20-5746

Einhaltung der Vereinbarungen mit den Altonaer Kleingärtnern - keine Räumung von Parzellen vor Bereitstellung der Ersatzflächen auf dem Autobahn-Deckel Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 03.04.2019 Planungsausschuss Ö 4

Sachverhalt

Angesichts der offensichtlich gewordenen Defizite der Planung und Errichtung von Schulen in einem adäquaten Verhältnis zu dem in den vergangenen Jahren erfolgten Wohnungsbau im Altonaer Kerngebiet sind bei den KleingärtnerInnen, deren Parzellen sich auf den Verwertungsflächen für den Deckelbau befinden, zunehmend Besorgnisse aufgekommen, dass die mit ihnen getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten werden könnten.

Deswegen sei hier noch einmal an den Wortlaut der Vereinbarungen erinnert.

Am 03.03.2009 – unmittelbar nach der Evozierung des erfolgreichen Bürgerbegehrens zum Erhalt der Altonaer Kleingärten – teilte der Senat der Bürgerschaft in der Drs. 19/2471 mit: "Die Räumung von Parzellen erfolgt erst, wenn zuvor alle erforderlichen Planverfahren abgeschlossen sind und die Ersatzflächen 'bezugsfertig' bereitstehen."

Am 25.02.2016 stimmte die Bezirksversammlung  (Drs. 20-2085) der Vereinbarung über die Ziele der Stadtentwicklung Deckel A7 in Altona zwischen dem Senat und dem Bezirk Altona zu. Darin heißt es: "Die Bedingung für die einvernehmliche Inanspruchnahme von Kleingartenflächen in Altona, 1 zu 1 Ersatz zum Zeitpunkt der Kündigung in Altona zu schaffen, wird erfüllt. Das dafür erforderliche Ersatzflächenkonzept wird fortgeschrieben."

Am 29.06.2017 wurde der "Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten" geschlossen. Darin heißt es: "Die FHH erklärt gegenüber dem LGH/dem KGV Heimatgartenbund Altona e.V. - 202 -, die Kündigung der Flurstücke 878, 879, 1092, 1093 und 1094 (...) erst dann vorzunehmen, wenn die Kleingärten auf dem Deckel Altona hergestellt sind."
 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:


Die Bezirksversammlung empfiehlt den zuständigen Senatsbehörden nach § 27 BezVG insbesondere der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen – die o.g. Vereinbarungen/Verträge mit dem Bezirk Altona und den Altonaer Kleingärtnern, vertreten durch den LGH/Heimatgartenbund Altona, einzuhalten.

 

 

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