Parken auf der Straße zu ermöglichen.
Herr Schmuckall merkt an, ihn verwundere der Antrag der SPD-Fraktion zu diesem Thema, da die Voraussetzungen für das Parken auf der Fahrbahn rechtlich nicht gegeben seien. Die CDU-Fraktion habe sich zuletzt bei der Abstimmung hierzu enthalten, da er der Meinung sei, dass ein Antrag gegen geltendes Recht wenig sinnvoll sei. Einen Antrag der SPD-Fraktion hierzu könne er daher auch nicht unterstützen. Grundsätzlich sei bekannt, dass Stellplätze in Blankenese ein Problem darstellten.
Frau Naujokat erklärt, sie ziehe den Antrag zurück und weist darauf hin, dass ihr der von Herrn Harders dargestellte Bericht der Feuerwehr nicht bekannt sei.
Der*die Petent*in schlägt vor, in Erwägung zu ziehen, eine Spielstraße einzurichten. Es gebe dann kein Problem mehr mit der Breite der Fahrbahn sowie Stellplätzen für die Anwohner*innen und es könne problemlos aufgrund der niedrigen Geschwindigkeiten der gegenläufige Radverkehr zugelassen werden.
Herr Strasser stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und bittet darum, die Redner*innenliste sowie die Debatte an dieser Stelle zu beenden.
Der Ausschuss stimmt dem einvernehmlich zu.
Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 19.04.2021.
Der*die hinzugeladene Bürger*in ist anwesend.
Herr Sülberg schlägt vor, den Standort „Kepplerstraße 8“ gesondert im Rahmen der Sprecher*innensitzung zum Thema Eingaben zu behandeln und die übrigen Standorte an dieser Stelle zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Strasser bittet darum, ebenfalls den Standort „Haubachstraße 8“ in diesem Rahmen noch einmal gesondert zu betrachten und bittet das Amt um die Übersendung eines Lageplans.
Der*die Bürger*in begrüßt den Vorschlag und erklärt sich bereit, an der gesonderten Sitzung teilzunehmen. Er weist darauf hin, dass nach Erhalt des Ablehnungsbescheides bereits ein Antrag für einen Alternativstandort eingereicht worden sei.
Der Ausschuss stimmt der Behandlung der beiden genannten Standorte im Rahmen der geplanten Sprecher*innensitzung einvernehmlich zu und nimmt die übrigen Anträge zur Kenntnis.
Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 19.04.2021.
Herr Maack (Velofit Fahrrad Reparaturstationen) stellt sein Konzept für Fahrradreparaturen- und Pumpstationen für den öffentlichen Raum vor und erklärt auch auf Nachfragen Folgendes:
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Informationen zu den Standorten wurden den Ausschussmitgliedern am 12.05.2021 per E-Mail zur Verfügung gestellt.]
Frau Naujokat berichtet, sie kenne solche Stationen auch aus Dänemark und sehe das Projekt grundsätzlich positiv.
Herr Sülberg merkt an, dass diese Stationen u.a. gut an den Velorouten aufgestellt werden könnten. Er nehme es gerne als Idee mit.
Herr Olshausen weist darauf hin, dass für die Unterhaltung dieser Stationen derzeit kein Budget bzw. Personal zur Verfügung stehe. Des Weiteren hinge eine Vergabe des Bezirksamtes u.a. auch an einem Ausschreibungsverfahren. Daher komme eine Anschaffung für das Bezirksamt nicht infrage. Wenn aus der Politik der Wunsch bestehe, müsse sich hinsichtlich einer Finanzierungsmöglichkeit an die zuständige Fachbehörde gewandt werden.
Er sichert auf Bitte von Herrn Schmuckall zu, sich zu erkundigen, auf welcher Grundlage das Bezirksamt Bergedorf bei der Vergabe vorgegangen sei.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Das Bezirksamt Bergedorf finanziert die Unterhaltung aus eigenen Mitteln und hat an den Anbieter einen Wartungsvertrag vergeben.]
