21-4675.1

Bebauungsplan Ohlsdorf 30 Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.09.2023
Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.09.2023 mit der o.g. Thematik befasst und die folgende Beschlussempfehlung mehrheitlich (Ja-Stimmen: GRÜNE, SPD, CDU Nein-Stimmen: FDP, DIE LINKE) verabschiedet:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 30 in der vorliegenden Form zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 30.

 

 

Hintergrund:

28.09.2017  StekA - Bürgerbeteiligung und kooperatives Werkstattverfahren - Beschluss: mind. 30 % geförderter Wohnungsbau. BV behält sich vor, diesen Anteil auf 60 % zu erhöhen.

20.02.2018  Preisgericht (Abschlusspräsentation und 2. Preisgerichtssitzung)

23.04.2018  Grobabstimmung

22.11.2018  Öffentliche Plandiskussion (ÖPD)

06.12.2018  StekA - Auswertung ÖPD - öffentlich - (Prüfauftrag erteilt)

21.02.2019  StekA - (Präsentation der Ergebnisse zum Prüfauftrag)

28.03.2019  StekA - Prüfauftrag: Entscheidung, dass auf Grundlage der am 21.02.2019 vorgestellten Prüfergebnisse (Funktionsplan mit 97 Wohneinheiten) die Planungen der Verwaltung fortgesetzt werden können.

07.05.2019  Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)

22.07.2019  Arbeitskreis I

 

16.09.2019 Kenntnisnahmeverschickung vor öffentlicher Auslegung

20.11-20.12.2019 Öffentliche Auslegung

28.05.2020 Zustimmung zur Feststellung durch den Hauptausschuss (nicht-öffentlich)

18.06.2020  Zustimmung zur Feststellung durch die BV (nicht-öffentlich)

28.06.2023 erfolgte Rechtsprüfung

 

Mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Az: 2 E 6/21. N) hat das Hamburgische Oberverwaltungs-gericht im Rahmen der Überprüfung der Sozialen Erhaltungsverordnung „Barmbek-Süd“ festgestellt, dass „ein Beschluss der Bezirksversammlung nichtig ist, wenn die Durchführung der Sitzung der Bezirksversammlung in schwerwiegender Weise gegen den in § 14 Abs. 1 BezVG verankerten Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit verstößt.

Weiter hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in vorgenannter Entscheidung ausgeführt, dass die Übertragung einer Sitzung der Bezirksversammlung im Internet, zu der ausschließlich Pressevertreter zugelassen sind, nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit gegen würde.

 

Infolge dieser Ausführungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass sowohl der Beschluss über die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 30 des Hauptausschusses am 28.05.2020 als auch die Zustimmung der Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs am 18.06.2020 in beiden Sitzungen waren ausschließlich Pressevertreter zugelassen nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit gerecht wird. Damit ist von einer Nichtigkeit des Beschlusses zur Feststellung des Bebauungsplans Ohlsdorf 30 auszugehen.

 

Der Bebauungsplan Ohlsdorf 30 wurde noch nicht festgestellt, daher kann der Verfahrensschritt der Gremienbefassung nunmehr in korrekter Weise durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 30 wurde Ende 2019 öffentlich ausgelegt; geringfügige Anpassungen in der Begründung aufgrund der erfolgten Rechtsprüfung sind in der Anlage berücksichtigt. Im Sinne des Demokratieprinzips und als Information der Allgemeinheit wird der Stadtentwicklungsausschuss in diesem Zusammenhang im Vorfeld um Empfehlung der Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 30 gebeten.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

  

keine