Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz vom 13.01.2025

N 1

Umwelttelefon Mitteilungsdrucksache des Amtes

N 2

Vorlage von Anträgen auf Sondernutzungen für Außengastronomie oder Sonderverkaufsflächen auf öffentlichem Grund Mitteilungsdrucksache des Amtes

N 3

Mitteilungen

N 4

Verschiedenes

Ö 5

Öffentliche Fragestunde

Es sind Fragen eingereicht worden (siehe TOP 5.1).

Ö 5.1 - 22-0574

Öffentliche Fragestunde hier: Endlich wirksamer Schutz vor Außengastronomie-Lärm: Eingereichte Fragen des Standpunkt.Schanze e.V.

Der TOP mit der Drucksache 22-0574 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Dr. Steffens verliest die nachfolgenden vom Standpunkt Schanze e.V. eingereichten Fragen und bittet die jeweiligen Mitglieder der Fraktionen um Stellungnahme.  

 

  1. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung in der   Sternschanze, insbesondere im Bereich des Schulterblatts?
  2. Von welchen gesundheitlichen Einschränkungen für die BewohnerInnen gehen Sie in

Bezug auf die Untersuchungsergebnisse aus?

  1. Welche weiteren Schritte zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte halten Sie r erforderlich?

 

Frau Lohkamphrt aus, der Lärmpegel wäre nochmals deutlich höher, wenn die Nutzung der Parktaschen durch Außengastronomie weiterhin genehmigt würde. Die gesundheitlichen Einschränkungen seien bisher schwer zu prognostizieren. Zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte verweise ihre Fraktion auf den Bericht zum Ergebnistransfer Runder Tisch Sternschanze und die darin aufgeführten Handlungsansätze. 

 

[Nachtrag zu Protokoll: Der Bericht zum Ergebnistransfer Runder Tisch Sternschanze wurde dem Ausschuss zusammen mit der Verschickung der aktuellen Tagesordnung am 06.12.2024 per E-Mail übermittelt.]

 

Herr Müller-Constantinhrt aus, angesichts der Ergebnisse der rmtechnischen Untersuchungen im Stadtteil Sternschanze sei der Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024 auf Einsichtnahme in die Akten zu den rmtechnischen Untersuchungen im Stadtteil Sternschanze die richtige Entscheidung gewesen. Die gemessene Lautstärke sei eindeutig zu laut, weshalb das Amt und die Politik sowohl kurzfristigeals auchlangfristige Maßnahmen zur Lärmminderung ergreifen müssten. Der Lärm habe zur Folge, dass die Anwohner:innen über Schlafstörungen berichteten. Verschärfend komme hinzu, dass die Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern in den betroffenen Bereichen häufig nur einfach- oder zweifach verglast seien. Ein erster Schritt zur Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte sei ein intensiverer und regelmäßigerer Austausch mit allen Akteur:innen. So habe die letzte Veranstaltung zum Runden Tisch Sternschanzeim Jahr 2018 stattgefunden.Er bittet das Amt, im Namen derFraktionen von SPD und DIE LINKE, den Fraktionen die gesamte Akte zu den lärmtechnischen Untersuchungen zur Verfügung zu stellen, damit alle auf einem Wissenstand seien. Im Übrigen sei es wie von einem Vertreter des Stadtteilbeirates Sternschanze angeregt nschenswert, wenn das Amt dem Ausschuss die Lärmtechnische Untersuchung im April vorstellen könne. Die Erläuterung und Einschätzung des Amtes seien für die politische Entscheidungsfindung eine wesentliche Grundlage.

 

Herr Esselmannsignalisiert, die Akte könne voraussichtlich binnen zwei Wochen zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Eine Vorstellung der Lärmtechnischen Untersuchung in der Aprilsitzung sei seiner Einschätzung nach in der Form der Vorstellung der ausschnittsweisen Untersuchung Anfang 2023 realisierbar.

 

Frau Dr. Steffens stellt klar, die gemessenen Werte seien aus arbeitsmedizinischer Sicht zu hoch und hätten wahrscheinlich Auswirkungen auf die Gesundheit. Zudem müsste darüber nachgedacht werden, wie zukünftig das Cornern eingedämmt werden könne. Hier sei der  rot-grüne Senat bisher untätig geblieben. Auch sei bisher versäumt worden, eine Lösung zur Eindämmung des Alkoholausschanks in Kiosken herbeizuführen.

Frau Templin macht deutlich, die Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchungen bestätigen die Erfahrungen der Anwohner:innen. Die gesundheitlichen Folgen durch Lärm seien gravierend. So schädige rm auf Dauer das Herz-Kreislaufsystem. Als Maßnahme zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte schlage sie vor, Betrieben, die nach 22 Uhr zu laut seien, das Betreiben von Außengastronomie nach 22 Uhr zukünftig zu untersagen.

Herr Risch pflichtet bei, die gemessene Lautstärke von 85 Dezibel sei eindeutig zu laut. Deshalb sei der Vorschlag, die Außengastronomie ab 22 Uhr von Betrieben zu schließen, sofern diese die zulässigen Grenzwerte überstiegen, zu unterstützen.

Frau Wittmannhrt aus, die Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung zeigten deutlich, dass Handlungsbedarf bestehe. Sie schlage vor, nach dem Vorbild im Bezirk Hamburg-Mitte einen Nachtbeauftragtenr Bereich der Sternschanze einzustellen.

 

 

 

Ö 6

Illegales Böllern vor Sylvester - Anwohner in Lurup: Mensch, Tier und Umwelt leiden (Fortsetzung der Beratungen vom 09.12.2024)

 

Fortsetzung der Beratungen vom 09.12.2024

 

Frau Dr. Steffenshrt aus, das Polizeikommissariat 25 (PK-25) habe sich dagegen entschieden, eine Vertretung zum vorliegenden Tagesordnungspunkt in den Ausschuss zu entsenden. Stattdessen sei seitens des PK-25 vorgeschlagen worden, etwaige Fragen aus dem Ausschuss zum vorliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich zu stellen. Sie schlage deshalb vor, Fragen an die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung per E-Mail zu senden, die diese an das PK-25 weiterleiten möge.

 

Ö 7 - 22-0423.2

Interessen der Gastronomie und Anwohner*innen in Altona in Einklang bringen Antrag der Fraktionen von SPD und Volt (NEUFASSUNG der Drucksache 22-0423 aus der Sitzung vom 09.12.2024)

Der TOP mit der Drucksache 22-0423.2 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.Zur Drucksache 22-0423.2 liegt eine Neufassung als Tischvorlage vor (Anlage).