Herr Strasser schlägt vor, testweise klein anzufangen. Da es sich um einen geringen Anschaffungspreis für die Anschaffung einer Fahrradreparaturstation handle, könne der Auftrag ggf. ohne ein Vergabeverfahren erteilt werden.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.03.2021 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 19.04.2021.
Herr Sülberg berichtet, er habe gehört, dass der Landesbetrieb Verkehr (LBV) diesbezüglich schon tätig geworden sei. Er schlage daher vor, zunächst abzuwarten, wie sich die Situation daraufhin ggf. verändere. Des Weiteren halte er die Forderung unter Ziffer 1 nicht für zielführend, die Anwohner*innen mit den Gewerbetreibenden gleichzusetzen. Auch zu Ziffer 3 müsste zunächst eine Stellungnahme des LBV eingeholt werden. Die 3-Std.-Regelung sei in einem komplizierten Verfahren etabliert worden. Insgesamt halte er den Antrag rechtlich und inhaltlich für zu unspezifisch.
Herr Strasser erklärt, er störe sich unter Ziffer 1 an dem Begriff „Gleichstellung“ und erkundigt sich, ob darauf verzichtet werden könne.
Frau Naujokat bietet an, stattdessen den Begriff „Interesse“ zu verwenden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung (bei namentlicher Abstimmung), folgenden Beschluss zu fassen:
(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, den Ziffern 1, 3 und 4 des Antrags zuzustimmen und den Punkt 2 abzulehnen.)
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 22.04.2021 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Herr Sülberg weist darauf hin, dass der Verkehrsausschuss lediglich über die Ziffer 1 des Antrags beraten müsse. Die übrigen Ziffern seien in den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport überwiesen worden.
Er wünsche sich von der antragstellenden Fraktion, dass der Antrag konkreter formuliert werde. Es müsse klar definiert werden, wo es eine Beschwerdelage und wo es einen festgestellten Mangel der Beleuchtung im öffentlichen Raum gebe.
Frau Naujokat spricht sich dafür aus, konkrete Standorte zu benennen und diese dann umfangreich auszustatten. Sie weist die Fraktion DIE LINKE darauf hin, dass es bereits eine Meldestelle für Beleuchtung in Altona gebe.
Herr Strasser erklärt, der Wunsch bestehe darin, einen Topf, ähnlich wie eine Rahmenzuweisung, für Beleuchtungsprojekte einzurichten.
Auf Nachfrage von Frau Naujokat erläutert er, bei der Summe wolle man sich nicht festlegen, da die Mittel jedoch in der Regel für einen Doppelhaushalt zur Verfügung gestellt würden, habe die Fraktion DIE LINKE dies in ihrem Antrag aufgegriffen und zweimal 100.000 Euro benannt.
Herr Wiegand merkt an, er unterstütze das Anliegen, halte die genannte Summe jedoch für nicht auskömmlich.
Herr Batenhorst erklärt, er unterstützte das Vorhaben ebenfalls, wünsche sich aber konkretere Angaben für die benötigten Mittel.
Herr Hahn berichtet, grundsätzlich würden die Pläne für die Beleuchtung von der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH eigenständig im Rahmen einer Maßnahme erarbeitet. Aus diesem Grund seien genaue Kosten nur schwer zu berechnen. Der Einflussbereich der Bezirke sei gering.
Herr Schmuckall erläutert, es handle sich hierbei um ein immer wiederkehrendes Thema im Verkehrsausschuss. In den letzten Jahren sei allerdings trotz mehrfacher Antritte wenig erreicht worden. Die CDU-Fraktion erhoffe sich durch den Antrag einen Ansatz, um erst einmal beginnen zu können.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, bei Enthaltung der Fraktionen von GRÜNE, SPD und FDP (bei namentlicher Abstimmung), dem Punkt 1 des Antrags zuzustimmen.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 22.04.2021 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Beratungen siehe TOP 7.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktionen von GRÜNE, SPD und CDU (bei namentlicher Abstimmung), dem Antrag zuzustimmen.
Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 19.04.2021.
Frau Naujokat entschuldigt sich, dass sie das Amt und das zuständige Polizeikommissariat bisher noch nicht um Vorschläge gebeten habe.
