Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 4 (Dorf Sülldorf) im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes
Der Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 4 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB lag vom 21. August bis einschließlich zum 21. September 2018 öffentlich aus und parallel hierzu erfolgte auch eine Kenntnisnahmeverschickung zur Auslegung an die Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Während des Auslegungszeitraums waren 20 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 2 Stellungnahmen von Seiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen, deren Anregungen in die Abwägung eingingen.
Aus dem AK II ergab sich bezüglich der geplanten Festsetzungen nur die Korrektur eines zeichnerischen Fehlers in der Planzeichnung:
Die Verordnung, die Planzeichnung und die Begründung wurden entsprechend aktualisiert.
Der Planungsausschuss wird gebeten, dem Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 4 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB zuzustimmen und der Bezirksversammlung Folgendes zu empfehlen:
Der Feststellung des Bebauungsplans wird zugestimmt.
Anlage 1: Planzeichnung-Entwurf
Anlage 2: Verordnung-Entwurf
Anlage 3: Begründung-Entwurf
Anlage 4: Arbeitskreis II-Papier vom 20.02.19 mit 3 Anlagen
Anlage 5: Protokoll zum Arbeitskreis II vom 08.03.19 (nicht öffentlich)