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Bebauungsplan-Entwurf Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 (Rissen-Sülldorfer Feldmark) Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.04.2019
03.04.2019
Sachverhalt

Der Bebauungsplan-Entwurf Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 lag vom 14. November bis einschließlich zum 14. Dezember 2018 öffentlich aus und parallel hierzu erfolgte auch eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Während des Auslegungszeitraums waren 34 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit  und 4 Stellungnahmen von Seiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen, deren Anregungen in die Abwägung eingingen.

Aus dem Arbeitskreis II am 08.03.19 ergab sich bezüglich der geplanten Festsetzungen nur eine Änderung in der Planzeichnung:

 

  • Verlagerung der Baugrenze für die Abgrenzung einer unterschiedlichen Festsetzung bei dem Wohnhaus Schlankweg Nr. 30 nach Osten, damit der ebenfalls für eine Wohnnutzung genehmigte Zwischenbau für eine Wohnnutzung zulässig ist. Hierdurch vergrößert sich die für die Wohnnutzung zulässige Grundfläche (GR) von 249 qm auf 481 qm. Die GR für die große Baufläche ohne eine zulässige Wohnnutzung wurde entsprechend reduziert.

 

Die Verordnung, die Planzeichnung und die Begründung wurden ansonsten entsprechend aktualisiert.

 

Der Planungsausschuss wird gebeten, dem Bebauungsplan-Entwurf Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 zuzustimmen und der Bezirksversammlung Folgendes zu empfehlen:

 

Der Feststellung des Bebauungsplans wird zugestimmt.

 

 

Anhänge

Anlage 1: Planzeichnung-Entwurf (3 Blätter)

Anlage 2: Verordnung-Entwurf

Anlage 3: Begründung-Entwurf

Anlage 4: Arbeitskreis II-Papier vom 21.02.19 mit 2 Anlagen

Anlage 5: Protokoll zum Arbeitskreis II vom 08.03.19 (nicht öffentlich)