 

Frau Dr. Steffens schlägt vor, angesichts der thematischen Überschneidungen beider Anträge (Neufassung der Drs. 22-0423.2 und Drs. 22-0423.1, siehe TOP 7.1) sei es sinnvoll, diese zu fusionieren.

 

Auf Vorschlag von Frau Dr. Steffens einigt sich der Ausschuss einvernehmlich auf eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung.

 

Auf Bitten von Herrn Harders einigt sich der Ausschuss einvernehmlich darauf, die AFD-Fraktion vom interfraktionellen Antrag auszuschließen (alle anderen Fraktionen treten dem Antrag bei).

 

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung einstimmig, das Folgende zu beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,

 

  1. die Wiedereinrichtung eines Runden Tisches zum Interessenausgleich zwischen Gastronom:innen, Anwohner:innen und Besucher:innen des Stadtteils Sternschanze im Bezirk Altona zu veranlassen. Dabei sollen auch die Perspektiven nächtlicher, jüngerer Besucher:innen sowie die sich daraus ergebenden Problemstellungen, ggf. mit externer Beratung, einbezogen werden. Die Ergebnisse des letzten Runden Tisches sollen dabei als Grundlage und Orientierung für die Neuauflage dienen;

 

  1. mit dem klaren Auftrag auchrmmindernde Maßnahmen zu erarbeiten, die allen Interessen gerecht werden.

Anlagen
Neufassung der Drucksache 22-0423.2 (51 KB)

Ö 7.1 - 22-0423.1

Interessen der Gastronomie und Anwohner*innen in Altona in Einklang bringen Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 22-0423 (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.11.2024 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung / Vertagt aus der Sitzung vom 09.12.2024)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.11.2024 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Vertagt aus der Sitzung vom 09.12.2024.

 

Beschluss und Beratung, siehe TOP 7.

 

Ö 7.2 - 22-0488

Fragen bezüglich der Drucksache 22-0423 "Interessen der Gastronomie und Anwohner*innen in Altona in Einklang bringen - Antrag der SPD-Fraktion" inklusive Empfehlung von Standpunkt.Schanze e.V. aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.11.2024 (Vertagt aus der Sitzung vom 09.12.2024)

Vertagt aus der Sitzung vom 09.12.2024.

 

Beschluss und Beratung, siehe TOP 7.

 

Ö 7.3

Nachfrage zum Bericht Ergebnistransfer Runder Tisch Sternschanze aus der Sitzung vom 09.12.2024 (Angemeldet von Frau Lohkamp aus der Sitzung vom 09.12.2024 / Sachstandsbericht des Amtes)

Angemeldet von Frau Lohkamp in der Sitzung vom 09.12.2024.

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Esselmannverweist in dieser Sache auf die Stellungnahme des Amtes per E-Mail kurz vor Sitzungsbeginn.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Die Stellungnahme des Amtes wurde den Ausschussmitgliedern mit E-Mail von Montag, 13.01.2025, 15:11 Uhr, das heißt, erst kurz vor der Sitzung, übersandt.]

 

 

Ö 8 - 22-0540

AG Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe (Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE aus der Sitzung vom 09.12.2024)

Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE aus der Sitzung vom09.12.2024.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig, die von der Bezirksversammlung mit den Drucksachen 21-4894B und 21-4848.B zur Verfügung gestellten Mittel aus Sondermitteln sowie aus den bezirklichen Anreiz- und Fördersystemen in Höhe von 7.000 Euro  r die Auszeichnung r nachhaltige Marktbetriebe 2024 in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen (Grund: Ausfall der Verleihung in 2024).

 

Ö 9

Mitteilungen

Ö 9.1 - 22-0451

Ausweisung von Windenergiegebieten gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz Auskunftsersuchen von Gesche Boehlich, Benjamin Eschenburg, Benjamin Harders, Yvonne Kaschke, Meike Lohkamp, Christian Trede und Dana Vornhagen (alle Fraktion GRÜNE)

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9.2 - 22-0477.1

Integration des Schwammstadtkonzepts in alle Bauvorhaben im Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

 

Ö 9.3 - 22-0501

Sicherung des bezahlbaren Wohnraums in Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

 

Ö 10

Verschiedenes

Herr Müller-Constantin bittet Herrn Schattauer in seiner Funktion als Referent für Wirtschaftsförderungsich dafür einzusetzen, dass einer der nächsten Sitzungen in den Räumlichkeiten eines im Bezirk ansässigen Unternehmens stattfinden könne.

Ö 11

Öffentliche Anhörung: "Windkraftanlagen in die Rissen-Sülldorfer Feldmark? Stand der Planungen" (Referierende: Vertreter:innen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

 

Zu dem Thema liegen vorab eingereichte Fragen und Stellungnahmen von Bürger:innen und Initiativen vor (Anlage).

 

Frau Dr. Steffens begrüßt die Anwesenden zur Öffentlichen Anhörung, stellt das Podium vor und informiert über den weiteren Ablauf des Abends.

 

Frau Dr. von Berg bedankt sich bei der Bezirksversammlung Altona und den Vertreter:innen des Ausschusses für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz für die Möglichkeit, das Thema Windkraftanlagen im Bezirk Altona im Rahmen einer großen öffentlichen Veranstaltung gemeinsam mit den Bürger:innen vor Ort zu erörtern. Sie führt weiter aus, durch die Erfordernis, eine Änderung des Bebauungsplans(Rissen44/lldorf18/ Iserbrook26)durchzuführen, sofern Windkraftanlagen in der Rissen-Sülldorfer Feldmark geplant rden und unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzes auf der einen, und der Notwendigkeit der Energiewende, in Verbindung mit dem für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) verpflichtenden „Wind-an-Land-Gesetz auf der anderen Seite, habe man es hierbei mit einem komplexen Spannungsfeld zu tun. Umso wichtiger sei es, über den vorliegenden Sachstand fair und sachlich zu diskutieren.Insbesondere vor dem Hintergrund der ufig gestellten Frage der Transparenz hebt sie hervor, die Bezirksamtsleitungen aller sieben Bezirke seien über die einzelnen Schritte des bisherigen Planungsprozess vonseiten des Hamburger Senats und der federführenden Fachbehörden sehr gut unterrichtet worden.

