Radweg auf Flurstück 5138 II
Die Aussagen der SAGA auf unsere Anfrage (Drucksache 21-2093.1) lassen sich wie folgt zusammenfassten:
- es handele sich bei dem genannten Weg um einen Privatweg der SAGA,
- Mieter und Mieterinnen der SAGA-Objekte nützten den Weg als Abkürzung,
- die SAGA Geschäftsstelle Bramfeld habe sich entschlossen, den Weg […]
vorerst abzusperren,
- die SAGA werde mittelfristig prüfen, ob und in welcher Form der Weg wiedereröffnet werden könne.
Die angekündigte Absperrung wurde ohne Hinweis des Zwecks der Errichtung aufgestellt. Ein im Herbst erfolgter Baumschnitt in dem angrenzenden, auf dem Flurstück befindlichen Gehölz, hatte eine ähnliche Absperrung für einige Tage zur Folge. Selbstkontrollen unsererseits konnten feststellen, dass besagte Absperrung nach maximal 5 Tagen nach ihrer Errichtung von Unbekannten illegal wieder demontiert wurde. Die Bauelemente standen bzw. lagen dann einige Wochen auf den angrenzenden Grünflächen, bevor Mitte Dezember erste Maßnahmen zur Beseitigung der damit verbunden Gefahren durchgeführt wurden. Zeitgleich sind auch die verbliebenen Absperrungen aus der Grünanlage bis auf einen Rest, der sich nun in den Nebenflächen des Berner Heerwegs befindet, entfernt worden.
Neben dem im Bildausschnitt rot markierten Gehweg (Flurstücks 4762) verläuft ein baulich vorhandener Radweg ohne Benutzungspflicht. Am Übergang vom rot- zum orange-markierten Teilstück hört der Radweg auf. Hier ist nur ein Gehweg vorhanden. Der bauliche vorhandene Radweg schwenkt ohne Trennung auf dem blau markierten Weg ab (Privatweg) und folgt diesem. (siehe Bild)
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) antwortet wie folgt: 23.02.21
BSW:
Die SAGA beabsichtigt nunmehr vor dem Hintergrund, dass es einen parallel an der öffentlichen Straße verlaufenden Radweg gibt, den auf ihrem privaten Grund liegenden Weg zu einem Schotterweg für Fußgängerinnen und Fußgänger umzubauen. Witterungsabhängig soll mit den Arbeiten am Weg im Verlauf des April 2021 begonnen werden.
BSW:
Unmittelbar nach der Errichtung der Absperrung wurde von der SAGA der Weg genauer untersucht. Dabei wurden nur kleinere kurzfristig zu beseitigende Mängel entdeckt. Diese Arbeiten wurden unverzüglich durchgeführt, so dass eine Absperrung nicht mehr erforderlich war.
Wie kommt es, dass die SAGA diesen Umstand bei Eigentumsübergang vom Voreigentümer anscheinend weder bemerkt noch jemals in Frage gestellt hat?
BSW:
Der Eigentumsübergang erfolgte bereits am 20. Oktober 1960. Infolge des Ablaufes der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen ist eine Sachverhaltsklärung zu diesem Aspekt zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich.
BSW:
Die SAGA hatte erst im Rahmen der Beantwortung des Auskunftsersuchens Drs. 21-2093 im Oktober 2020 vor Ort kleinere Mängel festgestellt, die Ausbesserungen des Weges erforderlich gemacht haben. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es bei der SAGA keine aktenkundigen diesbezüglichen Mängelanzeigen ihrer Mieterinnen und Mieter. Die SAGA hat zu keinem Zeitpunkt ihr Einverständnis mit der aktuellen Wegenutzung auf ihrem Grundstück erteilt, gleichwohl ist der Weg bislang grundsätzlich nutzbar gewesen.