22-1351

Leerstand des Backsteingebäudes an der A7-Auffahrt Bahrenfeld (Rechts) Kleine Anfrage von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 5.9

Sachverhalt

Seit geraumer Zeit steht an der A7-Auffahrt Bahrenfeld in Fahrtrichtung Norden ein markantes, großes rotes Backsteingebäude leer. Dieses historische Bauwerk, das an der rechten Straßenseite liegt, prägt das Stadtbild an diesem Verkehrsknotenpunkt.

Trotz seiner prominenten Lage und offensichtlichen architektonischen Bedeutung scheint es seit Jahren ungenutzt zu sein. Dies wirft Fragen bezüglich des Zustands des Gebäudes, seiner Eigentumsverhältnisse und potenzieller Pläne für eine zukünftige Nutzung auf.

Der anhaltende Leerstand birgt die Gefahr des Verfalls und repräsentiert eine verpasste Chance für die Stadtentwicklung des Bezirks Altona. Ein solch auffälliger und zentral gelegener Leerstand ist nicht nur städtebaulich, sondern auch wirtschaftlich und sozial von Relevanz.

Es ist von öffentlichem Interesse, zu erfahren, welche Gründe für diesen langfristigen Leerstand vorliegen und welche Maßnahmen die Verwaltung gedenkt, zu ergreifen. Es ist wichtig, die genauen Umstände zu klären, um eine Perspektive für dieses Gebäude zu entwickeln, das einen wichtigen Teil des Bahrenfelder Viertels darstellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wer ist der Eigentümer des Gebäudes an der A7-Auffahrt Bahrenfeld?
  1. Welche Gründe sind für den langjährigen Leerstand des Gebäudes bekannt?
  1. Gibt es seitens der Verwaltung Pläne oder Gespräche bezüglich einer zukünftigen Nutzung oder Sanierung des Gebäudes?
  1. Wie ist der aktuelle bauliche Zustand des Gebäudes und liegen Mängelberichte oder Gutachten vor?
  1. Welche Möglichkeiten sieht der Bezirk Altona, um den Leerstand zu beenden und das Gebäude einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Die SAGA.

Zu 2

Im Rahmen eines Vorbescheidsverfahren aus 2017 wurden verschiedene Nutzungen für das bestehende Gebäude geprüft. Denkbar war nur eine gewerbliche Nutzung als nicht störender Gewerbebetrieb.

Bedingungen für eine Nutzung als nicht störender Gewerbetrieb waren u. a. die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen, die ausschließliche Nutzung der bestehenden, genehmigten Grundstücksüberfahrt, keine Gebäudeerweiterungen sowie Auflagen und Bedingungen der Landesstraßenbaubehörde.

Zu 3

Das Gebäude liegt in einer Fläche, welche im Zusammenhang mit dem Deckel durch den Senat evoziert wurde. Die Fachbehörde wird hier neues Planrecht schaffen.

Zu 4

Dem Bezirksamt liegen hierüber keine Informationen vor, eventuell der Denkmalbehörde.

Zu 5

Augenscheinlich ist das Gebäude derzeit in einem nicht nutzungsfähigen Zustand, siehe auch Antwort zu 2.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.09.2025
Ö 5.9
23.09.2025
Ö 1.1
Anhänge

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