 

Herr Staatsrat Sprandel(Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) erläutert anhand einer Präsentation (Anlage) den Anwesenden den aktuellen Planungssachstand und hebt Folgendes hervor:

 

  • Im Namen der BUKEA bedanke er sich für die Gelegenheit, im Rahmen dieser Öffentlichen Anhörungauf die Fragen und Stellungnahmen der Bürger:innen eingehen zu können.
  • r die Ausweisung von Windenergiegebieten plane der Hamburger Senat eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und des Landschaftsprogramms (LaPro)r das  gesamte Hamburger Stadtgebiet. Der FNP und das LaPro seien zwei aufeinander bezogene Planwerke, die im Rahmen der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans (Folie 5 der Präsentation, Anlage) angepasst werden sollten. Der FNP gebe vor, wie der Boden innerhalb eines Gemeindegebietes genutzt werden solle und beziehe sich auf Fragen der Raumordnung. Das LaPro gebe hingegen vor, wie die Entwicklung von Natur und Landschaft, der Erholungsraum für Menschen und der Lebensraum für Pflanzen und Tiere gesteuert werden solle.
  • Zur Erreichung der Klimaneutralität sei die Energiewende durch eine Umstellung auf erneuerbare Energieninsbesondere im Bereich der Stromerzeugung unabdingbar. Durch die Zunahme der Elektromobilität, den Umstieg auf Wärmepumpen sowie die Erzeugung von gnem Wasserstoff als künftigerEnergieträger anstelle von Erdgas  steige auch der Strombedarf signifikant. Ziel sei es, bis 2030 80 Prozent und bis 2040 100 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken.
  • Der aus Windenergie und Photovoltaik erzeugte Strom (Folie 2 der Präsentation, Anlage) trage mit steigender Tendenz den größten Anteil an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Aus diesem Grund sse es Ziel des Senats sein, mehr Windenergieflächen auf dem Gebiet der FHH auszuweisen.
  • Abgesehen von der politischen und fachlichen Seite gebe es eine klare und konkrete gesetzgeberische Vorgabe des Bundes, die es zu erfüllen gelte. r die FHH als Stadtstaat gelte die Vorgabe, bis Ende 2032 0,5 Prozent ihrer Landesfläche für Windenenergiebereitzustellen.
  • Die Notwendigkeit eines Planverfahrens ergebe sich im Rahmen der Ausweisung von Windenergiegebieten zwangsläufig aus dem Prozess der terabwägung zwischen Schutzinteressen für den Arten- und Landschaftsschutz auf der einen und den Nutzungsinteressen für eine krisensichere Energieversorgung sowie den Ausbau erneuerbarer Energien im Sinne des Klimaschutzes auf der anderen Seite.

 

Frau Staatsrätin Thomas (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) führt die Präsentation (Anlage)über den aktuellen Planungssachstand fort und erläutert das Folgende:

 

