Zukunft des leerstehenden SAGA-Backsteingebäudes an der A7-Auffahrt Bahrenfeld Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)
Letzte Beratung: 22.10.2026 Bezirksversammlung Ö 7.2
Mit der Drucksache 22-1351 fragte die AfD-Fraktion nach dem seit Jahren leer stehenden roten Backsteingebäude an der A7-Auffahrt Bahrenfeld in Fahrtrichtung Norden.
Das Bezirksamt teilte mit, dass sich das Gebäude im Eigentum der SAGA befinde. Im Rahmen eines Vorbescheidsverfahrens seien bereits im Jahr 2017 verschiedene Nutzungen geprüft worden. Danach komme lediglich eine Nutzung als nicht störender Gewerbebetrieb unter bestimmten immissionsschutzrechtlichen, verkehrlichen und baulichen Voraussetzungen in Betracht.
Über den konkreten baulichen Zustand, bestehende Schäden, vorliegende Gutachten sowie mögliche denkmalrechtliche Anforderungen konnte das Bezirksamt keine Auskunft geben. Es verwies hierzu auf die Denkmalbehörde.
Zudem liege das Gebäude in einer Fläche, für die der Senat im Zusammenhang mit dem A7-Deckel die Planung an sich gezogen habe. Die zuständige Fachbehörde werde dort neues Planrecht schaffen.
Damit bleiben die weitere Nutzung, die Sicherung und der Erhalt des stadtbildprägenden Gebäudes ungeklärt. Da sich das Gebäude im Eigentum eines vollständig städtischen Unternehmens befindet, besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einem verantwortungsvollen Umgang mit der Immobilie.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beantwortet, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der SAGA, die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Bahrenfelder Marktplatz 17, 22761 Hamburg, Flurstück 3261.
Zu 2 und 3:
Das Objekt wurde im Jahr 2015 durch die SAGA erworben.
Die SAGA hat das Objekt leerstehend übernommen.
Aufgrund eines zwischenzeitlichen EDV-Systemwechsels und des Ablaufes der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Unterlagen kann der Zeitraum vor 2015 nicht mehr belastbar echerchiert werden.
Zu 4:
Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3.
Zu 5:
Die SAGA hat mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), deren Gesellschafter der Bund und zwölf Bundesländer sind, das gesamte hier in Rede stehende Grundstück einschließlich des darauf befindlichen Gebäudes zur Durchführung des Ausbaus der Bundesfernstraße A 7 sowie zur Nutzung der Außenfläche für die Baustelleneinrichtung hinsichtlich der Arbeiten am Autobahndeckel bis voraussichtlich 31. Januar 2029 gegen Zahlung einer Entschädigung überlassen. Eine Gebäudenutzung ist aufgrund der Beanspruchung der Außenflächen unmittelbar am Gebäude und der Baustellenemissionen nicht möglich. Die Nutzung des Gebäudes ist der DEGES daher vertraglich nicht gestattet.
Im Übrigen siehe auch Antwort des Bezirksamts Altona zu Frage 2 der Drs. 22-1351.
Zu 6:
Siehe Antwort zu Frage 5. Vor dem Jahr 2021 liegende Prüfaktivitäten sind retrospektiv nicht mehr auswertbar, da sie keine Entscheidungsreife erlangt haben. Wegen der vertraglichen Vereinbarung mit der DEGES und der starken Belastung durch die unmittelbar neben der Fläche und dem Gebäude laufenden Bauarbeiten ist eine Nutzung des Gebäudes erst nach Abschluss der Arbeiten der DEGES und erfolgter Rückgabe des Grundstücks an die SAGA möglich. Die SAGA wird ein sanierungs- und marktgerechtes Nutzungskonzept erarbeiten, wenn die A7-Bauarbeiten im betreffenden Bereich fertiggestellt wurden und die zukünftige tatsächliche Grundstückssituation belastbar bewertet werden kann.
Zu 7:
Aufgrund der in der Antwort zu Frage 5 genannten Grundstücksnutzung fanden keine Gespräche mit den in der Frage genannten Beteiligten im Hinblick auf die Nutzung des Gebäudes statt.
Zu 8:
Siehe Antwort zu Frage 5. Aktuelle Gutachten, Zustandsberichte, Schadstoffuntersuchungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Sanierungskonzepte für das Gebäude liegen der SAGA daher nicht vor.
