Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 03.04.2019

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Herr Strate weist vor Eintritt in die Tagesordnung auf Bild- und Tonaufnahmen aus dem Publikum hin.

Die Behandlung der Fragen erfolgt unter den TOPs 3, 5 und 6.

Ö 2 - 20-5780

Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet im Stadtteil Altona-Nord (Soziale Erhaltungsverordnung Altona-Nord) Beschlussempfehlung des Amtes

Die Drucksache 20-5780 liegt als Tischvorlage vor (siehe Anlage). Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung vorgezogen.

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung Amtes einstimmig zu.

Ö 3

Entwurf Rahmenplan Krankenhaus Altona (Referenten: Vertreter der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen)

Zu diesem TOP liegen mehrere Fragen vor (siehe Anlage), die im Rahmen des TOPs behandelt werden. Die Fragesteller bzw. Vertreter von ihnen sind anwesend und stellen die Fragen vor.

 

Herr Strate verliest zu diesem TOP eine eingegangene Stellungnahme eines Vertreters des Landesbunds der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH).:

 

Aus terminlichen Gründen kann ich an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen.

Zu dem Beratungsgegenstand nimmt der der LGH wie folgt Stellung:

1. Der im Antrag (unter TOP 4) genannte Vertrag zwischen Verein, LGH und Stadt gilt bis zum Jahr 2027. Er kann nicht einseitig geändert oder gekündigt werden, sondern nur im Einvernehmen aller Vertragspartner. Wir erwarten von der FHH die Einhaltung dieses Vertrages und gehen davon aus, dass die Stadt die Vereinbarung einhält.

2. Die in der letzten Anhörung genannten Planungen zum möglichen Wohnungsbau an der Behringstraße auf der Fläche des Kleingartenvereins 222 lehnen wir ab.

Mit freundlichen Grüßen

Herr Djürken-Karnatz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) stellt das Thema anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor und betont darüber hinaus auch zu den eingereichten Fragen und Fragen aus dem Ausschuss das Folgende:

 

  • Die Verträge mit den Kleingärtnern sollten in jedem Fall eingehalten werden. Die Kleingärten müssten nicht umziehen, bevor die Pflanzen nicht in die Ersatzflächen umziehen könnten. Es sollten auch noch Gespräche mit den Kleingärtnern geführt werden.
  • Der Rahmenplan sei noch nicht die konkrete Planung. Diese erfolge erst zu einem späteren Zeitpunkt und müsse breit diskutiert werden.
  • Die vom Verein 222 Groß-Altona erwähnte Fläche im Bereich Stiegkamp solle nicht mehr als potenzielle Entwicklungsfläche behandelt und als Optionsfläche aus der Planung herausgenommen werden (siehe auch Fragenkomplexe 4-6).
  • Im Rahmen der Planungen sei auch über mögliche Schulflächen nachgedacht worden. Ggf. gebe es im südlichen Bereich Möglichkeiten für einen gymnasialen Standort. Allerdings gebe es hierzu noch keine konkreten Planungen.
  • Zur Schulentwicklungsplanung seien heute keine Aussagen möglich, da dies in die Zuständigkeit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) falle.
  • Im weiteren Prozess müssten auch die verkehrlichen Fragen Berücksichtigung finden. Hierzu gehörten auch Fragen nach Querungsmöglichkeiten.
  • Es müsse eingeräumt werden, dass die öffentliche Veranstaltung zu dem Thema nicht ideal gelaufen und konzipiert gewesen sei. Es habe Zeitdruck aufgrund der Krankenhausplanung gegeben. Künftige Veranstaltungen sollten möglichst besser vorbereitet werden.
  • Das Planrecht liege grundsätzlich beim Bezirk, außer bei evozierten Flächen.

 

Herr Adrianhrt aus, dass es grundsätzlich gut wäre, wenn die BSB auf die vielen offenen Fragen und Sorgen eingehen würde. Die Planungen müssten weiter begleitet und es müsse im Einzelnen nach den bestmöglichen Lösungsansätzen geschaut werden. Grundsätzlich sei es möglich, dass Schulen auch an Hauptverkehrsstraßen umgesetzt würden in solchen Fällen müsste aber auch die Verkehrssituation mit berücksichtigt werden. Wichtig sei grundsätzlichr die weiteren Überlegungen, dass die angedachten Planungsprozesse für die Deckelplanung eingehalten würden. Auch wichtig sei, dass Gespräche über die weiteren Planungsschritte gemeinsam erfolgten.

