Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 17.04.2019

Ö 1

Vor Eintritt in die Tagesordnung

Herr Strate erklärt, dass der Verein zum Erhalt der Kulturlandschaften e.V. Bild- und Tonaufnahmen angezeigt habe, um nicht anwesende Mitglieder informieren zu können. Er weist darauf hin, dass nur der Ausschuss gefilmt werden dürfe. Die Aufnahmen erschienen nicht im Internet.

 

Herr Batenhorst beantragt, die Tagesordnungspunkte 10 bis 13 von der Tagesordnung zu nehmen. Es sei unmöglich gewesen, sich auf die große Anzahl an Bebauungsplänen vorzubereiten.

 

Herr Strate merkt an, dass es sich bei den Tagesordnungspunkten 10 bis 13 mit den Drucksachen 20-5795, 20-5796 und 20-5797 nur um Formalien handle.

Der Antrag von Herrn Batenhorst wird einstimmig abgelehnt.

Ö 2

Bericht aus der Sprechersitzung

Herr Strate erklärt, in der Sprechersitzung sei der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ottensen 67 thematisert worden. Das Ergebnis werde beim entsprechenden TOP behandelt.

Ö 3

Öffentliche Fragestunde

Zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 liegen mehrere Fragen vor (siehe Anlage), die im Rahmen des jeweiligen TOPs behandelt werden.

Ö 4 - 20-5756

Bebauungsplan-Entwurf Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 (Rissen-Sülldorfer Feldmark) Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes (Vertagt aus der Sitzung vom 03.04.2019, Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE)

Vertagt aus der Sitzung vom 03.04.2019, Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.

 

Zu diesem TOP liegen mehrere Fragen vor (siehe Anlage TOP 3), die im Rahmen des TOPs

behandelt werden. Die Fragesteller bzw. Vertreter von ihnen sind anwesend und stellen die Fragen vor.

 

Herr Strate erklärt, die vorgestellten Fragen nnten verschiedenen Themen zugeordnet werden, die teilweise auch Sülldorf 4 (TOP 5) beträfen.

 

Hexentwiete

 

Herr Landgraf erläutert, die vieruser seien im Baustufenplan ehemals als Außengebiet ausgewiesen worden. Der Bebauungsplan-Entwurf weise die Gebäude eingeschossig mit einem Dachgeschoss aus. Nur eins der vier Gebäude besitze derzeit ein Flachdach und dürfe gemäß des Bebauungsplanes nicht mehr in dieser Form gebaut werden. Nach dem Bebauungsplan seien nur Sattel- oder Walmdächer zulässig. Auf Herrn Szczesnys Frage ergänzt er, dass die Baugrenzen für das betroffene Haus dem Bestand entsprechend übernommen, die Dachform aber nicht in den Bauungsplan übertragen worden seien.

 

Dorfgebiet, Denkmalschutz

 

Herr Landgraf erklärt zu Sülldorf 4, dass nach § 5 Baunutzungsverordnung in Dorfgebieten außer den landwirtschaftlichen Betrieben auch jeder nicht wesentlich störende Gewerbebetrieb, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig seien. Im Einzelfall müsse der Denkmalschutz gepft werden.

Die Schule sei von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen genehmigt worden. Die Gestaltungsvorgaben des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachneigung galten nicht für die Flächen für den Gemeinbedarf.

 

Nachnutzung

 

Herr Landgraf merkt an, dass die Flächen der landwirtschaftlichen Hofstellen als Flächen r die Landwirtschaft festgesetzt werden sollten. Ob untergeordnete nichtlandwirtschaftliche Nutzungen genehmigt werden könnten, wäre im Einzelfall im Baugenehmigungsverfahren zu klären.

 

NABU-Stellungnahme zu den Knicks

 

Herr Landgraf legt dar, dass die Stellungnahme des NABU keine Grundlage der Planung gewesen sei. Das Amt habe ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Dies sei auch beim Runden Tisch kommuniziert worden.

 

Bio Offensive

 

Herr Landgraf stellt fest, ökologische Landwirtschaft sei selbstverständlich zulässig.

 

Eine Fragestellerin weist darauf hin, dass ökologische Landwirtschaft für wirtschaftlich gefährdete Betriebe keine Option sei. In Zukunft plane die Stadt, Flächen nur noch an Betriebe zu verpachten, die ökologische Landwirtschaft betrieben.