  •  Die Öffentliche Anhörungsei ein geeignetes Format, um das vorliegendeThema gemeinsam zu erörtern.
  •  r die Anpassung des FNP sei die BSW, für die Anpassung des LaPro die BUKEA zuständig. 
  •  Die Methodik zur Festlegung von Windenergieflächen habe sich geändert. So müssten im Rahmen der Anforderungen an die neue Planausweisung im Vergleich zu den vorherigen Bestimmungen Vorranggebiete und nicht mehr Eignungsgebiete für Windenergie festgelegt werden. Bezogen auf diese neue Anforderung bedeute das im Umkehrschluss, dass es sich hierbei umPotenzialflächen handele, die unter FNP- und LaPro-Gesichtspunkten für die Ausweisung von Windenergie als Vorranggebiete, aber nicht zwangsläufig als Eignungsgebiete in Frage kommen könnten. Der Gesetzgeber habe hier bewusst getrennt zwischen dem Potenzial an Flächen, das die FHH bereitstellen könne und den späteren Anforderungen an den einzelnen Antragsteller einer Windenergieanlage bezüglich ihrer tatsächlichen Eignung.Nach den neuen Anforderungen seien demzufolge statt 180 Hektar an Eignungsgebieten für Windenergie nur noch 22 Hektar als Windenergieflächen gemäß dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windkraftanlagen an Land anrechenbar. Zudem zähle der Gesetzgeber die Rotorflächen von Windkraftanlagen nicht mehr zum Bestandteil der Fläche. Außerdem entfalle nach   dem neuen Gesetz die Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen.
  •  Gemäßden Auflagen des Gesetzgebers erstrecke sich der Suchraum für Potenzialflächen auf das gesamte Stadtgebiet. Ausgenommen seien die Insel Neuwerk als Teil des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer sowie der Hamburger Hafen. Letzterer unterliege einem eigenen Hafengesetz und entzöge sich der Bauleitplanung. Sie betont, aus Sicht der BUKEA und der BSW sei es nicht nachvollziehbar, warum ein Hafengebiet als Industriezone als Potenzialfläche nicht in Frage me. Vor diesem Hintergrund sei eine eigene Lenkungsgruppeeingesetzt worden, die sich schwerpunktmäßig mit der Planung von Windkraftanlagen im Hafengebiet und in Gewerbegebieten befasse. Sowie Flächen für Windkraftanlagen auch in diesen Gebieten festgelegt werden könnten, müsse es möglich sein, dass diese auf das zu erfüllende Budget gemäßden bundesrechtlichen Vorgaben („Wind-an-Land-Gesetz“) anzurechnen seien.
  •  Im Rahmen der Potenzialflächensuchehabe man in Abstimmung mit dem Hamburger Senat Eckkriterien für Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen festgelegt (siehe Folie 8 der Präsentation, Anlage). Im weiteren Verlauf habe man potenzielle Flächen hinsichtlich ihrer Eignung für Windkraftanlagen im Rahmen eines Vorprüfverfahrens anhand der Kriterien Lärmimmission(TA Lärm), Artenschutz und Luftverkehrssicherheit überprüft (siehe Folie 9 der Präsentation, Anlage).
  •  Auf Basis dieser Vorprüfung habe man ca. 727 Hektar an Potenzialflächen zur vertieften Prüfung für das Änderungsverfahren des FBP und des LaPro herausfiltern könnenZur Ausweisung von Windenergieflächen in der Rissen-Sülldorfer Feldmark würden insgesamt ca. 74,2 Hektarbenötigt.
  •  Die herausgefilterte Potenzialfläche in der Rissen-Sülldorfer Feldmark liege in zwei Landschaftsschutzgebieten,sei überwiegend artenarm, bewaldet und durch Pferdehaltung geprägt.
  •  Im Gegensatz zu den Potenzialflächen in Harburg und Bergedorf verfüge die Rissen-Sülldorfer Feldmark durch einen Bebauungsplan (Rissen44/lldorf18/     Iserbrook26) über eine nähere Festsetzung.
  •  Zweck des Bebauungsplans Rissen44/Sülldorf18/Iserbrook26 sei es, die Rissen-SülldorferFeldmark als weitgehend unbebauten landschaftlich geprägten Raum mit seiner hohen Bedeutung für Natur, Landschaft sowie Naherholung zu erhalten. Der Bebauungsplan weise vorrangig Flächen für die Landwirtschaft aus, lege Ausgleichsflächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft fest sowie eine Reihe von gesetzlich geschützten Biotopen. Demzufolge sehe der Bebauungsplan zurzeit keine Errichtung von Windenergieanlagenvor. Entsprechend müsste eine Änderung des Bebauungsplans erfolgen, sollte sich im Zuge des weiteren Verfahrens und in der weiteren Abwägung ergeben, dass die Potenzialfläche in der Rissen-Sülldorfer Feldmark im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung beibehalten rde.
  •  Die Durchführung einer Bürger:innenbeteiligung im Herbst 2024 sei ein wichtiges Anliegen gewesen, da die daraus resultierenden Stellungnahmen von Bürger:innen und unterschiedlich betroffenen Verbänden in die weiteren Untersuchungen einfließen würden.
  •  Derzeit befinde man sich noch in einem sehr frühen Verfahrensstand. So beinhalte das weitere Verfahren im Rahmen der Potenzialflächensuche u.a. noch detailliertere lärmtechnische Untersuchungen, Schattenwurf-Untersuchungen sowie diverse technische Begleitgutachten (siehe Folie 18 der Präsentation, Anlage). Zu klären sei zudem noch die (immer wiederkehrende) und grundsätzliche Frage der Erschließung und Realisierbarkeit von Windenergiegebieten, da es in manchen der identifizierten Eignungsgebietenweder Straßen noch Wege gebe. Ausstehend sei zudem noch die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die die Auswirkungen auf dieSchutzgüter Tiere, Pflanzen und Boden untersuche.
  •  Nach Abschluss dieser Untersuchungen werde man die Träger öffentlicher Belange, die beteiligten Behörden sowie die Naturschutzverbände offiziell beteiligen.Erst dann könne mit dem Flächennutzungsplanänderungsverfahren begonnen werden. Hervorzuheben sei zudem, dass erst der daran anschließende Planentwurf die eigentliche öffentliche Auslegung für die Änderung des Flächennutzungsplans sei (siehe Folie 19 der Präsentation, Anlage).Dieser solle Ende nächsten Jahres im Rahmen einer weiteren öffentlichen Beteiligung veröffentlicht werden. Die aus dieser öffentlichen Beteiligung hervorgehendenAnpassungsbedarfe des Planentwurfes würden in einem Abwägungsprozess ausgewertet und anschließenddem Hamburger Senat vorgelegt. In einem weiteren Schritt werde der Hamburger Senat den Planentwurf an die zuständigen Fachausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft zur abschließenden Beratung übergeben.
  •  Vorgabe sei es, das Verfahren bis zum 31.12.2027 mit den entsprechenden Beschlüssen aus der Hamburgischen Bürgerschaft abgeschlossen zu haben.
  •  Abschließend betont sie ausdrücklich, das Baugesetzbuch schreibe im Fall von offiziellen Planverfahren für Bebauungspläne und Flächennutzungspläne zwei öffentliche Beteiligungsverfahren vor. Das erste sei die frühzeitigeBeteiligung, in der in einem sehr frühen Stadium die Belange der Bürger:innen angehört würden. Das zweite öffentliche Beteiligungsverfahren werde erst dann durchgeführt, wenn das Planverfahren abschließend auf seine Rechtssicherheit gepft worden und infolgedessen umsetzbar sei.

 

Frau Dr. Steffens bedankt sich bei Frau Staatsrätin Thomas und bei Herrn Staatsrat Sprandel für die ausführlichen Vorträge zum Planungssachstand und beginnt, die vorab eingereichten Fragen und Stellungnahmen von Bürger:innen und Initiativen in Reihenfolge ihres Eingangsbei der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Altona(siehe Anlage) zu verlesen.

 

Herr Staatsrat Sprandelbeantwortetwie folgt:

 

