Bebauungsplan Ohlsdorf 30 hier: Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung
Verfahrensablauf
28.09.2017 StekA - Bürgerbeteiligung und kooperatives Werkstattverfahren - Beschluss: mind. 30 % geförderter Wohnungsbau. BV behält sich vor, diesen Anteil auf 60 % zu erhöhen.
20.02.2018 Preisgericht (Abschlusspräsentation und 2. Preisgerichtssitzung)
23.04.2018 Grobabstimmung
22.11.2018 Öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
06.12.2018 StekA - Auswertung ÖPD - öffentlich - (Prüfauftrag erteilt)
21.02.2019 StekA - (Präsentation der Ergebnisse zum Prüfauftrag)
28.03.2019 StekA - Prüfauftrag: Entscheidung, dass auf Grundlage der am 21.02.2019 vorgestellten Prüfergebnisse (Funktionsplan mit 97 Wohneinheiten) die Planungen der Verwaltung fortgesetzt werden können.
07.05.2019 Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)
22.07.2019 Arbeitskreis I
16.09.2019 Kenntnisnahmeverschickung vor öffentlicher Auslegung
20.11-20.12.2019 Öffentliche Auslegung
28.05.2020 Zustimmung zur Feststellung durch den Hauptausschuss (nicht-öffentlich)
18.06.2020 Zustimmung zur Feststellung durch die BV (nicht-öffentlich)
28.06.2023 erfolgte Rechtsprüfung
Mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Az: 2 E 6/21. N) hat das Hamburgische Oberverwaltungs-gericht im Rahmen der Überprüfung der Sozialen Erhaltungsverordnung „Barmbek-Süd“ festgestellt, dass „ein Beschluss der Bezirksversammlung nichtig ist, wenn die Durchführung der Sitzung der Bezirksversammlung in schwerwiegender Weise gegen den in § 14 Abs. 1 BezVG verankerten Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit verstößt“.
Weiter hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in vorgenannter Entscheidung ausgeführt, dass die Übertragung einer Sitzung der Bezirksversammlung im Internet, zu der ausschließlich Pressevertreter zugelassen sind, nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit genügen würde.
Infolge dieser Ausführungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass sowohl der Beschluss über die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 30 des Hauptausschusses am 28.05.2020 als auch die Zustimmung der Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs am 18.06.2020 – in beiden Sitzungen waren ausschließlich Pressevertreter zugelassen – nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit gerecht wird. Damit ist von einer Nichtigkeit des Beschlusses zur Feststellung des Bebauungsplans Ohlsdorf 30 auszugehen.
Der Bebauungsplan Ohlsdorf 30 wurde noch nicht festgestellt, daher kann der Verfahrensschritt der Gremienbefassung nunmehr in korrekter Weise durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 30 wurde Ende 2019 öffentlich ausgelegt; geringfügige Anpassungen in der Begründung aufgrund der erfolgten Rechtsprüfung sind in der Anlage berücksichtigt. Im Sinne des Demokratieprinzips und als Information der Allgemeinheit wird der Stadtentwicklungsausschuss in diesem Zusammenhang im Vorfeld um Empfehlung der Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 30 gebeten.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, den Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 30 in der vorliegenden Form zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 30 zu empfehlen.
Michael Werner-Boelz
Bezirksamtsleitung
Bebauungsplanentwurf,
Verordnung,
Begründung,
Abwägungstabelle,
Funktionsplan,
Urteil 2 E 6/21.N