 

Landschaftsplanerische Festsetzungen

 

Herr Landgraf erklärt, Ermächtigungsgrundlage r die landschaftsplanerischen Festsetzungen seien das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes gewesen. Darauf werde auch in der Begründung hingewiesen. In Hamburg seien landschaftsplanerische Festsetzungen zulässig.

 

Tierschutzrichtlinien

 

Herr Conrad merkt an, auch wenn sich die Richtlinien r Tierschutz verschärfen sollten, gebe es ausreichend Erweiterungsmöglichkeiten r Stallungen innerhalb der Baugrenzen der Betriebe. Mit dem Bebauungsplan werde für die absehbare Zukunft vorgesorgt. Für die ferne Zukunft könnten keine Aussagen getroffen werden.

 

Frau Boehlich stellt fest, dass über den Bebauungsplan seit etwa 25 Jahren diskutiert werde. Dieser solle unter anderem die Kulturlandschaften schützen. In der Vergangenheit seien viele Bauanträge zu unterschiedlichen Zwecken wie Hotels, Cafés oder Wohnungsbau gestellt worden. Es solle bewusst an der vorhandenen Nutzung festgehalten und die Landwirtschaft in der Region erhalten werden.

Bei den drei Gebäuden in der Hexentwiete, die nach § 34 BauGB genehmigt worden seien, sei nur der Footprint betrachtet worden. Bei Einsturz und Wiederaufbau des Gebäudes mit dem Flachdach könne der Bauausschuss gegebenenfalls Befreiungen erteilen. Die Zeit, in der nur nach den §§ 34 und 35 BauGB genehmigt worden sei, müsse enden.

 

Herr Szczesnyhrt aus, der Bebauungsplan werde nicht benötigt. Der Erhalt des jetzigen Zustandes sei mit öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Landwirten denkbar, die diesem Vorgehen zugestimmt hätten. Die Bebaubarkeit einiger Grundstücke sei eingeschränkt worden. Teilweise seien sie als Grünfläche ausgewiesen. Die Situation der vier Häuser in der Hexentwiete sei ungünstig. Die Zuordnung zur Feldmark sei ein Abwägungsfehler. Es sei kritisch zu betrachten, dass der Bestand nicht vollumfänglich in den Bebauungsplan übernommen worden sei. Es sei unklar, warum der NABU bei den Knicks falsche Angaben gemacht habe. Der Bebauungsplan werde von der CDU-Fraktion teilweise abgelehnt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Szczesny wirft Herr Landgraf ein, der Grundflächenzahl-Bestand sei in den Bebauungsplan übernommen worden.

 

Herr Werner berichtet, die SPD-Fraktion befürworte den Bebauungsplan. Das Amt habe alle technischen Aspekte, die hinterfragt worden seien, ausreichend dargelegt. In dem Verfahren sei auch auf die Wünsche der Landwirte eingegangen worden. So seien beispielsweise Ausgleichsflächen verkleinert worden. Der Bauausschuss werde auf Härten gegebenenfalls mit Befreiungen reagieren können. Es sei allen bewusst, dass Klagen gegen den Bebauungsplan angekündigt seien.

 

Herr Flemming legt dar, die FDP-Fraktion habe vor einem Jahr den erfolgslosen Antrag gestellt, die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens abzulehnen. Die FDP-Fraktion lehne den Bebauungsplan weiterhin ab. Gegen den Willen der Betroffenen schaffe der Plan Außengebiete und beinhalte Anforderungen, auf die die Landwirte nicht reagierennnten. Die vier Häuser in der Hexentwiete aus Rissen herauszunehmen und der Feldmark zuzuordnen, weil sie vorher Außengebiet gewesen seien, kritisiere er.

 

Herr Batenhorst stellt dar, die AfD werde den Bebauungsplan in der Bezirksversammlung ablehnen. In Hamburg sei es nicht zulässig, ungenutzte Scheunen in Wohnungen für Angestellte umzuwandeln oder wie in Schleswig-Holstein Ferienunterkünfte für Kinder zu bauen. Weiter behindere der Bebauungsplan die Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Betriebe. Die Stellungnahme des Vereins zum Erhalt der Kulturlandschaften e.V. stelle die Probleme des Bebauungsplans gut dar.