  • Die Errichtung von Windkraftanlagen hre zu Eingriffen in Schutzgüter, die u.a. im Bundesnaturschutzgesetz verankert und geregelt seien. Er betont, es sei im Rahmen der eingangs erläuterten Vorprüfung darauf geachtet worden, dass nur solche Flächen in die engere Auswahl kämen, bei denen die Eingriffe in die Schutzgüter möglichst gering seien. ObAusgleichsflächen erforderlich seien, werde erst dann geprüft und entschieden, wenn die Einzelgenehmigung für die Errichtung eines konkreten Bauprojektes für Windkraftanlagen erteilt worden sei. Er stellt klar, im jetzigen Projektstadiumrden lediglich Flächen ausgewiesen, die für den Bau von Windkraftanlagen geeignet sein könnten.
  • Landschaftsschutzgebiete seien nicht aus der Planung zur Ausweisung von Windenergiegebieten ausgenommen.
  • Flächen, die bereits als Ausgleichsflächen ausgewiesen worden seien, dürften nach Auffassung von Expert:innen für die Planung von Windkraftanlagen dann in Anspruch genommen werden, wenndurch den Bau einer WindkraftanlagederAusgleichszweck der betreffenden Ausgleichsfläche nicht entzogen werde. Gleichwohl dürften Flächen, die der Naherholung r die Bürger:innen dienten, wie z.B. Parks, nicht für den Ausbau von Windkraftanlagen beansprucht werden.
  • Die in Rede stehende Verlegung der Flugroute (Sichtflugstrecke „Whisky“,siehe Folie 12 der Präsentation, Anlage) betreffe ausschließlich Pilot:innen von Kleinflugzeugen und nicht den kommerziellen Linien- und Charterverkehr. Aus diesem Grund nne eine Verlagerung von Lärmbelastungen durch den Flugverkehr in andere Gebiete ausgeschlossen werden.
  • Der Hamburger Hafen werde, wie bereits eingangs erwähnt, in die Planung zur Ausweisung von Windenergiegebieten mit einbezogen. Die Zahl von derzeit ca. 15 Windkraftanlagen im Hamburger Hafen werde sich voraussichtlich in Zukunft deutlich erhöhen.
  • Der von der Bundesnetzagentur und den großen Netzbetreibern ermittelte und in Zukunft in der Bundesrepublik Deutschland benötigte Strombedarf aus erneuerbaren Energien sei auf die unterschiedlichen technologischen Möglichkeiten, grünen Strom zu erzeugen, aufgeschlüsselt worden. So seien bis zum Jahr 2030ca. 200 Gigawatt auf die Photovoltaik-, ca. 150 Gigawatt auf die Wind-an-Land- und ca. 70 Gigawatt auf die Wind-auf-See-Technologie entfallen.Auf Basis dieses ermittelten Gesamtbedarfes an durch Wind-an-Land-Technologie erzeugten Strom von 150 Gigawatt zu einem bestimmten Zeitpunkt habe man auf Grundlage technisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse ermittelt,wieviel Fläche pro Energieeinheit im Durchschnitt erforderlich sei und habe daraus den Gesamtflächenbedarf für Windkraftanlagen für die Bundesrepublik Deutschland errechnet.
  • Ein Bürgerenergiegesetz, wonach Bürger:innen z.B. an der Wertschöpfung von Windenergieanlagen beteiligt würden, sei auch r die FHH geplant. Eine solche Formder Bürger:innenbeteiligungtragenachweislich zur Akzeptanz von Windkraftanlagen innerhalb der Bevölkerung bei.
  • Die Hamburger Energienetze GmbH hätte der BUKEA dargelegt, dass das Umspannwerk Rissen die Stromerzeugung von zwei bis drei Windkraftanlagen Stand heute aufnehmen nne. Im Fall der Errichtung einer größeren Anzahl an Windkraftanlagen müsse die Energieinfrastruktur in diesem Gebiet jedoch erweitert werden.
  • Der Forst Klövensteenrfe als Naherholungsgebiet nicht in die Planungen r den Ausbau von Windkraftanlagen einbezogen werden.
  • Straßen und Bauwege rden nur temporär und provisorischr den Transport der Bauteile der Windkraftanlagen und derenErrichtungbenötigtund rden nach Abschluss der Bautätigkeit wieder zurückgebaut. Danach sei ein schmaler Wirtschaftsweg für die Inspektion und Wartung der Windkraftanlagen ausreichend.

 

Frau Dr. Klarergänzt Folgendes:

 

  • Rotmilane und Seeadler gehörten zu den durch den Betrieb von Windkraftanlagen besonders gefährdeten Arten.Eine Gefährdung bestehe insbesondere in der Nähe ihrer Brutplätze. Aus diesem Grund habe die BUKEA im Rahmen ihrer Vorprüfungen Gebiete vonSeeadler-Brutplätzen im Abstand von 2 Kilometern und dievon Rotmilanen im Abstand von 1,2 Kilometern von der Ausweisung von Windkraftanlagen ausgenommen.Ebenfalls ausgenommen von der Ausweisung seien Schwerpunktume von Wiesenbrütern, da diese durch Vergrämung ihre Brutplätze verlieren würden. Auf denr die Ausweisung von Windkraftanlagen in Rede stehendenPotenzialflächenin der Rissen-Sülldorfer Feldmark habe man jedoch weder Brutplätze von Seeadlern undRotmilanen noch von anderen windkraftsensiblen Arten feststellen können.
  • Die Installation vonAntikollisionssystemen (AKS) an Windkraftanlagen, die derenRotoren bei Annäherung von Wildvögeln abschalteten, seieineglichkeit, gefährdete Arten zu schützen. Eine solche Maßnahme sei verhältnismäßig teuer, lohne sich aber dann, wenn mehrere Windkraftanlagenmit dieser Technologie an einem Ort betrieben würden. Eine weitere Maßnahme zum Schutz von Wildvögeln sei die Ernteabschaltung, bei der die Rotoren von Windkraftanlagen in der Zeit von Ernteereignissen, bei denen Rotmilane oder auch Storche häufig Erntefelder zur Nahrungsaufnahme aufsuchten, gestoppt würden.
  • Der Eisvogel werde nicht als windkraftsensibleArteingestuft.Wachtelkönige, Bekassine, und Kiebitze rden im Zuge der Vorprüfungen von Potenzialflächen im Rahmen der Artenschutz- und Umweltprüfung hingegen berücksichtigt.

 

Frau Staatsrätin Thomas antwortet hierzu Folgendes:

 

  • Die Frage, wie der durch die Windkraftanlagen erzeugte Strom ans Netz angeschlossen werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, sondern wahrscheinlich erst, wenn ein konkreter Bauantrag für den Bau von Windkraftanlagen vorliege. Konkrete Planungen zur Anzahl, Höhe und zu den Kapazitäten möglicher Windkraftanlagen in der Rissen-Sülldorfer Feldmark gebe es noch nicht.
  • Zur Erreichung der Flächenbeitragswerte und unter Berücksichtigung der Anforderungen an die neue Planausweisung (siehe Folie 20 der Präsentation, Anlage) würden bestehende Windenergieflächen angerechnet.
  • Im Rahmen der derzeitigen Planungen beziehe man sich auf die Abstandsregel im Außenbereich, wonach ein Abstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung von 500 Metern vorgesehen sei. Die Abstandsregel von 300 Metern gelte u.a. für Mischgebiete oder Einzelgehöfte.
  • Auskünfte über mögliche Baumfällungen im Zusammenhang mit dem Transport großer Bauteile für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Rissen-Sülldorfer Feldmark könnten erst dann getroffen werden, wenn konkrete Bauvorhaben vorlägen.

