Herr Strate weist vor Eintritt in die Tagesordnung auf Bild- und Tonaufnahmen aus dem Publikum hin.
Die Behandlung der Fragen erfolgt unter den TOPs 3, 5 und 6.
Die Drucksache 20-5780 liegt als Tischvorlage vor (siehe Anlage). Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung vorgezogen.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung Amtes einstimmig zu.
Zu diesem TOP liegen mehrere Fragen vor (siehe Anlage), die im Rahmen des TOPs behandelt werden. Die Fragesteller bzw. Vertreter von ihnen sind anwesend und stellen die Fragen vor.
Herr Strate verliest zu diesem TOP eine eingegangene Stellungnahme eines Vertreters des Landesbunds der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH).:
„Aus terminlichen Gründen kann ich an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen.
Zu dem Beratungsgegenstand nimmt der der LGH wie folgt Stellung:
1. Der im Antrag (unter TOP 4) genannte Vertrag zwischen Verein, LGH und Stadt gilt bis zum Jahr 2027. Er kann nicht einseitig geändert oder gekündigt werden, sondern nur im Einvernehmen aller Vertragspartner. Wir erwarten von der FHH die Einhaltung dieses Vertrages und gehen davon aus, dass die Stadt die Vereinbarung einhält.
2. Die in der letzten Anhörung genannten Planungen zum möglichen Wohnungsbau an der Behringstraße auf der Fläche des Kleingartenvereins 222 lehnen wir ab.
Mit freundlichen Grüßen“
Herr Djürken-Karnatz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) stellt das Thema anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor und betont darüber hinaus – auch zu den eingereichten Fragen und Fragen aus dem Ausschuss – das Folgende:
Herr Adrian führt aus, dass es grundsätzlich gut wäre, wenn die BSB auf die vielen offenen Fragen und Sorgen eingehen würde. Die Planungen müssten weiter begleitet und es müsse im Einzelnen nach den bestmöglichen Lösungsansätzen geschaut werden. Grundsätzlich sei es möglich, dass Schulen auch an Hauptverkehrsstraßen umgesetzt würden – in solchen Fällen müsste aber auch die Verkehrssituation mit berücksichtigt werden. Wichtig sei grundsätzlich für die weiteren Überlegungen, dass die angedachten Planungsprozesse für die Deckelplanung eingehalten würden. Auch wichtig sei, dass Gespräche über die weiteren Planungsschritte gemeinsam erfolgten.
Frau Boehlich betont, dass die geschlossenen Verträge in jedem Fall eingehalten werden müssten. Die Umsetzung von Schulen an Standorten entgegen der Verträge sei nicht möglich. Am 07.05.2019 wolle sich der Senator der BSB ihrer Kenntnis nach zum Schulentwicklungsplan erklären. Es sei wichtig, sowohl die Bürger als auch den Bezirk an diesem Plan zu beteiligen. Ebenfalls von großer Bedeutung sei, aufzuzeigen wie und wo für die benötigten Schulbedarfe Lösungen gefunden werden könnten.
Auch Herr Szczesny weist auf die Gültigkeit der geschlossenen Verträge hin und betont, dass sich die Bezirksversammlung in jedem Fall dafür einsetzen werde, dass die Inhalte entsprechend eingehalten würden. Ärgerlich sei, dass es zu diesem hohen Druck in der Schulentwicklungsplanung gekommen sei. Das der Grundschulbedarf steigen würde, sei schon seit längerer Zeit bekannt und sei von der zuständigen Fachbehörde viel zu lange nicht ausreichend berücksichtigt worden. Auch sei die Zusammenarbeit von Seiten der BSB mit dem Bezirksamt und der Bezirksversammlung in der Vergangenheit nur unzureichend erfolgt. Nun müsse unter großem Druck überlegt werden, wo entsprechende Flächen im Bezirk zur Verfügung stünden. Die Verdichtung im Bezirk und damit auch die Schulbedarfe nähmen ständig zu. Umso wichtiger sei es, dass nun endlich der neue Schulentwicklungsplan komme. Dies sei längst überfällig. Der Rahmenplan müsse in jedem Fall mit dem Bezirk abgestimmt werden.
Herr Jarowoy wirbt für den Antrag seiner Fraktion unter TOP 4. Es sei wichtig, dass die Bezirksversammlung zu diesem Zeitpunkt nochmal ein Zeichen setze und die Bedeutung der Einhaltung der Verträge mit den Kleingärtnern hervorhebe. Seine Fraktion habe immer wieder nach möglichen neuen Schulstandorten gefragt, die BSB habe jedoch immer wieder keine Bedarfe gemeldet. So sei nun eine sehr missliche Situation entstanden und es müsse unter hohem Druck nach Lösungsansätzen gesucht werden. Im Zweifel müsse nun viel Geld in die Hand genommen werden, um geeignete Fläche zu erwerben.