 

Herr Strate weist darauf hin, dass Ponyhotels trotz des Denkmalschutzes im Dorfgebiet zulässig seien.

 

Herr Jarowoy erklärt, es handle sich um eine schwierige Angelegenheit. Einerseits bringe der Bebauungsplan eine qualifizierte Bauleitplanung. Andererseits bedeuteten die Festsetzungen möglicherweise Existenzprobleme für die Landwirte. Die Fraktion DIE LINKE habe die Abwägungstabelle mit den Einwendungen genau nach den Weiterentwicklungspotenzialen für die Landwirte geprüft. Diese Potenziale seien zumindest für die nahe Zukunft gegeben. In Einzelfällen nne das möglicherweise kritisch sein. Im Fall der Beibehaltung der Prüfung nach § 35 BauGB sei eine Zersiedelung der Landschaft nicht auszuschließen. In der Gesamtbetrachtung werde eine Regelung benötigt, die sowohl dem Erhalt des Landschaftsbildes, der ökologischen Situation und der landwirtschaftlichen Nutzung diene. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovationen, die auch die Interessen der Landwirtschaft vertrete, habe dem Bebauungsplan nach der Einarbeitung der Einwendungen in die Abwägung zugestimmt. Die Entwicklungsmöglichkeiten seien nicht derart eingeschränkt, dass Landwirtschaft nicht mehr möglich erscheine. Ohne die Landwirtschaft könne der Naturschutz nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Fraktion DIE LINKE werde dem Bebauungsplan zustimmen und eine schriftliche Erklärung im Internet veröffentlichen. Der Bebauungsplan sei eine städtebauliche Regelung, im Einzelfall könnten Härten durch Befreiungen vermieden werden. Das geschehe auch bei anderen Bebauungsplänen.

 

Herr Szczesny beantragt, die vier Grundstücke an den Straßen Hexentwiete und Langensaal aus dem Bebauungsplan herauszunehmen.

Weiter beantragt er, der Bezirksversammlung bei Weiterleitung der Drucksache das Gutachten der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in der lldorfer und Rissener Feldmark zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Landgraf weist darauf hin, dass das Gutachten im Internet zu finden sei.

 

Herr Batenhorst bittet, das Gutachten zu erhalten.

Der Planungsausschuss lehnt den Antrag, die vier Grundstücke an den Straßen Hexentwiete und Langensaal aus dem Bebauungsplan herauszunehmen, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP sowie bei Enthaltung jeweils einer Stimme aus den Fraktionen von SPD und DIE LINKE ab.

 

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion und einer Stimme aus der CDU-Fraktion zu.

 

Der Planungsausschuss lehnt den Antrag, der Bezirksversammlung das Gutachten der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in der Rissener Feldmark zur Verfügung zu stellen, mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion und einer Stimme aus der CDU-Fraktion ab.

Ö 5 - 20-5757

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 4 (Dorf Sülldorf) im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes (Vertagt aus der Sitzung vom 03.04.2019, Beratungsbedarf der Fraktion DIE LINKE)

Vertagt aus der Sitzung vom 03.04.2019, Beratungsbedarf der Fraktion DIE LINKE.

 

Zu diesem TOP liegen mehrere Fragen vor (siehe Anlagen TOP 3), die im Rahmen des TOPs behandelt werden.

 

Herr Strate erklärt, im Jahr 2014 sei der Bebauungsplan bereits festgestellt worden.  Aufgrund eines Urteils zu einem Bebauungsplan in einem anderen Bezirk habe das Verfahren noch einmal ergänzt werden müssen, um einen glichen Rechtsfehler zu heilen. Inhaltlich entspreche der Bebauungsplan in seiner heute vorliegenden Version jedoch bereits der aus dem Jahr 2014.

 

Herr Landgraf erläutert, die Hofstelle am Schlankweg sei schon bei der Öffentlichen Plandiskussion 2003 für eine bauliche Erweiterung in den Bebauungsplan Rissen 44 / lldorf 18 / Iserbrook 26 aufgenommen worden. Die Aufnahme sei daher im Interesse des Betriebes gewesen. Inhaltlich ergäben sich keine Unterschieder den Betrieb, ob die Hofstelle dem Bebauungsplan Sülldorf 4 oder Rissen 44 / lldorf 18 / Iserbrook 26 zugeordnet werde, da die beabsichtigten Festsetzungen vergleichbar seien.

