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Zukunft des JuNo im Sinne aller regeln - Schulterschluss zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung im Sinne einer nachhaltigen Jugendhilfepolitik im Rahmen der Science City Planung! Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 28.01.2021 Hauptausschuss Ö 7.8

Sachverhalt

Das Jugendcentrum Notkestraße bietet seit nunmehr 30 Jahren in der alten Schule Steenkampsiedlung für die Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsenen im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ein weiteres Zuhause.

 

Die Arbeit vor Ort ist aufgrund der Science City in Frage gestellt, da das Gebäude im Planungsraum liegt. Das Jugendamt ist mit Eifer dabei, in zahlreichen Gesprächen eine gute Lösung zu finden.

 

Die Räume des JuNo sind sehr speziell und fördern die Arbeit mit Klientel; so ist zum Beispiel eine einzigartige Bühne mit Technik vorhanden, die regelhaft bespielt wird. Auch gehört die große Wohnküche mit in das pädagogische Konzept wie die professionellen Probe- und Unterrichtsräume im Keller.

 

In dem Gebäude befindet sich unter dem Dach eine Wohngruppe für Jugendliche, mit denen es eine enge Zusammenarbeit gibt.

 

Das JuNo ist nicht nur für die Steenkampsiedlung von großer Bedeutung, seit 2015/16 ist die Einrichtung zudem eine Anlaufstelle für viele Kinder und Jugendliche aus den umliegenden Unterkünften. Sogar eine Traumaberatung findet vor Ort statt!

 

Diese Einrichtung mit ihrem seit 30 Jahren immer wieder neu angepassten Konzept und die Kontinuität der Arbeit darf nicht unter den natürlich ebenfalls wichtigen Plänen und ersten Maßnahmen für den Bau der Science City leiden oder gar unterbrochen werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Ziffer 1 bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gemäß § 27 BezVG zu Folgendem aufgefordert:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss Altona hält den Fortbestand der Jugendhilfeeinrichtung JuNo 23 im Sozialraum für unverzichtbar. Angesichts der im Sozialraum bereits bestehenden Bedarfe und der neu geplanten Wohnbebauung sollte das Angebot des JuNo perspektivisch über den bisherigen Stand hinaus erweitert werden. Insoweit begrüßt die Bezirksversammlung die Zusage der Sozialbehörde, entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten zur weiteren Nutzung in unmittelbarer Nähe des bisherigen Standortes zur Verfügung zu stellen. Dabei sollten Erweiterungsmöglichkeiten der Einrichtung mit eingeplant werden.

 

  1. Für eine auskömmliche Finanzierung eines neuen Standortes einschließlich der laufenden Miete sind die notwendigen Mittel bereitzustellen.

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG zu Folgendem aufgefordert:

 

  1. An den weiteren Planungen ist der Träger der Einrichtung sowie die Nutzerinnen und Nutzer in angemessener Form zu beteiligen.

 

 

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