 

Fragen und Anmerkungen von Bürger:innen aus dem Publikum

 

  • Es gebe ein Gutachten zur Analyse der Flächenverfügbarkeit für Windenergie an Land post-2030“, das das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz  in Auftrag gegeben habe.Darin stehe u.a.:(…) „Grundsätzlich ist der Einfluss der Stadtstaaten auf die Zielerreichung und den zugrundeliegenden Verteilungsschlüssel jedoch sehr gering aufgrund der geringen Landesfläche (keiner als 1 Prozent der Bundesfläche) und in verhältnismäßig geringen Potenzialen können die Stadtstaaten nur einen geringen Beitrag leisten. Die Ziele der Stadtstaaten haben keinen nennenswerten Einfluss auf die notwendigen Zielmengen der Flächenländer.“
  • Warum mache die FHH, wie auch die beiden anderen Stadtstaaten Berlin und Bremen, nicht von der Möglichkeit Gebrauch, über Staatsverträge mit Flächenstaaten den Ausbau von Windenergie zu regeln anstatt Windkraftanlagen im eigenen eng besiedelten Stadtgebiet auszuweisen?

 

Frau Staatsrätin Thomashrt aus, diese Kernfragesei vor dem Hintergrund des klimapolitischen Auftrags im Vorwege diskutiert worden. Am Ende sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass es der falsche gesellschaftspolitische Weg re, wenn sich die FHH als Stadtstaat mit einem großen Stromverbrauch der Ausweisung von Windenergiegebieten nicht stelle, indem sie sich dem Auftrag des Bundes über den Abschluss von Staatsverträgen mit anderen Flächenstaaten entziehe. Ergänzend fügt sie hinzu, nach ihrem Wissensstand sei es dem Stadtstaat Berlin bisher nicht gelungen, Staatsverträge mit Flächenstaaten zur Ausweisung von Windenergiegebieten zu schließen.

 

  • Es sei sehr verwunderlich, warum die Solarenergie als Alternative zur Windenergie  beim Ausbau erneuerbarer Energien in den Vorträgen der Fachbehörden bisherüberhaupt nicht erwähnt worden sei.

 

Herr Staatsrat Sprandelmacht deutlich, der Ausbau der Solarenergie spiele in der Gesamtplanung zur Umstellung des Strombedarfs auf erneuerbareEnergien auch in der FHHeine herausragende Rolle. So müsse es auch in Hamburg Ziel sein, dass alle Dächer, sofern diese dietechnischen Voraussetzungen erfüllten, mit Photovoltaik-Anlagen nachgerüstet rden. Er stellt klar, die Erzeugung von Strom durch Solartechnologie sei aber keine Alternative zur Windenergie. Vielmehr seien alle drei Technologien(Wind-an- Land, Wind-auf-See und Photovoltaik) zentrale Säulen zur Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien. Gleichwohl räume er ein, die FHHsse beim Ausbau der erneuerbaren Energien künftig noch schneller werden.

 

  • Ähnlich dem Vorbild der Wärmepumpe imdänischen Esbjerg, die bis zu 100.000 Haushalte mit Wärme versorge, könne in Hamburg das Wärmepotenzial der Elbe zur Stromgewinnung genutzt werden.

 

Herr Staatsrat Sprandel unterstreicht, es gebe Planungen für den Bau vonrmepumpen an der Elbe allerdings (wie in Esbjerg auch) zur Wärmegewinnung, mit dem Ziel, die Dekarbonisierung der rmeversorgung in Hamburg zu erreichen. Diese so genannten Flusswasserwärmepumpen sollten bis zum Jahr 2029 u.a. das Kohlekraftwerk Tiefstack als Wärmeversorgerersetzen. Eine Stromgewinnung durch den Einsatz von Wärmepumpen sei hingegen unwirtschaftlich.

 

  • Es wäre zu begrüßen, wenn auch Rissen einen Beitrag zur Ausweisung von Windkraftanlagen leiste.
  • Inwieweit hätten sich die Fachbehörden im Rahmen ihrer Vorplanungen mit den gesundheitlichen Risiken durch den von Windkraftanlagen erzeugten Infraschall und damit verbundenen Vorkehrungen bzgl. einzuhaltender Abstände zu Wohnbebauung auseinandergesetzt?
  • ImFreistaat Bayern gelte die sogenannte 10H-Regel. Gemäß dieser befristeten Länderklausel sse der Mindestabstandeiner Windkraftanlagezu Wohnbebauung mindestens dem ZehnfachenihrerGesamthöhe entsprechen. Warum werde diese Regelung in der FHH nicht angewandt?
  • Gebrauchte Rotorblätter von Windkraftanlagen seien nicht recyclingfähig, sondern müssten nach der Demontage deponiert werden. Gebe es seitens der Fachbehörden bereits Pläne, an welchem Ort die Rotorblätter künftig deponiert würden? 

 

Herr Staatsrat Sprandelhrt hierzu aus, nach seinen Kenntnissen gehe von Windkraftanlagen keine Gefährdung durch Infraschall aus. Die Anwendung der 10H-Regel führe indes dazu, dass der Freistaat Bayern einen nur unterdurchschnittlichen Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energien im Bereich Windenergie vorweisen könne. Im Bereich Photovoltaik leistete Bayern im Vergleich zur FHH hingegen einen höheren Beitrag. Die FHH orientiere sich an der herrschenden Rechtsprechung, wonach der Abstand einer Windkraftanlagezu Wohnbebauung mindestens dem Zweifachen ihrer Gesamthöhe entsprechen müsse, da bei Unterschreitung dieser Vorgabe eine bedrängende Wirkung entstehe. Darüber hinaus gebe es für Windkraftanlagen gesetzlich festgelegte Lärmobergrenzen, unabhängig ihrerAbstände zu Wohnbebauung sowie weitere Grenzwerte, die eingehalten und überprüft würden. Die Möglichkeiten der Wiederverwertung (Recyclingfähigkeit) von Rotorblättern würden regelmäßig neu eruiert. Ein Ansatz sei die thermische Verwertung durch Verbrennung der Rotorblätter oder das durch den Verbrennungsprozess entstehende Granulat zur Herstellung von Baumaterialen zu nutzen. Gleichwohl sei die Recyclingfähigkeit der einzelnen Bestandteile von Windkraftanlagen, insbesondere die aus Glasfaserkunststoff hergestellten Teile noch verbesserungswürdigEine Deponierung gebrauchter Rotorblätter nne er hingegen ausschließen.

 

  • Durch die Errichtung von Windkraftanlagen auf Ausgleichsflächenssten andernorts neue Ausgleichsflächen ausgewiesen werden. Dies sei vor dem Hintergrund einesSelbstversorgungsgrades mit Lebensmitteln in der Bundesrepublik Deutschland von 84 Prozent problematisch, da die neuen Ausgleichsflächen wiederum auch zu Lasten der für die Erzeugung von Lebensmitteln notwendigenLandwirtschaftsflächenausgewiesen werden müssten. Inwieweit seien sich die FHH und ihre Fachbehörden dieser Problematik im Rahmen der Planung zur Ausweisung von Windenergiegebieten bewusst?