 

Frau Boehlich stellt fest, dass in dem Verfahren nur formelle Fragen geklärt worden seien. Die Hofstelle am Schlankweg sei in den Bebauungsplan Rissen 44 / lldorf 18 / Iserbrook 26 aufgenommen worden, um einen großen Zuchtbetrieb zu ermöglichen. Dies re im Dorfkern Sülldorf 4 nicht umsetzbar gewesen. Um einen ständigen Wechsel in den Bebauungsplänen zu vermeiden, sei die Hofstelle in Rissen 44 / lldorf 18 / Iserbrook 26 verblieben.

 

Herr Szczesnyhrt aus, es sei nicht irrelevant, welchem Bebauungsplan die Hofstelle zugeordnet werde.

Er könne unmöglich versprechen, alle Bauanträge großgig zu behandeln. Der Bebauungsplan habe unter anderem den Ansatz, das letzte Geestdorf zu erhalten. Das Dorfsse als landwirtschaftliches Nutzungsdorf mit nicht zu viel Wohnbebauung sichergestellt werden.

 

Herr Flemming legt dar, dass die FDP-Fraktion den Bebauungsplan ablehne. Der dörfliche Charakter könne nicht erhalten werden, wenn ein Großteil der Landwirte gegen den Bebauungsplan sei. Die vorgebrachten Zweifel seien begründet. Er kritisiert, Bebauungspläne gegen Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Das Misstrauen dem Amt gegenüber könne so wachsen.

 

Herr Batenhorst merkt an, der Bebauungsplan Sülldorf 4 behindere die Landwirtschaft. Die AfD werde die Feststellung in der Bezirksversammlung ablehnen.

 

Herr Werner erklärt, für Einzelfälle könnten Lösungen gefunden werden. Wie in 15 Jahren entschieden werde, könne noch nicht vorhergesagt werden.

 

Herr Jarowoy macht deutlich, dass seine zum Bebauungsplan Rissen 44 / lldorf 18 / Iserbrook 26 vorgetragene Stellungnahme ebenfalls für Sülldorf 4 gelte. Die Festsetzungen seien vom Planungsausschuss einstimmig beschlossen worden und hätten nichts mit dem Formfehler zu tun. Es sei nicht sinnvoll, das Bebauungsplanverfahren komplett zu öffnen, da dieser noch sehr jung sei.

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion zu.

Ö 6

Vorstellung des Bauforums durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung

Frau Pedersen (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) stellt das Bauforum anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor. Darüber hinaus berichtet sie Folgendes:

 

  • Das Bauforum zum Thema Magistralen finde vom 19.08 bis zum 24.08.2019 statt. Der genaue Ablauf der Woche stehe noch nicht fest. Am Samstag finde die Abschlusspräsentation statt. Es sei geplant, Ende Juni einen feststehenden Wochenplan zu drucken. Für jede Magistrale, die im Bauforum betrachtet werde, solle ein Dossier erstellt werden.
  • Geplant sei, dass sich 14 Teams aus regionalen, nationalen und internationalen Architekturbüros und weiteren Kompetenzträgern mit dem Stadtraum der Magistralen befassten. Je zwei Teams sollten eine der sieben ausgewählten Magistralen betrachten.
  • Das Bauforum habe nicht den Anspruch, Ideen für eine unmittelbare Umsetzung zu schaffen. Es sollten Impulse gegeben werden, die zukünftig bei der Magistralenbebauung berücksichtigt werden könnten.
  • Voraussichtlich werde es ein Rahmenprogramm zum Bauforum geben. Abends seien Podiumsdiskussionen und Vorträge vorgesehen. Eine Besichtigung der Werkstatt für Gruppen in den Deichtorhallen sei denkbar. Es gebe eine Medienpartnerschaft mit dem Hamburger Abendblatt.

 

Herr Strate weist darauf hin, dass ein Bild in der Präsentation eine Magistrale nahe einer der Feldmarken zeige. Eine Bebauung sei dort nicht denkbar. Möglicherweise könne das Bild ausgetauscht werden.

