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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Othmarschen 46 Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Die Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Othmarschen 46 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist im Zeitraum von Mai bis Juni 2018 vorgesehen.

Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB, dem ein Vorhaben- und Erschließungsplan einer privaten Vorhabenträgerin zu Grunde liegt, und es wird ein Durchführungsvertrag erarbeitet.

Das Vorhaben und die wesentlichen Inhalte des Durchführungsvertrags werden am 04.04.2018 im Rahmen einer Sprechersitzung mit allen Fraktionen der Bezirksversammlung Altona letztmals besprochen. Der Durchführungsvertrag wurde in der 12. Kalenderwoche 2018 im Wesentlichen ausverhandelt. In ihm sind unter anderem folgende Regelungen/Verpflichtungen enthalten:

        Bindung an den Vorhaben- und Erschließungsplan

        Umsetzung des Vorhabens in einem bestimmten Zeitraum (Baugebot)

        Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten (einschließlich Gutachten) durch die Vorhabenträgerin

        Vertragsstrafen

Mit Verwirklichung des Vorhabens werden folgende Inhalte entstehen:

a)Ein Gebäude mit insgesamt rund 159 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte (Bruttogeschossfläche insgesamt ca. 16.500 qm),

b) eine Tiefgarage mit 64 Stellplätzen,

c)Maßnahmen zur Grundstückerschließung, Freiflächengestaltung und Bepflanzung der privaten und öffentlichen Freiflächen sowie der öffentlichen Verkehrsflächen,

d)Kinderspielflächen,

e)Anlagen zur Oberflächenentwässerung,

f)Nisthilfen,

g)Begrünung Nordseite Parkhaus,

h)Maßnahmen zum Blendschutz und zur Begrünung der Nordseite des Parkhauses auf bzw. vor dem Nachbargrundstück sowie

i)mtliche sonstige im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellten Maßnahmen und Baukörper.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden Gutachten zu Lärm, Erschütterung, Artenschutz, Blendschutz, Erschließung und zur Entwässerung angefertigt, welche im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter www.transparenz.hamburg.de eingesehen werden können.

Der Hamburger Sportbund wurde im Rahmen der Trägerbeteiligung über das Vorhaben informiert.

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der Öffentlichen Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Othmarschen 46 wird zugestimmt.

 

 

Anhänge

Anlage 1: Planzeichnung

Anlage 2: Vorhaben- und Erschließungsplan

Anlage 3: Verordnung

Anlage 4: Begründung