Vergabe klassischer Sondermittel der Bezirksversammlung 2024 Empfehlungen der Fachausschüsse (Neufassung)
Letzte Beratung: 19.03.2024 Haushalts- und Vergabeausschuss Ö 3
Dem Bezirksamt stehen im Jahr 2024 rein konsumtive Sondermittel in Höhe von 80.000 Euro zur Verfügung
Gemäß Beschluss des Haushalts- und Vergabeausschusses (HVA) vom 16.01.2024 werden die Sondermittelreste aus den Vorjahren in Höhe von 32.385,26 Euro in das Sondermittelverfahren 2024 eingesteuert. Insgesamt stehen somit konsumtive Sondermittel in Höhe von 112.385,26 Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der HVA entschieden, die eingegangenen investiven Anträge in die Anreiz- und Fördersysteme zu steuern, da diese nicht aus Sondermitteln finanziert werden können (siehe Drucksache 21-4655 aus der Sitzung des HVA vom 16.01.2024).
Die beigefügte Anlage umfasst eine Übersicht über die für 2024 eingereichten Sondermittelanträge (Stand 07.12.2023). Es sind keine verspäteten Anträge eingegangen. Es liegen Anträge mit einer Gesamtsumme (konsumtiv) in Höhe von 254.383,55 Euro vor.
Der HVA hat die Anträge in seiner Sitzung vom 16.01.2024 entsprechend der Anlage den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zugeordnet und die Obergrenzen der verteilbaren Mittel für die einzelnen Ressorts festgelegt. Dabei wurden die dem Ausschuss für Kultur und Bildung zur Verfügung stehenden Mittel auf 50 % gedeckelt und die verbleibenden Mittel prozentual auf die anderen Ausschüsse aufgeteilt.
Den einzelnen Ausschüssen standen folgende Beträge zur Verteilung zur Verfügung:
Ausschuss |
Sachmittel |
|
Anteil am (gerundet) |
Euro |
|
Jugendhilfeausschuss |
31,36 %
|
35.247,71
|
Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit |
13,19 %
|
14.828,01
|
Ausschuss für Kultur und Bildung |
50,00 %
|
56.192,63
|
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz |
3,03 % |
3.403,15 |
Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport |
2,41 % |
2.713,76
|
Ausschussvoten:
:
Der Haushalts- und Vergabeausschuss wird um Kenntnisnahme, Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.