Bebauungsplan-Entwurf Rissen 51 Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 17.04.2019 Planungsausschuss Ö 9
Der Bebauungsplan-Entwurf Rissen 51 lag vom 21.11.2018 bis einschließlich zum 20.12.2018 öffentlich aus.
Während des Auslegungszeitraums zum Bebauungsplan Rissen 51 sind Stellungnahmen eingegangen, deren Anregungen in die Abwägung eingingen und Auswirkungen auf die Planung hatten.
Folgende Planungsinhalte wurden zum Arbeitskreis (AK) II geändert und dort erörtert:
Verordnung
- Im Rahmen dieser Auslegung wurde seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) auf die Verkehrsbelastung des Sülldorfer Brooksweg und damit verbundene Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr hingewiesen und diese durch das Bezirksamt Altona eingehend geprüft.
Eine schalltechnische Untersuchung der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) zu Verkehrsgeräuschen im Plangebiet vom November 2018, stellt auf Grundlage der hamburgischen strategischen Lärmkartierung von 2017 fest, dass von einer deutlichen Vorbelastung für die Wohngebäude entlang des Sülldorfer Brooksweg auszugehen ist.
Die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts für ein reines Wohngebiet können aufgrund der festgestellten Lärmpegel für Wohngebäude am Sülldorfer Brooksweg nicht eingehalten werden. Daher wurde die Festsetzung einer sogenannten Grundrissklausel (vgl. § 2 Nummer 5) notwendig.
- Im Rahmen des Verfahrens ergab sich, dass die Festsetzung der Verordnung zum Bebauungsplanentwurf Rissen 51 hinsichtlich der Dachneigungen nicht konform mit der im Rahmen der Konzeptausschreibung eingereichten Planung ist. Der § 2 Nr. 12 der Verordnung wurde entsprechend angepasst.
Planzeichnung
- Seitens der BSW geforderte redaktionelle Änderungen in der Planzeichnung wurden weitestgehend berücksichtigt.
Redaktionelles
- Seitens der BUE IB wurde darauf hingewiesen, dass im Entwässerungskonzept unter anderem die Bemessung der Rückhalteräume mit zu geringen Regenspenden durchgeführt wurde. Das Konzept wurde hinsichtlich der Stellungnahme überarbeitet und die Änderungen in die Begründung eingepflegt. Des Weiteren wurde das Entwässerungskonzept als Anlage zum städtebaulichen Vertrag aufgenommen, um so die Umsetzung gewährleisten zu können.
- Seitens der BSW geforderte redaktionelle Änderungen in der Verordnung wurden weitestgehend berücksichtigt.
- Von der Behörde für Kultur und Medien Denkmalschutzamt geforderte redaktionelle Änderungen in der Begründung wurden berücksichtigt.
Aus dem AK II ergaben sich bezüglich der (geänderten) Planinhalte keine weiteren Änderungen.
Seitens der BUE ging nach dem AK II noch der Hinweis bezüglich eines Trinkwasser-Notbrunnens Am Herwigredder, im Ostteil der Schule ein. Dieser wurde nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen und ein entsprechendes Kapitel in der Begründung ergänzt.
Zu dem Bebauungsplanverfahren existiert ein städtebaulicher Vertrag, der am 04.04.2019 geschlossen wurde. Dieser wurde in der Sprechersitzung vom 04.07.2018 beraten. Im Anschluss an diese Beratung ergab sich die folgende Änderung:
Der Investor hatte im Rahmen der Konzeptausschreibung drei Dementenwohnungen geboten. Im Rahmen des Verfahrens ergab sich, das sich die o.g. Wohnungen nicht nach den Vorstellungen des Investors umsetzen lassen. In Abstimmung mit der BSW verständigte sich der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen mit dem Investor darauf, 2 Wohngemeinschaften für Auszubildende im Pflegeberuf des nahe gelegenen Asklepios Westklinikums zu realisieren. Bei nachgewiesener Änderung der Bedarfe des Westklinikums sind die Wohngemeinschaftsplätze anderen Auszubildenden anzubieten.
Bei der Schaffung von Wohnraum für Auszubildende wird ebenfalls ein Senatsziel verfolgt/umgesetzt.
Auch wenn die Bieter zu diesem Kriterium keine Punkte im Rahmen der Auswertung erhalten hätten, wäre sie gleichwohl der Bestbietende gewesen.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des Bebauungsplanes Rissen 51 zuzustimmen und der Bezirksversammlung Folgendes zu empfehlen:
Der Feststellung des Bebauungsplans wird zugestimmt.
Anlage 1: Planzeichnung
Anlage 2: Verordnung
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Arbeitskreis II-Papier
Anlage 5: Arbeitskreis II-Protokoll (nicht öffentlich)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.