Zukunft des JuNo im Sinne aller regeln Schulterschluss zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung im Sinne einer nachhaltigen Jugendhilfepolitik im Rahmen der Science City Planung! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2021
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1530.1 beschlossen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 17.03.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Sozialbehörde begrüßt die Einplanung des alten bzw. neuen Standortes des JuNo 23 im jetzigen Sozialraum, um die gewachsene Angebotsstruktur für die Zielgruppe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten.
Eine Zusage der Sozialbehörde, entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten zur weiteren Nutzung in unmittelbarer Nähe des bisherigen Standortes zur Verfügung zu stellen, besteht indes nicht. Das Anfang 2019 vom Hamburger Senat und der Hamburgischen Bürgerschaft veröffentlichte Zukunftsbild zeichnet kein festgelegtes und endgültiges Bild der Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB), sondern ist als grobe Vision und Entwurfsidee auf der Basis von Flächenbedarfen anzusehen. Insofern ist mit dem städtebaulichen Zukunftsbild auch keine abschließende Entscheidung zur Zukunft des Gebäudes Notkestraße 23, dessen Grundstück für eine Nutzung für Flächenbedarfe der Universität Hamburg vorgesehen ist, verbunden.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) prüft in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau (BSW), dem Bezirksamt Altona und der Science City Hamburg GmbH (SC GmbH), ob und inwieweit sich die Bestandsgebäude der ehemaligen „Steenkamper Schule“ baulich und funktional für wissenschaftliche Zwecke, insbesondere der Universität Hamburg (UHH), nutzen und in die geplante städtebauliche Entwicklung einbinden lassen.
Im Rahmen der weiteren Planung werden unterschiedlichste Varianten geprüft, auch Umnutzungen oder Nutzungsverlagerungen. In den letzten Monaten wurde eine umfassende Bestandserfassung des gesamten Entwicklungsareals erstellt. Diese Erfassung dient als Ausgangspunkt einer sich anschließenden umfassenden bewertenden Analyse der Ist-Situation. Die Planungen sind insoweit noch nicht abgeschlossen.
Zu 2:
Die Sozialbehörde ist bemüht, für eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumlichen Angebotsentwicklung zu sorgen. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen
Für den Doppelhaushalt 2021/2022 ist im Senatsbeschluss eine Erhöhung vorgesehen, um die erwarteten personellen und sächlichen Mehrkosten zu finanzieren. Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen die Mittel aus diesen Rahmenzuweisungen in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden. Wie die Mittel der Rahmenzuweisungen regional auf die genannten Arbeitsbereiche und auf Einrichtungen und Projekte verteilt werden, liegt aus guten Gründen in der Entscheidungskompetenz der Jugendhilfeausschüsse, die über genaue Kenntnisse der regionalen Bedarfe und Angebote verfügen.