 

Frau Dr. Klarhrt hierzu aus, im Vergleich zu anderen Vorhaben wie beispielweise dem Bau von Autobahnen verbrauche die Errichtung von Windkraftanlagen aufgrund ihrer geringen Grundflächewenig Fläche.Unter Berücksichtigung bzw.Anwendung der Eingriffs-Ausgleichsregelung nach §§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)bedeute dies im Umkehrschluss, dass der Flächenbedarf für die Renaturierung auf der neu auszuweisenden Ausgleichsfläche entsprechend geringausfiele. Sie präzisiert auf Nachfrage ergänzend, gemäßder Eingriffs-Ausgleichsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG sei ausschließlich die Grundfläche maßgeblich, die durch die Errichtung einer Windkraftanlage überbaut werden sseund nicht der Luftraum.Abschließend macht sie deutlich, losgelöst vom entstehenden Flächenbedarf durch die Ausweisung einer neuen Ausgleichsfläche werde die Beeinträchtigungvon Vögeln oder Fledermäusen durch Vermeidungsmaßnahmen, etwa in Form von Abschaltalgorithmen bei Windkraftanlagen gelöst, um die Tötung schützenswerter Arten zu vermeiden. Die Verringerung von Lebensräumen bestimmter Arten sei in diesen Fällen hingegen ein seltenes Phänomen, da nur wenige Arten durch die Errichtung von Windkraftanlagen von Vergrämung betroffen seien.

 

  • Gebe es seitens der BUKEA Untersuchungen, ob die Thermik in der Rissen-Sülldorfer Feldmark für den Betrieb von Windkraftanlagen überhaupt ausreichend sei?
  • Sei der Betrieb von Windkraftanlagen auf einer verhältnismäßig kleinen Fche wie die in der Rissen-Sülldorfer Feldmark überhaupt wirtschaftlich?
  • Die Resonanz für diese Veranstaltung sei beeindruckend, weshalb zu hoffen sei, dass der Hamburger Senat die Bedeutung des Themas für die Bürger:innen wahrnehme und entsprechend aufgreife. Zudem sei bemerkenswert, wie geordnet diese Veranstaltung trotz des kontroversen Themas ablaufe.
  • Die federführenden Fachbehörden sollten die betroffenen Anwohner:innen im Vorwege wahrheitsgetreu darüber informieren, wieviele Windkraftanlagen für die Fläche in der Rissen-Sülldorfer Feldmark im Rahmen der Planungen vorgesehen seien.

 

Frau Staatsrätin Thomashrt hierzu aus, die gesamte Fläche des Hamburger Stadtgebiets sei für die Erzeugung von Windenergie auch unter Ertragsgesichtspunkten geeignet. Im Rahmen der Potenzialflächensuche seien eine Reihe von Flächen identifiziert worden, die wesentlich kleiner seien als die Fläche in der Rissen-Sülldorfer Feldmark. Wieviele  Windkraftanlagen schlussendlichr die Fläche in der Rissen-Sülldorfer Feldmark berücksichtigt werden könnten,nne aufgrund der technischen Entwicklung in der Windkrafttechnologie Stand heute nicht seriös beantwortet werden.So erreichten Windkraftanlagen mittlerweile Höhenmaßebis zu 250 Meter, wodurch deren Ertragskraft steige und diese somit mehr Strom erzeugen könnten. Umgekehrt sei es aberauch glich, dass die Ertragskraft kleinerer Windkraftanlagen in Zukunft wieder steige.

 

  • Die Rissen-Sülldorfer Feldmark sei als wichtiger Rückzugsort für diverse Tierarten ein besonderes Juwel. Sollten auf dieser Fläche Windkraftanlagen gebaut werden, re der bestehende Grüngürtel in diesem Gebiet nicht mehr existent.
  • Was rde passieren, wenn die FHH derbundesrechtlichenVorgabe, bis zum Jahr 2027 0,25 Prozent ihrer Landesfläche für Windenergiegebieteauszuweisen, nicht nachkomme?
  • Inwiefern würden mögliche negative Auswirkungen auf den Wert von Grundstücken und Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen berücksichtigt und welche Maßnahmen seien geplant, um Eigentümer:innen zu entschädigen oder diese potenziell wertmindernden Effekte abzumildern?

 

Frau Staatsrätin Thomashrt hierzu aus, sollte die FHH der Ausweisung von Windenergiegebieten im Stadtgebiet im Sinne der bundesrechtlichen Vorgabe („Wind-an-Land-Gesetz“) bis zum Jahr 2027 nicht nachkommen, erlaube der Gesetzgeber, dass im gesamten Stadtgebiet auf Antrag von WindenergieunternehmenEinzelfallgenehmigungenr Windkraftanlagen ausgesprochen werden dürften.Ein Wertausgleichr durch den Bau von Windkraftanlagen eingetretene Wertminderungen von Grundstücken sehe der Gesetzgeber grundsätzlich nicht vor. Ein Recht auf Entschädigung nach § 42 Baugesetzbuch bei Bauleitplanungengreife hierbei ebenso nicht. Allerdings plane die FHH als Pendantzuetwaigen Entschädigungsleistungen beim Ausbau von Windenergiegebieten eine Bürger:innenbeteiligung in Form eines eigenenrgerenergiegesetzes.

 

  • Inwiefern berücksichtigten die Fachbehörden in ihren Planungen zur Ausweisung von Windenergiegebieten, dass zweimal jährlich eine sehr große Anzahl an Zugvögeln das Gebiet der Rissen-Sülldorfer Feldmark auf dem Weg nach hrmannssand passierten?
  • Inwieweit sei das Artenkataster auf dem aktuellen Stand, so dass verlässliche Zahlen zu Vogelsichtungen vorlägen?  
  • Welche Formen von Lärmschutzgutachten (z.B. Technische Anleitung zumSchutz gegen Lärm) seien im Rahmen der Planungen von Windkraftanlagen vorgesehen?
  • Es sei eine strategische Fehlentscheidung der Fachbehörden, Landschaftsschutzgebiete in die Ausweisung von Windenergiegebieten mit einzubeziehen, da dadurch die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung r das Thema Windenergie schwinde.