 

Frau Boehlich betont, dass die geschlossenen Verträge in jedem Fall eingehalten werden müssten. Die Umsetzung von Schulen an Standorten entgegen der Verträge sei nicht möglich. Am 07.05.2019 wolle sich der Senator der BSB ihrer Kenntnis nach zum Schulentwicklungsplan erklären. Es sei wichtig, sowohl die Bürger als auch den Bezirk an diesem Plan zu beteiligen. Ebenfalls von großer Bedeutung sei, aufzuzeigen wie und wo für die benötigten Schulbedarfe Lösungen gefunden werden könnten.

 

Auch Herr Szczesny weist auf die Gültigkeit der geschlossenen Verträge hin und betont, dass sich die Bezirksversammlung in jedem Fall dafür einsetzen werde, dass die Inhalte entsprechend eingehalten würden. Ärgerlich sei, dass es zu diesem hohen Druck in der Schulentwicklungsplanung gekommen sei. Das der Grundschulbedarf steigen würde, sei schon seit längerer Zeit bekannt und sei von der zuständigen Fachbehörde viel zu lange nicht ausreichend berücksichtigt worden. Auch sei die Zusammenarbeit von Seiten der BSB mit dem Bezirksamt und der Bezirksversammlung in der Vergangenheit nur unzureichend erfolgt. Nun müsse unter großem Druck überlegt werden, wo entsprechende Flächen im Bezirk zur Verfügung stünden. Die Verdichtung im Bezirk und damit auch die Schulbedarfe nähmen ständig zu. Umso wichtiger sei es, dass nun endlich der neue Schulentwicklungsplan komme. Dies sei längst überfällig. Der Rahmenplan müsse in jedem Fall mit dem Bezirk abgestimmt werden.

 

Herr Jarowoy wirbt für den Antrag seiner Fraktion unter TOP 4. Es sei wichtig, dass die Bezirksversammlung zu diesem Zeitpunkt nochmal ein Zeichen setze und die Bedeutung der Einhaltung der Verträge mit den Kleingärtnern hervorhebe. Seine Fraktion habe immer wieder nach möglichen neuen Schulstandorten gefragt, die BSB habe jedoch immer wieder keine Bedarfe gemeldet. So sei nun eine sehr missliche Situation entstanden und es müsse unter hohem Druck nach Lösungsansätzen gesucht werden. Im Zweifel müsse nun viel Geld in die Hand genommen werden, um geeignete Fläche zu erwerben.

 

Frau Blume stimmt ihren beiden Vorrednern zu und erklärt, dem Antrag unter TOP 4 zustimmen zu wollen, um so ein klares Bekenntnis zu setzen. Die von der BSW durchgeführte Veranstaltung sei sehr unglücklich gewesen und habe zu großer Verunsicherung geführt. Es sei im Übrigen sehr zu bedauern, dass die BSB der Einladung in den Planungsausschuss nicht gefolgt sei und so auf viele der eingereichten Fragen nicht genügend eingegangen werden könne.

 

Herr Batenhorst kritisiert vehement das Nichterscheinen der BSB. Schon in den Jahren 2014 und 2015 seien die aufkommenden zusätzlichen Bedarfe deutlich abzusehen gewesen. Durch die Untätigkeit der BSB sei nun eine große Drucksituation entstanden. Die Stadt solle sich in jedem Fall dafür einsetzen, dass die katholischen Schulen, die geschlossen werden sollten, übernommen würden. Bezüglich der Kleingärten müsse zu den geschlossenen Verträgen gestanden werden. Ein Umzug der Gärten sei erst nach Fertigstellung des Deckels möglich.

 

Herr Kaeser betont, dass grundsätzlich eine Umsetzung der Planungen nur mit einem Bebauungsplan möglich sei, wobei der Souverän hierbei der Bezirk sei. Aus seiner Sicht sei die Variante 1 die bessere der beiden Varianten.

 

Herr Trede kritisiert die öffentliche Veranstaltung der BSW. Diese sei sowohl von der Wahl des Ortes und des Vortrages als auch in der gesamten Art sehr schlecht gewesen. Ärgerlich sei auch, dass die Politik vorab nicht über die Inhalte der Veranstaltung informiert gewesen sei. Gut wäre es gewesen, wenn zumindest die Präsentation vorab bekannt gegeben worden wäre.

