Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet im Stadtteil Altona-Nord (Soziale Erhaltungsverordnung Altona-Nord) Beschlussempfehlung des Amtes
Es ist das Ziel, die Soziale Erhaltungsverordnung Altona-Nord noch vor der Sommerpause zu erlassen. Es wird daher zum jetzigen Zeitpunkt um einen Vorratsbeschluss für den Erlass gebeten.
Zwischen dem Bezirksamt Altona und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (BSW/WSB) ist noch nicht abschließend geklärt, ob das Erhaltungsgebiet im Ganzen abgegrenzt oder ob das Gebiet, wie aus der Karte ersichtlich, in zwei Teilen dargestellt werden soll. Die bezirkliche Rechtsprüfung hat ergeben, dass der Bereich um die Isebekstraße (Teil 2) vom Hauptteil des Erhaltungsgebiets (Teil 1) zu trennen ist. Eine solche „Satellitenverbindung“ zwischen den Flächen des Plangebiets ist nicht erforderlich und wurde dementsprechend entfernt.
Sollte BSW/WSB der Zweiteilung des Erhaltungsgebiets nicht zustimmen oder sollten andere inhaltliche Änderungen erforderlich werden, wird die endgültige Version nochmals in der darauffolgenden Sitzung des Planungsausschusses am 17.04.2019 vorgestellt und der Beschluss dieser empfohlen.
Begründung
Eine Soziale Erhaltungsverordnung bedarf eines zustimmenden Votums der Bezirksversammlung vor der Einholung der erforderlichen Genehmigung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Erlass der Verordnung durch die Bezirksamtsleitung.
Der Planungsausschuss wird gebeten, dem Entwurf der beiliegenden Sozialen Erhaltungsverordnung Altona-Nord zuzustimmen und der Bezirksversammlung zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet im Stadtteil Altona-Nord (Soziale Erhaltungsverordnung Altona-Nord) wird zugestimmt.
Anlage 1:Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet im Stadtteil Altona-Nord (Soziale Erhaltungsverordnung Altona-Nord) inklusive Anlage Gebietsabgrenzung
Anlage 2: Begründung zum Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für ein Gebiet im Stadtteil Altona-Nord