Anmeldung von Einzelzuweisungen für das Haushaltsjahr 2027/2028 und den Finanzplan für die Jahre 2029 - 2031
Letzte Beratung: 20.11.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.1
Nach § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 39 BezVG werden in den Einzelplänen der Fachbehörden außer Rahmen- und Zweckzuweisungen auch Einzelzuweisungen für neuere größere Einzelprojekte (Maßnahmen, deren jährliche Ifd. Sachausgaben den Betrag von 50 Tsd. € übersteigen) und für neue größere Investitionen (Hochbaumaßnahmen ab 6 Mio. €, Landschaftsbau und Erwerb bewegliches Anlagevermögen 500 Tsd. €) veranschlagt.
Nach § 39 Abs. 2 BezVG beschließt die Bezirksversammlung die Anmeldungen der Einzelzuweisungen unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das Initiativrecht für solche Beschlüsse liegt sowohl beim Bezirksamt als auch bei der Bezirksversammlung.
Das Bezirksamt hat auf der Grundlage der bisherigen Finanzplanung und des Haushaltsplans 2025/2026 die anliegenden Vorschläge für die Anmeldung von Einzelzuweisungen für den Haushaltsvoranschlag 2027/2028 und den Finanzplan für die Jahre 2029 - 2031 erarbeitet. Die Einzelzuweisungen sind bei der Finanzbehörde und der zuständigen Fachbehörde anzumelden.
Es wird gebeten, der Anmeldung von Einzelzuweisungen, wie in der Anlage dargestellt (Beträge in Tsd. Euro), zuzustimmen.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage
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