 

Frau Pedersen wirft ein, dass das Bild keine baulichen Potenziale zeigen solle. Vielmehr weise es daraufhin, welche verschiedenen Profile eine Magistrale habe und welche Gegebenheiten zu berücksichtigen seien.

 

Herr Trede begrüßt das Thema des Bauforums. Das Magistralenkonzept stamme aus Altona.

Er bittet, die Präsentation an den Ausschuss zu übermitteln.

 

[Nachtrag zu Protokoll: Der Ausschuss hat die Präsentation am 18.04.2019 per E-Mail erhalten.]

 

Herr Szczesny stellt fest, dass an vielen Magistralen Gebiete mit Einfamilienhäusern existierten. Es müsse schnell neues Planrecht geschaffen werden. Dazu sei die Unterstützung der Fachbehörde notwendig. Es sei wichtig, nicht nur reagieren sondern auch agieren zu können.

Ö 7 - 20-5806

Bebauungsplan-Entwurf Osdorf 47 / Iserbrook 25 / Lurup 64 (Osdorfer Feldmark) im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB; Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

Ö 8 - 20-5807

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Osdorf 48; Empfehlung zur Feststellung; Beschlussempfehlung des Amtes

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

Ö 9 - 20-5802

Bebauungsplan-Entwurf Rissen 51 Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

Ö 10 - 20-5795

Entwurf zum Bebauungsplan Rissen 39 - Änderung Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

Ö 11 - 20-5796

Entwurf zum Bebauungsplan Blankenese 6 - Änderung Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

Ö 12 - 20-5797

Entwurf zum Bebauungsplan Blankenese 34 - Änderung Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

Ö 13 - 20-5809

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 67; Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Trede beantragt, der Drucksache unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass im städtebaulichen Vertrag geregelt werde, auf die 20 Prozent des Gesamtbauvolumens, die an Baugemeinschaften zu vergeben seien, den Drittelmix anzuwenden. Der Drittelmix beinhalte, je ein Drittel öffentlich geförderte Mietwohnungen, frei finanzierte Mietwohnungen und Eigentumswohnungen.

Dieser Antrag entspreche dem Beschluss der Bezirksversammlung 20-2366.1E.

 

Herr Strate zitiert Ziffer 2b der Drucksache 20-2366.1E: „Es soll geprüft werden, einen Anteil der Bruttogeschossfläche der Wohnnutzung analog der Aufteilung im Kolbenschmidt-Areal an Baugemeinschaften zu vergeben. […] Auf den Anteil der Baugemeinschaften ist der Drittel-Mix anzuwenden und somit mindestens ein Drittel gefördert zu errichten. […]“

Es handle sich um einen Prüfauftrag.

 

Der Architekt merkt an, der Beschluss sei dem Vorhabenträger unbekannt. An dem Vertrag werde seit mehr als eineinhalb Jahren gearbeitet. Der städtebauliche Vertrag beinhalte den Drittelmix. 20 Prozent des Gesamtvolumens an Baugemeinschaften zu vergeben, sei bislang nicht vorgesehen. Grundlage für den Vertrag sei die Wettbewerbsauslobung gewesen. Abgesehen von dem Teil der SAGA Unternehmensgruppe wolle der Vorhabenträger alle Liegenschaften behalten. Durch das schon über fünf Jahre laufende Verfahren könnten über 1.400 Arbeitsplätze gesichert werden. Eine Ablehnung der Auslegung beeinträchtige den Zeitplan. Der Vorhaben- und Erschließungsplan, dem der vorhabenbezogene Bebauungsplan zu Grunde liege, sei eine anspruchsvolle Planungsleistung gewesen.

 

Frau Boehlich stellt fest, dass die Vergabe an Baugemeinschaften mittlerweile üblich und modern sowie analog auch beim Kolbenschmidtgelände und dem Holstenquartier vorgenommen worden sei.

In der Vergangenheit sei vom Amt erklärt worden, dass die Vergabe an Baugemeinschaften nicht in die Wettbewerbsauslobung gehöre. Nun darauf zu verweisen, dass die Auslobung die Vergabe von 20 Prozent an Baugemeinschaften nicht enthalte, sei kritisch zu betrachten.