Frau Blume stimmt ihren beiden Vorrednern zu und erklärt, dem Antrag unter TOP 4 zustimmen zu wollen, um so ein klares Bekenntnis zu setzen. Die von der BSW durchgeführte Veranstaltung sei sehr unglücklich gewesen und habe zu großer Verunsicherung geführt. Es sei im Übrigen sehr zu bedauern, dass die BSB der Einladung in den Planungsausschuss nicht gefolgt sei und so auf viele der eingereichten Fragen nicht genügend eingegangen werden könne.
Herr Batenhorst kritisiert vehement das Nichterscheinen der BSB. Schon in den Jahren 2014 und 2015 seien die aufkommenden zusätzlichen Bedarfe deutlich abzusehen gewesen. Durch die Untätigkeit der BSB sei nun eine große Drucksituation entstanden. Die Stadt solle sich in jedem Fall dafür einsetzen, dass die katholischen Schulen, die geschlossen werden sollten, übernommen würden. Bezüglich der Kleingärten müsse zu den geschlossenen Verträgen gestanden werden. Ein Umzug der Gärten sei erst nach Fertigstellung des Deckels möglich.
Herr Kaeser betont, dass grundsätzlich eine Umsetzung der Planungen nur mit einem Bebauungsplan möglich sei, wobei der Souverän hierbei der Bezirk sei. Aus seiner Sicht sei die Variante 1 die bessere der beiden Varianten.
Herr Trede kritisiert die öffentliche Veranstaltung der BSW. Diese sei sowohl von der Wahl des Ortes und des Vortrages als auch in der gesamten Art sehr schlecht gewesen. Ärgerlich sei auch, dass die Politik vorab nicht über die Inhalte der Veranstaltung informiert gewesen sei. Gut wäre es gewesen, wenn zumindest die Präsentation vorab bekannt gegeben worden wäre.
Vertreterinnen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sichern zu, dass der Auslobungstext für den Realisierungswettbewerb zum Krankenhaus im Ausschuss vorgestellt werden könne. Hierfür würden allerdings noch einige Wochen benötigt. Es gebe Überlegungen, das Krankenhaus neu zu errichten. Dabei müsse überlegt werden, wie für die nächsten Jahrzehnte die notwendige Krankenhausversorgung sichergestellt werden könne. Zu berücksichtigen sei auch, dass das bisherige Gebäude seit 2013 unter Denkmalschutz stehe. Für die Finanzierung solle zwei Drittel der Kosten die Stadt und ein Drittel der Kosten nach Möglichkeit der Träger tragen. Das Krankenhaus habe grds. Anspruch auf eine Investitionsförderung.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.03.2019 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Die Drucksache 20-5746 (siehe Anlage) liegt als Tischvorlage vor und wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung siehe TOP 3.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, dem Antrag zuzustimmen.
Die in der Papierversendung versehentlich nicht mitversendete nicht-öffentliche Anlage 5 liegt den Ausschussmitglieder als Tischvorlage vor (siehe nicht-öffentliche Anlage).
Zu diesem TOP liegen mehrere Fragen vor (siehe Anlage), die im Rahmen des TOPs behandelt werden. Die Fragesteller bzw. Vertreter von ihnen sind anwesend und stellen die Fragen vor.
Herr Landgraf erläutert Folgendes:
Herr Adrian merkt an, dass die Fragen aus der Öffentlichen Fragestunde für die Politik in diesem Fall nur schwer zu beantworten seien, so dass den Ausführungen des Amtes hierzu nichts hinzugefügt werden könne. Generell gehe es heute nicht um einen substanziell anderen Bebauungsplan als den, der bereits festgestellt worden sei. Wenn sich im Nachwege noch einzelne Wünsche ergäben, könne immer noch über mögliche Lösungen gemeinsam beraten werden.
Frau Boehlich ergänzt, dass das Verfahren nur deshalb erneut geöffnet worden sei, um einen Formfehler aufzuheben. Viele der eingereichten Fragen beträfen auch mögliche Gerichtsverfahren. Sie kündigt einen Antrag nach § 19 BezVG für die kommende Sitzung der Bezirksversammlung an.
Herr Szczesny fügt hinzu, dass es zum jetzigen Zeitpunkt schwierig sei, den Bebauungsplan noch einmal komplett neu zu planen. Über einzelne Wünsche könnte bei den späteren Baugenehmigungsverfahren nochmals diskutiert werden. Bezüglich der aufgekommenen Frage nach einem möglichen Beratungsbedarf weist er darauf hin, dass dieser aus seiner Sicht lieber gewährt werden solle, da ansonsten die Gefahr bestehe, dass das Abwägungsgebot des Bundesgesetzgebers nicht im notwendigen Umfang eingehalten werde.
