Bebauungsplan-Entwurf Osdorf 47 / Iserbrook 25 / Lurup 64 (Osdorfer Feldmark) im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB; Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes
Der Bebauungsplan-Entwurf Osdorf 47 / Iserbrook 25 / Lurup 64 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB lag vom 05.10 bis einschließlich 05.11.2018 öffentlich aus. Parallel hierzu erfolgte eine Kenntnisnahmeverschickung zur Auslegung an die Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Während des Auslegungszeitraums waren 2 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 3 Stellungnahmen von Seiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen, deren Anregungen in die Abwägung eingingen. Aus dem Arbeitskreis II ergaben sich bezüglich der geplanten Festsetzungen keine Änderungen.
In der Planzeichnung wurden zur Klarstellung und besseren Lesbarkeit die bisherigen, schwarz gezeichneten „Abgrenzungen unterschiedlicher Festsetzungen“ (Knödellinie) innerhalb der Baugrenzen für die landwirtschaftlichen Betriebe durch blau gezeichnete „Baugrenzen“ ersetzt. Hierbei handelt es sich um keine inhaltliche Änderung. Ansonsten wurden die Verordnung, die Planzeichnung und die Begründung erneut aktualisiert.
Der Planungsausschuss wird gebeten, dem Bebauungsplan-Entwurf Osdorf 47 / Iserbrook 25 / Lurup 64 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB zuzustimmen und der Bezirksversammlung Folgendes zu empfehlen:
Der Feststellung des Bebauungsplans wird zugestimmt.
Anlage 1: Planzeichnung-Entwurf
Anlage 2: Verordnung-Entwurf
Anlage 3: Begründung-Entwurf
Anlage 4: Arbeitskreis II-Papier vom 07.03.19 mit 6 Anlagen
Anlage 5: Protokoll zum Arbeitskreis II vom 22.03.19 (nicht öffentlich)