Vergabe klassischer Sondermittel der Bezirksversammlung 2024 hier: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz
Letzte Beratung: 12.02.2024 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 3
Dem Bezirksamt stehen im Jahr 2024 voraussichtlich rein konsumtive Sondermittel in Höhe von 80.000 Euro zur Verfügung
Gemäß Beschluss des Haushalts- und Vergabeausschusses (HVA) vom 16.01.2024 werden die Sondermittelreste aus den Vorjahren in Höhe von 32.385,26 Euro in das Sondermittelverfahren 2024 eingesteuert. Insgesamt stehen somit konsumtive Sondermittel in Höhe von 112.385,26 Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der HVA entschieden, die eingegangenen investiven Anträge in die Anreiz- und Fördersysteme zu steuern, da diese nicht aus Sondermitteln finanziert werden können (siehe Drucksache 21-4655 aus der Sitzung des HVA vom 16.01.2024).
Die beigefügte Anlage 1 umfasst eine Übersicht über die für 2024 eingereichten Sondermittelanträge (Stand 07.12.2023). Es sind keine verspäteten Anträge eingegangen. Es liegen Anträge mit einer Gesamtsumme (konsumtiv) in Höhe von 254.383,55 Euro vor.
Der HVA hat die Anträge in seiner Sitzung vom 16.01.2024 den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zugeordnet (siehe Anlage 1) und die Obergrenzen der verteilbaren Mittel für die einzelnen Ressorts festgelegt. Dabei wurden die dem Ausschuss für Kultur und Bildung zur Verfügung stehenden Mittel auf 50 % gedeckelt und die verbleibenden Mittel prozentual auf die anderen Ausschüsse aufgeteilt (Berechnung siehe Anlage 2).
Den einzelnen Ausschüssen stehen folgende Beträge zur Verteilung zur Verfügung:
Ausschuss |
Sachmittel |
|
Anteil am (gerundet) |
Euro |
|
Jugendhilfeausschuss |
31,36 %
|
35.247,71
|
Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit |
13,19 %
|
14.828,01
|
Ausschuss für Kultur und Bildung |
50,00 %
|
56.192,63
|
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz |
3,03 % |
3.403,15 |
Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport |
2,41 % |
2.713,76
|
Die den einzelnen Ausschüssen zugeordneten Sondermittelanträge (Anlage 3, nicht-öffentlich) werden den Ausschussmitgliedern laut § 11 (5) der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse elektronisch zur Verfügung gestellt und nur auf Anforderung in Papierform übersandt.
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Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz wird gebeten, bis zur Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses am 19.03.2024, über die dem Ausschuss zugeordneten Sondermittelanträge zu beraten und zu beschließen.
Anlage 1: Liste der Sondermittelanträge 2024
Anlage 2: Berechnung der betraglichen Obergrenzen je Ausschuss
Anlage 3: Dem Ausschuss zugeordneter Sondermittelantrag
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