 

Herr Szczesny regt an, der Auslegung zuzustimmen, um keine lange Zeit verstreichen zu lassen. Der Vertrag könne bis nach der Auslegung und vor der Vorgenehmigungsreife entsprechend des Beschlusses der Bezirksversammlung angepasst werden.

 

Herr Conrad weist darauf hin, dass Begründung, Planbild und der städtebauliche Vertrag ausgelegt werden müssten. Ergäben sich dann noch Änderungen an dem Vertrag, müsste dieser später erneut ausgelegt werden.

Die nächste Ausschusssitzung finde am 15.05.2019 statt. Bis dahin könne das Amt mit dem Vorhabenträger über Herrn Tredes Antrag sprechen.

 

Herr Werner appelliert, die vier Wochen bis zur nächsten Sitzung zu nutzen. Frau Boehlichs Kritik sei nachvollziehbar. Der Prüfauftrag sei eindeutig. Grundsätzlich werde die Arbeit der Architekten geschätzt.

Herr Strate erklärt, die Drucksache werde in die kommende Sizung vertagt.

Ö 14 - 20-5810

Bauvorhaben Farnhornweg Überweisung aus dem Bauausschuss vom 09.04.2019

Herr Trede legt dar, dass es einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus an einer sechsspurigen Straße gebe. Er regt an, neues Planrecht zu schaffen, dass dem Magistralenkonzept entspreche.

 

Frau Göller-Meier erklärt, dass das beschriebene Problem an verschiedenen Stellen der Stadt auftrete. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes sei für das Amt möglicherweise nicht umsetzbar. Bei einem Bebauungsplanverfahren sei der Farnhornweg glicherweise einheitlich zu betrachten. Auf der rdlichen Seite sei dies in der jüngeren Vergangenheit gescheitert.

Das Amt könne den Antragsteller darauf hinweisen, dass an dieser Stelle mehr Bebauung möglich sei.

 

Herr Strate merkt an, dass der nördliche Bereich dafür nicht vorgesehen worden sei, um eine Volksparkberandung zu vermeiden.

 

Herr Hielscher stellt fest, dass sich sowohl die nördliche als auch die südliche Ecke der Kreuzungr die Magistralenbebauung eigneten. Auf beiden Seiten seien die Grundstücke jedoch sehr kleinteilig. Dies mache die Magistralenbebauung unwahrscheinlich, da sich eine große Anzahl an Eigentümern zusammenfinden müssen. Auch ein Bebauungsplanverfahren könne problematisch sein, wenn die vorhandenen Akteure nicht mitzögen. Im südlichen Bereich der Kreuzung sei eine dem Magistralenkonzept entsprechende Bebauung an individuellen Problemen gescheitert.

 

Herr Batenhorst schließt sich Herrn Hielschers Ausführungen an. In Ottensen hätte ein vergleichbarer Fall für einen großen Aufschrei gesorgt.

 

Herr Werner wirft ein, dass an dieser Kreuzung die Magistralenbebauung in absehbarer Zeit schwierig umsetzbar sei. Möglicherweise seien Gespräche der Verwaltung mit dem Antragsteller  erfolgreicher.

 

Herr Conrad weist darauf hin, dass der östliche Teil des Farnhornweges vom Amt für das Magistralenkonzept vorgeschlagen worden sei. Der Planungsausschuss habe diese Straße vor zwei Jahren explizit aus dem Konzept herausgenommen.

Herr Strate erklärt, dass der TOP in die Sitzung am 15.05.2019 vertagt werde.

Ö 15

Mitteilungen

Ö 15.1 - 20-5771

"Städtebauliche Integration der Viktoria-Kaserne in das Helenenviertel" – Teilnahme am "Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ermöglichen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.11.2018

Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 15.2 - 20-5771.1

"Städtebauliche Integration der Viktoria-Kaserne in das Helenenviertel" - Teilnahme am "Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ermöglichen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.11.2018

Der TOP mit der Drucksache 20-5771.1 (siehe Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Conrad erklärt auf Nachfrage von Herrn Trede, dass es noch kein Ergebnis gebe, wie das Verfahren weiter verlaufe und was mit den Geldern der Stadt passiere. Das Thema gehöre in den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und regionale Stadtteilentwicklung, da deren Amtsvertreter damit betraut seien.

Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 16

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

N 17

Mitteilungen

N 18

Verschiedenes