 

Vertreterinnen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sichern zu, dass der Auslobungstext für den Realisierungswettbewerb zum Krankenhaus im Ausschuss vorgestellt werden könne. Hierfür würden allerdings noch einige Wochen benötigt. Es gebe Überlegungen, das Krankenhaus neu zu errichten. Dabei müsse überlegt werden, wie für die nächsten Jahrzehnte die notwendige Krankenhausversorgung sichergestellt werden könne. Zu berücksichtigen sei auch, dass das bisherige Gebäude seit 2013 unter Denkmalschutz stehe.r die Finanzierung solle zwei Drittel der Kosten die Stadt und ein Drittel der Kosten nach Möglichkeit der Träger tragen. Das Krankenhaus habe grds. Anspruch auf eine Investitionsförderung.

 

 

Ö 4 - 20-5746

Einhaltung der Vereinbarungen mit den Altonaer Kleingärtnern - keine Räumung von Parzellen vor Bereitstellung der Ersatzflächen auf dem Autobahn-Deckel Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.03.2019 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.03.2019 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

 

Die Drucksache 20-5746 (siehe Anlage) liegt als Tischvorlage vor und wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Beratung siehe TOP 3.

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, dem Antrag zuzustimmen.

Ö 5 - 20-5757

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 4 (Dorf Sülldorf) im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Die in der Papierversendung versehentlich nicht mitversendete nicht-öffentliche Anlage 5 liegt den Ausschussmitglieder als Tischvorlage vor (siehe nicht-öffentliche Anlage).

 

Zu diesem TOP liegen mehrere Fragen vor (siehe Anlage), die im Rahmen des TOPs behandelt werden. Die Fragesteller bzw. Vertreter von ihnen sind anwesend und stellen die Fragen vor.

 

Herr Landgraf erläutert Folgendes:

  • Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan sei 1989 erfolgt. Im Jahr 2014 sei der Bebauungsplan bereits festgestellt worden. Aufgrund eines Urteils in einem anderen Bezirk habe das Verfahren noch einmal geöffnet werden müssen, um einenglichen Rechtsfehler zu heilen. Inhaltlich entspreche der Bebauungsplan in seiner heute vorliegenden Version jedoch fast vollständig der aus dem Jahr 2014.
  • Die Grundflächenzahl stelle den Flächenanteil eines Grundstücks dar, welcher bebaut werden dürfe.
  • Potenziale r Erweiterungen seien auf dem Hof Sülldorfer Kirchenweg 237 vorhanden.
  • r die Festsetzung der Materialien bei den Außenwänden seien bewusst roter Ziegelstein oder Holz gewählt worden, da sich dies gut ins bestehende Milieu einfüge.
  • Die Veröffentlichung der öffentlichen Unterlagen erfolge wie vom Baugesetzbuch vorgegeben. Herr Strate verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hin, sich online über Bebauungsplanverfahren und Bauleitplanungen zu informieren.
  • Die Frage nach der Festlegung der Knickabstände lasse sich dahingehend beantworten, dass diese aufgrund der Pferdehaltung notwendig sei. Sie entfalte allerdings erst dann Rechtswirksamkeit, wenn hierzu ein Bescheid erteilt werden würde.
  • r den Milchbetrieb sei die Planzeichnung auf Grundlage der ALKIS-Grundlagenkarte erfolgt. Möglichkeiten und Details für Neubauten müssten in einem etwaigen Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Bebauungsmöglichkeiten im bisherigen Außenbereichnnten nicht festgesetzt werden, da dies mit den Grundzügen der Planung nicht vereinbar sei.
  • Auf der ehemaligen Hofstelle am Lehmkuhlenweg 9 - 15ren neun Wohnungen zulässig. Auf den Flächen der landwirtschaftlichen Betriebe am Sülldorfer Kirchenweg seien zwei Wohnungen pro Wohngebäude zulässig. Allerdings könnten diese nicht frei vermietet werden, sondern müssten betriebsnotwenige Wohnungen sein.
  • Es sei ein Grundzug der Planung, keine zusätzlichen Wohngebäude zu ermöglichen. Die Abwägungen in der Vorlage zum Arbeitskreis II seien zutreffend und gerecht erfolgt.
  • Das Bezirksamt gehe nicht davon aus, dass durch die Feststellung des Bebauungsplanes Entschädigungszahlungen notwendig werdenrden.
  • Die Antworten auf die Fragen ließen sich auch in der Abwägung wiederfinden.