Als Beispiel falle ihr derzeit bspw. der Standort Schanzenstraße 85 ein, zu dem immer wieder Beschwerden von Gewerbetreibenden eingingen.
Herr Olshausen berichtet, es gebe ein neues EU-Projekt „MOVE 21“, um das sich das Bezirksamt beworben habe. Dabei gehe es um ähnliche Themengebiete. Eine der ersten Aufgaben des EU-Projektes sei es, geeignete Gebiete zu definieren. Da es hierbei zu Überschneidungen kommen könne, bitte er darum abzuwarten, bis ihm konkretere Informationen vorlägen.
Sobald die Projektstelle besetzt werden könne, erfolge eine Vorstellung im Ausschuss.
Herr Sülberg erklärt, er halte dies für eine gute Idee und schlägt vor, das Amt könne in einer der nächsten Sitzungen entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Herr Hahn merkt an, dass die Kontrolle bzgl. zugeparkter Ladezonen bisher relativ schwierig gewesen sei. Durch das Anwohner*innenparken kontrolliere der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nun vermehrt. Er halte es für sinnvoll zu beobachten, wie sich die Situation in der nächsten Zeit entwickle.
Der TOP wird zurückgestellt bis das Amt nähere Informationen unter anderem zu dem EU-Projekt MOVE 21 in einer der nächsten Sitzungen vorstellen wird.
Herr Olshausen berichtet, es habe heute einen Termin mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) stattgefunden. Dabei sei die kritische Lage bezüglich der investiven Mittel erneut dargestellt worden. In den letzten Jahren hätten viele tolle Maßnahmen im Bezirk umgesetzt werden können. Um weitere Projekte umsetzen zu können, würden jedoch mehr Mittel benötigt. Letztendlich habe die BVM derzeit keine Möglichkeitc, den Bezirk durch zusätzliche investive Mittel zu unterstützen. Die Situation des Bezirksamtes sei der BVM nun jedoch bekannt.
Auf Nachfrage von Herrn Schmuckall erläutert er, die letzte Rechnung des Pilotprojektes „Ottensen macht Platz“ könne nun zeitnah abgerechnet werden, da sich der Evaluationsbericht in der letzten Abstimmung befinde. Sobald das Projekt abschließend abgerechnet worden sei, werde der Verkehrsausschuss darüber informiert. Mit relativ geringen finanziellen Mitteln sei viel für das Projekt erreicht worden.
Die Drucksache 21-1920 (Anlage) ist den Ausschussmitgliedern vorab zur Verfügung gestellt worden.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Naujokat meldet den TOP als ordentlichen Tagesordnungspunkt für eine der nächsten Sitzungen an.
Herr Sülberg meldet den TOP als ordentlichen Tagesordnungspunkt für eine der nächsten Sitzungen an.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Angemeldet von der AfD-Gruppe. Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 19.04.2021.
Herr Batenhorst kritisiert, dass sich in der Niederschrift einer Sitzung das politische Meinungsbild aller wiederspiegeln solle. In der genannten Niederschrift seien seine Wortbeiträge nicht erkenntlich gewesen. Dies sei ihm in der Vergangenheit bereits mehrfach negativ aufgefallen.
Herr Schmuckall erläutert, es handle sich bei der Form der Protokollierung um eine Zusammenfassung. Nicht jeder Wortbeitrag werde von der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung einzeln erfasst. Es sei jedoch bereits versucht worden, einen Kompromiss mit Herrn Batenhorst zu finden. Da er nicht einverstanden gewesen sei, habe er den TOP für diese Sitzung angemeldet.
Herr Sülberg merkt an, es führe zu weit, jeden einzelnen Punkt in diesem Rahmen aufzuführen und zu diskutieren. Er schlage vor, in solchen Fällen gerne per E-Mail eine Anmerkungen oder eine persönlich Stellungnahme zu verfassen.
Herr Strasser fügt hinzu, es könne ein konkreter Vorschlag unterbreitet werden, der dann mehrheitlich im Ausschuss beschlossen werden müsse. Notfalls habe Herr Batenhorst immer noch die Möglichkeit, das Anliegen im Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss anzumelden.