Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Frauenlob erklärt, das Amt habe dem Ausschuss Otto Wulffs Entwurf in einer Sprecher*innensitzung im Februar 2020 gezeigt. Der Vertrag zwischen dem alten Eigentümer und Konken sei dem Amt nicht bekannt. In der Vergangenheit sei es um die Frage gegangen, wer die Suche und die Verlagerung des Studios finanziere. Gegebenenfalls könne der Ausschuss Konken und Otto Wulff in eine Sitzung einladen.
Frau Boehlich unterstreicht, dass die Konken Studios weiter erhalten werden sollten. Dafür sei es nötig, den Vertrag zwischen Konken und dem vorherigen Grundstückseigentümer zu sehen, um danach gegebenenfalls auf Otto Wulff einwirken zu können. Keine Fraktion wolle die Arbeit am Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 60 einstellen.
Herr Bielfeldt merkt an, der Bebauungsplan von 2013 habe keinen Erhalt der Studios vorgesehen. Damals sei sich gegen eine Verlagerung entschieden worden, weil diese einer Schließung gleich komme.
Herr Hielscher schlägt vor, heute nichts zu beschließen und zunächst zu prüfen, ob die Vereinbarung mit dem alten Eigentümer auf Otto Wulf übergehe.
Frau Benkert wirft ein, dass zunächst geklärt werden müsse, was Konken wolle und mit welcher Lösung das Studio einverstanden sei.
Herr Sülberg merkt an, es sei unklar, was der Ausschuss in dem geschilderten Fall überhaupt tun könne.
Herr Adrian bekräftigt, es müsse Transparenz geschaffen werden, welcher Akteur was wolle. Er bittet das Amt darum, in der nächsten Sitzung zu berichten.
Herr Strate betont, Konken und Otto Wulf einzuladen und den Ausschuss die Rolle eines Schiedsrichters einnehmen zu lassen, sei nicht sinnvoll. Das Amt solle die Vereinbarung anfordern, dann könne weiter beraten werden. Der Wunsch, die Konken Studios zu erhalten, bestehe im Ausschuss weiterhin. Er bittet die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung, Konken mitzuteilen, dass sich der Planungsausschuss mit dem Schreiben befasst habe und das Thema weiter behandeln werde.
Frau Frauenlob zeigt die Erweiterung der Vorkaufsrechtsverordnung, die die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) vornehmen wolle, anhand einer Präsentation (Anlage).
Frau Göller-Meier ergänzt auf Nachfrage von Herrn Adrian, dass die BSW-Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (WSB) bei den Gewerbe-Flächen an der Luruper Hauptstraße u.a. auch den gemeinsamen Kontext der Magistralenentwicklung, der Entwicklung der Science City Bahrenfeld und des Forschungs- und Innovationsparks Altona sehe. Für die Flächen um den Grandkuhlenweg gebe es bereits eine Vorkaufsrechtsverordnung, die schon im Ausschuss vorgestellt worden sei.
Angemeldet von der CDU-Fraktion.
Herr Hielscher legt dar, der Bebauungsplan verzögere sich. Es gebe Akteur*innen wie die Bonava Deutschland GmbH, die bauen wollten, aber schon lange nichts mehr von dem Verfahren gehört hätten. Bonava wäre sogar bereit, den Drittelmix vertraglich zu sichern. Der Bebauungsplan könne hinsichtlich der Magistralen-Strategie Modellcharakter für ganz Hamburg haben und müsse daher schnell umgesetzt werden.
Frau Frauenlob berichtet, an dem Bebauungsplanverfahren verzögere sich nichts. Schon jetzt setze das Amt Planungsschritte parallel um. Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) seien 20 Stellungnahmen eingegangen, wovon zwei – die von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie von der S-Bahn Hamburg GmbH (S-Bahn) – nun länger diskutiert würden. Die BVM wolle zusätzliche Straßenverkehrsfläche, was einen Eingriff in Privateigentum bedeute und juristisch nicht einfach so möglich sei. Die S-Bahn wolle für den zweigleisigen Ausbau auf der südlichen Seite mehr Fläche. Den ursprünglichen Plan des zweigleisigen Ausbaus auf der Nordseite könne die S-Bahn nach eigener Aussage wegen Wohnungsbau dort nicht umsetzen.
Der Arbeitskreis 1 sei für Mai/Juni geplant. Es sei unüblich, während der Beteiligung der TöB einzelne Vorhabenträger*innen zu benachrichtigen. Wenn diese sich an das Amt wendeten, würden ihre Fragen aber natürlich beantwortet.
Frau Boehlich bekräftigt, den Fachbehörden müsse verdeutlicht werden, dass hier die Nachverdichtung an den Magistralen vorangebracht werden solle. Ein städtebaulicher Vertrag mit Bonava erreiche das, was die Politik hier wolle. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass nur teure Eigentumswohnungen entstünden. Das Amt solle proaktiv auf Bonava zugehen und die Anforderungen der Politik vermitteln.
Herr Strate merkt an, dass der Zeitplan des Bebauungsplanverfahrens ambitioniert sei. Die Vorhabenträgerin hätte bei Bedarf auf das Amt zugehen müssen. Außerdem habe er rechtliche Bedenken zu Frau Boehlichs Vorschlag.
Frau Göller-Meier merkt an, es sich bei dem vom Planungsausschuss beschlossenen Bebauungsplanverfahren nicht um ein vorhabenbezogenes Verfahren handle. Für die Abstimmung eines städtebaulichen Vertragsentwurfs zu einem konkreten Bauwunsch solle die Grundstückseigentümerin, die Bonova, ein offizielles Bauantragsverfahren nach dem jetzt geltenden Baurecht einreichen.
Der Planungsausschuss beschließt einvernehmlich, die Bonava einzuladen, ihre Pläne vorzustellen.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Frauenlob führt aus, zum Bahrenfelder Forsthaus gebe es keinen neuen Sachstand. Nach der Ankündigung des Vorhabenträgers zu überlegen, ob er um Einstellung des Bebauungsplanverfahrens bitten wolle, habe er sich bislang nicht wieder gemeldet.
Frau Göller-Meier stellt dar, der Landebetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) habe derzeit noch nichts Konkretes für den Othmarscher Kirchenweg 118 geplant. Der Mietvertrag laufe noch bis zum 31.05.2021. Eine Anfrage für eine Nachnutzung als Gärtnerei werde derzeit vom LIG geprüft. Wenn dort Wohnungen für Baugemeinschaften entstehen sollten, müsse der LIG einen Vorbscheidsantrag stellen und sich mit der Agentur für Baugemeinschaften in Verbindung setzen.