Zu 9:
Die DEGES hat vertraglich für die Grundstücksfläche die Verkehrssicherungspflicht sowie die Sicherung des Gebäudes gegen den Zutritt durch unbefugte Dritte übernommen.
Die SAGA hat bisher kleinere Erhaltungsmaßnahmen am Gebäude sowie vorbeugende Maßnahmen gegen Vandalismus durchgeführt. Hierzu gehören insbesondere die Sicherung von Fenstern, die Instandsetzung von Regenrinnen oder das Entfernen von Graffiti. Ergänzend übernimmt die SAGA in Teilbereichen die Schnee- und Eisbeseitigung.
Für den Zeitraum vor 2015, siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3.
Zu 10:
In den Jahren 2021-2025 sind durchschnittliche jährliche Instandhaltungskosten von 1.463 Euro sowie durchschnittliche jährliche Betriebskosten in Höhe von 4.181 Euro einschließlich durchschnittlicher jährlicher Versicherungskosten in Höhe von 1.040 Euro entstanden. Zum Leerstand siehe Antwort zu Frage 5. Zu den Sicherungskosten siehe Antwort zu Frage 9.
Zu 15:
Die Evokation hat unmittelbar keine Auswirkungen auf die genannten Themen. Die Evokation ermöglicht eine Planrechtsschaffung durch den Senat für das Grundstück Bahrenfelder Marktplatz 17. Damit kann eine andere Flächennutzung als bisher und ggf. Baurecht geschaffen werden.
Zu 16:
Für das Grundstück ist als Grünfläche gemäß dem Bebauungsplan Bahrenfeld 11 vom 1. September 1968 ausgewiesen.
Die Schaffung von neuem Planrecht im Bereich der Evokation des Grundstückes Bahrenfelder Marktplatz 17 ist frühstens ab 2029 vorgesehen. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage zum zukünftigen Planrecht möglich.
Zu 17:
Das Grundstück Bahrenfelder Marktplatz 17 soll im Zusammenhang mit der Wohnbauentwicklung an der Silcherstraße betrachtet werden. Da eine bauliche Entwicklung erst nach Beendigung der Baumaßnahmen zum A7-Deckel in Altona möglich ist, ist der Beginn zur Planrechtsschaffung frühstens ab 2029 vorgesehen. Ein konkreter Umgang mit dem vorliegenden Bestand wird mit der Eigentümerin im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Diskussionsgegenstand sein.
Zu 18 und 19:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Zu 20:
Die SAGA wird bis zum Abschluss der Baumaßnahmen zur Errichtung des A7-Deckels und Rückgabe der Grundstücksfläche einschließlich des Gebäudes durch die DEGES Not- und Gefahrenzustände am Gebäude beseitigen und einzelfallorientiert dringende Instandsetzungsmaßnahmen durchführen.
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 5.
Zu 21:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 11.a und b:
Die Eintragung erfolgte im Jahr 2013. Das Objekt Bahrenfelder Marktplatz 17 steht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung sowie zur Bewahrung der charakteristischen Eigenheiten des Stadtbildes unter Denkmalschutz. Der Schutzgutumfang umfasst grundlegend das gesamte Gebäude einschließlich seiner historischen Ausstattung.
Zu 11.c:
Es gelten die Erhaltungs- und Sicherungspflichten gemäß Denkmalschutzgesetz. Die Verfügungsberechtigten sind demnach verpflichtet, das Denkmal im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, vor Gefährdungen zu schützen und instand zu setzen. Weiterhin haben die Verfügungsberechtigten der zuständigen Behörde das Auftreten offenkundiger Mängel anzuzeigen, welche die Erhaltung des Denkmals gefährden (vgl. § 7 DSchG).
Zu 12:
Entfällt.
Zu 13 und 14:
2020 forderte das Denkmalschutzamt u.a. die Behebung der folgenden Schäden: Risse im Bauwerk, Bewuchs am Mauerwerk, völlig verstopfte und zugewachsene Regenfallrohre und -rinnen, eingeworfene Fensterscheiben, zunehmende Durchfeuchtung. Diese wurden im Frühjahr 2021 behoben. Weiterhin wurde dem Denkmalschutzamt eine regelmäßige Begehung durch die Verfügungsberechtigten zugesichert, um etwaige neu auftretende Schäden durch entsprechende Maßnahmen zu beseitigen.
Derzeit liegen dem Denkmalschutzamt keine Kenntnisse über mögliche Gefährdungen der historischen Bausubstanz vor.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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