Herr Jarowoy führt aus, es sei schwierig, die Ausführungen des Amtes in der heutigen Sitzung in der Kürze der Zeit zu bewerten.
Frau Blume betont, dass ein Bebauungsplan, der so viele Widerstände hervorrufe, nicht gut sein könne. Sie bitte darum, dass die Wünsche der Landwirte wohlwollend betrachtet würden.
Herr Batenhorst führt aus, dass die eingegangenen Stellungnahmen sehr nachvollziehbar seien. Bezüglich des Themas Wohnraum für Angestellte solle überdacht werden, ob nicht doch mehr umgesetzt werden könne, da es in Betrieben oftmals mehr Angestellte gebe.
Herr Jarowoy meldet für die Fraktion DIE LINKE Beratungsbedarf an.
Zu diesem TOP liegen mehrere Fragen vor (siehe Anlage unter TOP 5), die im Rahmen des TOPs behandelt werden. Die Fragesteller bzw. Vertreter von ihnen sind anwesend und stellen die Fragen vor.
Herr Landgraf erläutert Folgendes:
Frau Boehlich betont, dass der Bebauungsplan nicht schnell entstanden sei, sondern mittlerweile seit rund 25 Jahren an diesem gearbeitet werde. Ihr sei bewusst, dass nicht alle den Bebauungsplan positiv sähen. Ihre Fraktion spreche sich allerdings dafür aus, durch den Bebauungsplan eine Ordnung für das Gebiet zu schaffen. Hierfür sei man auch zu Kompromissen bereit gewesen, beispielsweise seien im Laufe des Verfahrens die Ausgleichsflächen reduziert worden.
Herr Adrian stimmt dem zu und ergänzt, dass seit vielen Jahren in vielen Runden über den Bebauungsplan beraten worden sei. Hierbei hätten verschiedene Aspekte abgewogen werden müssen, auch der Naturschutz sei ein wichtiges Thema gewesen. Kernfrage sei, ob durch das Planrecht eine verbesserte Situation gegenüber der jetzigen geschaffen werde.
Herr Szczesny führt aus, dass der Bebauungsplan nicht gebraucht werde. Das Bezirksamt sei nicht genügend auf die Einwände der Landwirte eingegangen und habe immer nur dann reagiert, wenn es entsprechende Beschwerden gegeben habe. Besser wäre es gewesen, von vornherein nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Jetzt eine überhastete Entscheidung nach der Öffentlichen Auslegung – der zweiten öffentlichen Beteiligung nach dem Baugesetzbuch – herbeizuführen, sei nicht der richtige Weg. Er plädiere dafür, das Bebauungsplanverfahren einzustellen und stattdessen nach Lösungen über gemeinsame Verträge zu suchen.
Zudem weise er auf eine Stellungnahme hin, in der auf eine Wohnausweisung hingewiesen werde, die bei Wiederaufbau nur 85 % der bisherigen Fläche haben dürfe. Dies könne nicht angehen und er bitte das Amt hierzu um Darstellung in der nächsten Sitzung.
Herr Bielfeldt weist darauf hin, dass sich das Verfahren schon seit langer Zeit in der Beratung befinde. Es sei allerdings zu begrüßen, dass das Thema noch einmal in der folgenden Sitzung beraten werde, damit die Rückmeldungen des Amtes, die auf den ersten Blick nachvollziehbar wirkten, noch einmal von den Fraktionen überprüft werden könnten. Grundlegend könne es ggf. auch für die Landwirte gut sein, wenn der Bebauungsplan nun festgestellt werde, da so der Klageweg eröffnet werde.
Frau Blume weist darauf hin, dass ihre Fraktion das Bebauungsplanverfahren von Anfang an negativ gesehen habe. Viele Betriebe würden durch den Bebauungsplan in ihren Entwicklungsmöglichkeiten deutlich behindert. Dies sei unverständlich und ihre Fraktion werde den Bebauungsplan weiterhin ablehnen.
Herr Batenhorst führt aus, dass die Stellungnahmen der Landwirte nachvollziehbar seien. Der Bebauungsplan sei an dieser Stelle nicht notwendig. Berücksichtigt werden müsse, dass die hamburgischen Landwirte durch den Bebauungsplan gegenüber den Landwirten auf schleswig-holsteinischer Seite deutlich im Nachteil seien.
Frau Boehlich meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Kouptisidis bittet um Übersendung des Gutachtens zur Umsetzung der Ausgleichsflächen bezüglich TOP 6.