Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 67; Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes
Die Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Ottensen 67 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist im Zeitraum von Juni bis Juli 2019 vorgesehen.
Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB, dem ein Vorhaben- und Erschließungsplan einer privaten Vorhabenträgerin zu Grunde liegt, und es wird ein Durchführungsvertrag erarbeitet.
Das Vorhaben und die wesentlichen Inhalte des Durchführungsvertrags werden am 17.04.2019 im Rahmen einer Sprechersitzung mit allen Fraktionen der Bezirksversammlung Altona besprochen. Der Durchführungsvertrag wurde am 04.04.2019 im Wesentlichen ausverhandelt. In ihm sind unter anderem folgende Regelungen/Verpflichtungen enthalten:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden Gutachten zum/zur Artenschutz, Baumbestand, Boden, Entwässerung, Erschütterung, Luftschadstoffen, Verkehr, Verschattung und Schall angefertigt, welche im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter www.transparenz.hamburg.de eingesehen werden können.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Öffentlichen Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Ottensen 67 wird zugestimmt.
Anlage 1: Planzeichnung
Anlage 2: Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 3: Verordnung
Anlage 4: Begründung