Anmeldung von Einzelzuweisungen für das Haushaltsjahr 2027/2028 und den Finanzplan für die Jahre 2029 - 2031
Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.1
Die Bezirksversammlung hat die nachfolgend aufgeführte Vorlage in ihrer Sitzung am 20.11.2025 in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur überwiesen und die Verwaltung gebeten, die aufgeführten Vorhaben im Ausschuss vorzustellen.
Nach § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 39 BezVG werden in den Einzelplänen der Fachbehörden außer Rahmen- und Zweckzuweisungen auch Einzelzuweisungen für neuere größere Einzelprojekte (Maßnahmen, deren jährliche Ifd. Sachausgaben den Betrag von 50 Tsd. € übersteigen) und für neue größere Investitionen (Hochbaumaßnahmen ab 6 Mio. €, Landschaftsbau und Erwerb bewegliches Anlagevermögen 500 Tsd. €) veranschlagt.
Nach § 39 Abs. 2 BezVG beschließt die Bezirksversammlung die Anmeldungen der Einzelzuweisungen unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das Initiativrecht für solche Beschlüsse liegt sowohl beim Bezirksamt als auch bei der Bezirksversammlung.
Das Bezirksamt hat auf der Grundlage der bisherigen Finanzplanung und des Haushaltsplans 2025/2026 die anliegenden Vorschläge für die Anmeldung von Einzelzuweisungen für den Haushaltsvoranschlag 2027/2028 und den Finanzplan für die Jahre 2029 - 2031 erarbeitet. Die Einzelzuweisungen sind bei der Finanzbehörde und der zuständigen Fachbehörde anzumelden.
Es wird gebeten, der Anmeldung von Einzelzuweisungen, wie in der Anlage dargestellt (Beträge in Tsd. Euro), zuzustimmen.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur hat die Vorlage in seiner Sitzung am 26.11.2025 beraten und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, der Vorlage und damit der Anmeldung von Einzelzuweisungen, wie in der Anlage dargestellt, zuzustimmen.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
Anlage
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