21-1776

Ausbau des Bewohnerparkens – Gewerbe und soziales Engagement mitdenken Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.05.2021
19.04.2021
25.03.2021
Sachverhalt

Im Rahmen der Mobilitätswende baut Hamburg seit der vergangenen Wahlperiode das Bewohnerparken deutlich aus, insbesondere auch in Altona. Nachdem zunächst im Zuge der Erweiterung des Bewohnerparkens St. Pauli auch Altonaer Straßen aufgenommen wurden, folgten im letzten Jahr das Schanzenviertel und Altona-Altstadt. Ottensen soll im Frühjahr realisiert werden. Diese Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüßen, der Motorisierte Individualverkehr wird reduziert, der Umstieg auf andere Verkehrsmittel gefördert.

 

Nicht zuletzt durch die Presseberichterstattung wird jedoch deutlich, dass das Instrument des Bewohnerparkens im Rahmen der Straßenverkehrsordnung und auch in der praktischen Handhabung reformbedürftig ist. Die Parkplatzsuche für Bewohnerinnen und Bewohner wird erleichtert, während ortsansässige Firmen und Institutionen vor Probleme gestellt werden.

 

Anders als das Baugesetzbuch, welches mittlerweile das Miteinander von Wohnen und Arbeiten

ausdrücklich fördert, kennt die StVO nur besondere Rechte für Bewohnerinnen und Bewohner, aber nicht für das Gewerbe, Handel und soziale Einrichtungen im Quartier. Auch diese haben aber berechtigte Interessen für das Nutzen und Abstellen von Fahrzeugen, wenn es um Lieferungen, Dienstleistungen usw. geht. Ihnen bleibt nur der Weg über teure Ausnahmegenehmigungen oder Tagestickets zum Parken, die aber nicht überall angeboten werden. Andererseits besteht die Gefahr, dass sich der Privatbesitz von PKW erhöht, da im Prinzip jede Bewohnerin/jeder Bewohner einen Parkausweis für wenig Geld erhalten kann, wenn sie/er einen PKW besitzt oder dauerhaft nutzt. Eine Umsteuerung ist nötig, um den Erfolg des Bewohnerparkens nicht zu gefährden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG gebeten, sich im Rahmen des Bundesrats für eine Änderung der StVO und der dazugehörigen Vorschriften einzusetzen, mit dem Ziel, im Rahmen des Bewohnerparkens eine Gleichstellung von quartiersbezogenen Handels- und Gewerbebetreiben und sozialen Einrichtungen mit den BewohnerInnen zu erwirken.

 

  1. Um gleichzeitig den PKW-Bestand im Quartier nicht weiter zu erhöhen, soll die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG die Gebühr für einen zweiten Bewohnerparkausweis pro Haushalt um ein Vielfaches höher festsetzen, als die Gebühr für den ersten Ausweis. Für Härtefälle sind dabei Ausnahmen zu schaffen.

 

  1. Unabhängig von dieser Initiative wird die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG gebeten, in allen Bewohnerparkgebieten ein Parken über drei Stunden hinaus gegen Gebühr zu ermöglichen.

 

  1. Weiterhin wird die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG gebeten, das Verfahren für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu digitalisieren, so dass das Parken von Fahrzeugen am Betrieb flexibel möglich wird (z.B. durch Kontingente anstelle von kennzeichenbezogenen Genehmigungen).

 

 

 

Anhänge

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