 

Herr Adrian merkt an, dass die Fragen aus der Öffentlichen Fragestunde für die Politik in diesem Fall nur schwer zu beantworten seien, so dass den Ausführungen des Amtes hierzu nichts hinzugefügt werden könne. Generell gehe es heute nicht um einen substanziell anderen Bebauungsplan als den, der bereits festgestellt worden sei. Wenn sich im Nachwege noch einzelne Wünsche ergäben, könne immer noch über mögliche Lösungen gemeinsam beraten werden.

 

Frau Boehlich ergänzt, dass das Verfahren nur deshalb erneut geöffnet worden sei, um einen Formfehler aufzuheben. Viele der eingereichten Fragen beträfen auch mögliche Gerichtsverfahren. Sie kündigt einen Antrag nach § 19 BezVG für die kommende Sitzung der Bezirksversammlung an.

 

Herr Szczesnygt hinzu, dass es zum jetzigen Zeitpunkt schwierig sei, den Bebauungsplan noch einmal komplett neu zu planen. Über einzelne Wünsche könnte bei den späteren Baugenehmigungsverfahren nochmals diskutiert werden. Bezüglich der aufgekommenen Frage nach einem möglichen Beratungsbedarf weist er darauf hin, dass dieser aus seiner Sicht lieber gewährt werden solle, da ansonsten die Gefahr bestehe, dass das Abwägungsgebot des Bundesgesetzgebers nicht im notwendigen Umfang eingehalten werde.

 

Herr Jarowoyhrt aus, es sei schwierig, die Ausführungen des Amtes in der heutigen Sitzung in der Kürze der Zeit zu bewerten.

 

Frau Blume betont, dass ein Bebauungsplan, der so viele Widerstände hervorrufe, nicht gut sein könne. Sie bitte darum, dass die Wünsche der Landwirte wohlwollend betrachtet würden.

 

Herr Batenhorsthrt aus, dass die eingegangenen Stellungnahmen sehr nachvollziehbar seien. Bezüglich des Themas Wohnraum für Angestellte solle überdacht werden, ob nicht doch mehr umgesetzt werden könne, da es in Betrieben oftmals mehr Angestellte gebe.

 

Herr Jarowoy meldet für die Fraktion DIE LINKE Beratungsbedarf an.

Ö 6 - 20-5756

Bebauungsplan-Entwurf Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 (Rissen-Sülldorfer Feldmark) Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Zu diesem TOP liegen mehrere Fragen vor (siehe Anlage unter TOP 5), die im Rahmen des TOPs behandelt werden. Die Fragesteller bzw. Vertreter von ihnen sind anwesend und stellen die Fragen vor.

 

Herr Landgraf erläutert Folgendes:

  • Zu den Fragen des Vereins zum Erhalt der Kulturlandschaft e.V. führt er aus, dass die Einwände in den Vorlagen vollständig dargestellt seien. Die Teilnehmer des Arbeitskreises hätten zwei Wochen Zeit gehabt, sich mit den Einwänden zu befassen, bevor die Sitzung des Arbeitskreises stattgefunden habe. Das Amt gehe nicht davon aus, dass die Feststellung des Bebauungsplanes zu Entschädigungsansprüchen führe. Herr Strate ergänzt, dass den Ausschussmitgliedern zum Arbeitskreis II auch eine zusätzliche nicht-öffentliche Anlage 5 vorliege, die öffentlich nicht einsehbar sei.
  • Bezüglich der Fragen aus dem Schlankweg 30 und 30a merkt er an, dass eine Gartennutzung auch bei Feststellung des Bebauungsplanes weiterhin zulässig sei. Auf den Flächen für die Landwirtschaft sei eine Gartennutzung nicht untersagt. Der Wohnraum sei deutlich (auf zusammen 700 m² Grundfläche) erweitert worden.
  • Zu den Fragen bezüglich der Grundstücke aus der Hexentwiete erläutert er, dass es r die Flächen dort ehemals im Baustufenplan eine Außengebietsausweisung gegeben habe. Um den wertvollen Baumbestand zu schützen, sei im Planungsausschuss entschieden worden, die Flächen in das Bebauungsplanverfahren mitaufzunehmen und eine entsprechende Ausweisung zu wählen. Es habe hierzu auch Gespche mit dem Voreigentümer gegeben.

