21-2605

Radweg auf Flurstück 5138 II

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.01.2021
Sachverhalt

 

Die Aussagen der SAGA auf unsere Anfrage (Drucksache 21-2093.1) lassen sich wie folgt zusammenfassten:

 

-          es handele sich bei dem genannten Weg um einen Privatweg der SAGA,

-          Mieter und Mieterinnen der SAGA-Objekte nützten den Weg als Abkürzung,

-          die SAGA Geschäftsstelle Bramfeld habe sich entschlossen, den Weg []

vorerst abzusperren,

-          die SAGA werde mittelfristig prüfen, ob und in welcher Form der Weg wiedereröffnet werden nne.

 

Die angekündigte Absperrung wurde ohne Hinweis des Zwecks der Errichtung aufgestellt. Ein im Herbst erfolgter Baumschnitt in dem angrenzenden, auf dem Flurstück befindlichen Gehölz, hatte eine ähnliche Absperrung für einige Tage zur Folge. Selbstkontrollen unsererseits konnten feststellen, dass besagte Absperrung nach maximal 5 Tagen nach ihrer Errichtung von Unbekannten illegal wieder demontiert wurde. Die Bauelemente standen bzw. lagen dann einige Wochen auf den angrenzenden Grünflächen, bevor Mitte Dezember erste Maßnahmen zur Beseitigung der damit verbunden Gefahren durchgeführt wurden. Zeitgleich sind auch die verbliebenen Absperrungen aus der Grünanlage bis auf einen Rest, der sich nun in den Nebenflächen des Berner Heerwegs befindet, entfernt worden.
 

Neben dem im Bildausschnitt rot markierten Gehweg (Flurstücks 4762) verläuft ein baulich vorhandener Radweg ohne Benutzungspflicht. Am Übergang vom rot- zum orange-markierten Teilstück hört der Radweg auf. Hier ist nur ein Gehweg vorhanden. Der bauliche vorhandene Radweg schwenkt ohne Trennung auf dem blau markierten Weg ab (Privatweg) und folgt diesem. (siehe Bild)

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Willensbekundungen lassen sich nur anhand eindeutiger und dadurch überprüfbarer Kriterien evaluieren. Welche konkrete Zeitspanne versteht die SAGA in vorliegenden Zusammenhang unter ihrer Aussage „mittelfristig“?

 

  1. Durch die in Drucksache 21-2093.1 getätigten Aussagen sowie der daraufhin zügig initiierten Errichtung einer provisorischen Absperrung lässt sich schlussfolgern, dass die SAGA die dortige Gefahrenlage als einstuft. Wieso hat man sich dennoch lediglich für eine unbefestigte Absperrung entschieden deren Aufrechterhaltung zudem nicht kontrolliert bzw. gewährleistet wurde?

 

  1. Viele Mieter nutzen den Weg, größtenteils auch als Abkürzung. Das ist soweit unstrittig. Genauso unstrittig ist aber, dass der baulich vorhandene Radweg auf dem nördlichen Teil des Flurstücks 4762 (Straße Busbrookhöhe) zwischen den Flurstücken 2898 und 3171 (westlich) und Flursck 5183 (östlich) direkt in den baulich vorhandenen Radweg auf Privatgrund übergeht. Diese Teilabschnitte sind rein optisch nicht voneinander zu unterscheiden, zumal der baulich vorhandene Radweg auf Flurstück 4762 damit auf Höhe des Privatweges endet und keine weitere Fortsetzung findet.

 

Wie kommt es, dass die SAGA diesen Umstand bei Eigentumsübergang vom Voreigentümer anscheinend weder bemerkt noch jemals in Frage gestellt hat?

 

  1. Eigentum verpflichtet! Wieso wurde der Privatweg von der SAGA jahrelang nicht saniert bzw. instandgehalten, obwohl dessen Nutzung seitens der eigenen Mieter bekannt ist (Drs.21-2093.1)?

 

 

Anhänge

 

  1. Foto
  2. Bilder aktuelle Lage Radweg auf Flurstück 5138