Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 67 (Euler Hermes); Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 67 lag vom 06. Juli 2020 bis einschließlich zum 14. August 2020 öffentlich aus.
Während des Auslegungszeitraums waren Stellungnahmen eingegangen, deren Anregungen in die Abwägung eingingen und Auswirkungen auf die Planung hatten.
Folgende Planungsinhalte wurden zum Arbeitskreis II geändert und dort erörtert:
Im Nachgang wurde die Planung dahingehend geändert, dass die Tiefgaragen der Baufelder A und D zusammengelegt wurden, so dass eine Betroffenenbeteiligung noch zusätzlich durchgeführt wurde. Betroffen waren die Vorhabenträgerin selbst, die Deutsche Bahn AG, Verbraucherschutzamt (Altona/ VS), Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen/ Amt für Landes- und Landschaftsplanung sowie das Fachamt Management des öffentlichen Raumes und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.
Zu diesem Bebauungsplan existiert ein Durchführungsvertrag gemäß §12 BauGB, der am 17.02.2021 mit der Vorhabenträgerin geschlossen wurde. Dieser kann im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter www.transparenz.hamburg.de eingesehen werden.
Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden, der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Ottensen 67 zuzustimmen.
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Der Planungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Anlage 1 Planzeichnung
Anlage 2 Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 3 Verordnung
Anlage 4 Begründung
Anlage 5 nicht-öffentlich Arbeitskreis II-Papier
Arbeitskreis II-Protokoll (nicht öffentlich) (aufgrund der Corona-Pandemie fand der AKII digital, in Form einer Beteiligung statt, dementsprechend ist das AKII-Papier auch das AKII-Protokoll)