 

Frau Boehlich betont, dass der Bebauungsplan nicht schnell entstanden sei, sondern mittlerweile seit rund 25 Jahren an diesem gearbeitet werde. Ihr sei bewusst, dass nicht alle den Bebauungsplan positiv sähen. Ihre Fraktion spreche sich allerdings dafür aus, durch den Bebauungsplan eine Ordnung für das Gebiet zu schaffen. Hierfür sei man auch zu Kompromissen bereit gewesen, beispielsweise seien im Laufe des Verfahrens die Ausgleichsflächen reduziert worden.

 

Herr Adrian stimmt dem zu und ergänzt, dass seit vielen Jahren in vielen Runden über den Bebauungsplan beraten worden sei. Hierbei hätten verschiedene Aspekte abgewogen werden müssen, auch der Naturschutz sei ein wichtiges Thema gewesen. Kernfrage sei, ob durch das Planrecht eine verbesserte Situation gegenüber der jetzigen geschaffen werde.

 

Herr Szczesnyhrt aus, dass der Bebauungsplan nicht gebraucht werde. Das Bezirksamt sei nicht genügend auf die Einwände der Landwirte eingegangen und habe immer nur dann reagiert, wenn es entsprechende Beschwerden gegeben habe. Besser wäre es gewesen, von vornherein nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Jetzt eine überhastete Entscheidung nach der Öffentlichen Auslegung der zweiten öffentlichen Beteiligung nach dem Baugesetzbuch   herbeizuführen, sei nicht der richtige Weg. Er plädiere dafür, das Bebauungsplanverfahren einzustellen und stattdessen nach Lösungen über gemeinsame Verträge zu suchen.

Zudem weise er auf eine Stellungnahme hin, in der auf eine Wohnausweisung hingewiesen werde, die bei Wiederaufbau nur 85 % der bisherigen Fläche haben dürfe. Dies könne nicht angehen und er bitte das Amt hierzu um Darstellung in der nächsten Sitzung.

 

Herr Bielfeldt weist darauf hin, dass sich das Verfahren schon seit langer Zeit in der Beratung befinde. Es sei allerdings zu begrüßen, dass das Thema noch einmal in der folgenden Sitzung beraten werde, damit die Rückmeldungen des Amtes, die auf den ersten Blick nachvollziehbar wirkten, noch einmal von den Fraktionen überprüft werden könnten. Grundlegend nne es ggf. auch für die Landwirte gut sein, wenn der Bebauungsplan nun festgestellt werde, da so der Klageweg eröffnet werde.

 

Frau Blume weist darauf hin, dass ihre Fraktion das Bebauungsplanverfahren von Anfang an negativ gesehen habe. Viele Betriebe würden durch den Bebauungsplan in ihren Entwicklungsmöglichkeiten deutlich behindert. Dies sei unverständlich und ihre Fraktion werde den Bebauungsplan weiterhin ablehnen.

 

Herr Batenhorsthrt aus, dass die Stellungnahmen der Landwirte nachvollziehbar seien. Der Bebauungsplan sei an dieser Stelle nicht notwendig. Berücksichtigt werden müsse, dass die hamburgischen Landwirte durch den Bebauungsplan gegenüber den Landwirten auf schleswig-holsteinischer Seite deutlich im Nachteil seien.

 

 

 

Frau Boehlich meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.

Ö 7

Mitteilungen

Ö 7.1 - 20-5729

Auch die Kinder und Jugendlichen im Kerngebiet Altonas brauchen Platz zum Lernen und Spielen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.02.2019

 

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Bebauungsplan Bahrenfeld 68 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.02.2019

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

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Den Bezirk Altona und den Stadtteil Bahrenfeld klug mit der Science City Bahrenfeld verknüpfen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung Altona

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8

Verschiedenes

Frau Kouptisidis bittet um Übersendung des Gutachtens zur Umsetzung der Ausgleichsflächen bezüglich TOP 6.

 

N 9

Bebauungsplan Lurup 68 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO Beschlussempfehlung des Amtes

N 10

Mitteilungen

N 11

Verschiedenes