 

Frau Dr. Klarhrt hierzu aus,im Rahmen der Vorprüfungen zur Ausweisung von Windenergiegebieten sei mit Hilfe des Arbeitskreises der Staatlichen Vogelschutzwarte Hamburg ein Vogelzug-Gutachten erstellt worden. Auf Grundlage dieser durch das Gutachten zusammengetragenen Daten seien die Hauptvogelzugrouten erfasst worden und würden dementsprechendvonWindkraftanlagen freigehalten werden. Die Daten zu Vogelsichtungen im Hamburger Artenkataster seien nicht vollständig. Dafür nnten über das Internetportal www.ornitho.dedie vollständigen Beobachtungsdaten abgerufen werden.

 

Herr Jaeger (BSW) erläutert hierzu, die Immissionsschutzpfung richte sich nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zumBundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zumSchutz gegen Lärm (TArm)). Hierbei handele es sich um eine Bundesnorm, nach der von technischen Anlagen ausgehende rmemissionen bewertet würden. Diese enthielte Richtwerte für verschiedene schutzrdige Nutzungen. Dazu zählten verschiedene Typologien von Wohngebieten und Wohnnutzungen in sogenannten Misch- und Dorfgebieten. So seien etwa die Lärmgrenzwerte in reinen Wohngebieten oder im Umfeld von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen niedriger als in Mischgebieten. Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass die Lärmgrenzwerte tagsüber höher seien als nachts. Dies bedeute, dass diermgrenzwerte nachts der maßgebende Richtwert zur Ermittlung einer Prognosehinsichtlich des erforderlichen Abstands von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung bzw. -nutzung seien. Aufgrund der ersten durchgeführten rmimmissions-Prognosesei der Abstand zu Wohngebieten bereits verringert worden.Auf diese folge in einem zweiten Durchgang eine noch detaillierterermimmissions-Prognose. here Informationen und Erläuterungen zu den Immissionsschutzvorprüfungen seien auf der Website der BSW abrufbar.

 

Stellungnahmen der Politik:

 

Herr Harders (Fraktion GRÜNE) betont, die von den Fachbehörden vorgestellte Prüfung zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms sei auch in Bezug auf ihre akribische Durchführungbegrüßenswert. Allerdings müsse allen die Problematik des Themas bewusst sein. Weiter führt er aus, im Moment seien doppelt so viele Potenzialflächen identifiziert worden als am Ende tatsächlich für die Ausweisung von Windvorranggebieten benötigt würden. Somit sei noch nicht entschieden, ob am Ende tatsächlich Windkraftanlagen für die Rissen-SülldorferFeldmark geplant würden. Es sei auch im Interesse seiner Fraktion, dass die Rissen-SülldorferFeldmark als wertvolles Erholungsgebiet nach Möglichkeit von einer Bebauung durch Windkraftanlagen verschont bliebe. Deshalb sei die Frage berechtigt, warum nicht vorrangig ohnehin versiegelte Flächen r Windkraftanlagen ausgewiesen würden.Er informiert,seine Fraktionhabe in diesem Zusammenhang ein Auskunftsersuchen (siehe Drucksache 22-0451, Anlage) an die BSW, verbunden mit der Frage gestellt, warum im Hamburger Hafen keine Windvorranggebiete ausgewiesen werden könnten. Begrüßenswert sei, dass die BSW und die BUKEA heute in Aussicht gestellt hätten, die Möglichkeit zu prüfen, auchPotenzialflächenr Windenergiegebiete im Hamburger Hafen zu berücksichtigen. Dadurch müssten weniger Grünflächeneiner Versiegelung zumOpfer fallen.

 

Herr Strate (SPD-Fraktion) bedankt sich bei den anwesenden Bürger:innen für die vielen interessanten Fragen sowie bei den Behördenvertreter:innen für ihre Bereitschaft, sich vor Ort in Rissen der Diskussion zu stellen. Er hebt hervor, aus den Ausführungen der Fachbehörden werde deutlich, dass diese ein systematisches und transparentes Erkundungsverfahren durchgeführt tten. Gleichzeitig kritisiert er, anders als die Vertreter:innen der Fachbehörden bewerteten die heute Anwesenden mehrheitlichdievorgestellte Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogrammsin derRissen-Sülldorfer-Feldmark nicht am Grünen Tisch, sondern anhand der vor ihrer Haustür betroffenen Landschaftsflächen. So sei der Feldweg 65 viel zu schmalr das Vorhaben und müsste abgetragen bzw. verbreitert werden. Die Ausweisung als Windenergiegebiettte außerdem nachhaltige Folgen r den Naturraum der Rissen-Sülldorfer Feldmark, weil Knicks wegfielen und Gräben dauerhaft zugeschüttet werden müssten.Er stellt klar, für die hierfür notwendige Änderung des Bebauungsplans gebe es in der Bezirksversammlung Altona keine Mehrheit. Die Frage nach Ausgleichsflächen stelle sich zudem kaum, da dieseauf dem Gebiet der Rissen-Sülldorfer Feldmarkbereits gedeckelt seien.Somitre es kaum glich, zusätzliche Ausgleichsflächen zu identifizieren. Er resümiert, die Ausweisung der Rissen-Sülldorfer Feldmark als Windenergiegebiet für die Planung von schätzungsweise zwei bis vier Windkraftanlagen sei angesichtsderdargelegten Nachteile und der geringen Wirtschaftlichkeit unverhältnismäßig unddamitr seine Fraktionnicht zustimmungswürdig.

 

Herr Hielscher (CDU-Fraktion) macht deutlich, die bundesrechtliche Vorgabe, wonach alle Bundesländer nach demselben Schlüssel behandelt rden,nne für dem stadtnahen Raum so nicht gehandhabt werden. So sei die vorgelegte Zielvorgabe des Bundes, wonach ein bestimmter Prozentsatz der Landesflächenr Windenergieausgewiesen werden müsse, nicht sinnvoll. Ziel müsse es stattdessen sein, ortsunabhängig CO2-neutrale Energie zu produzieren. Er moniert, der Senat sei jedoch nicht gewillt, Staatsverträge mit den Nachbar-Bundesländern Niedersachen und Schleswig-Holstein zu schließen. Das Argument, wonach dort, wodie Energie verbraucht werde, auch der Bedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt werdesste, sei deshalb nicht stichhaltig, weil nach dieser Logik schon längst der Hamburger Hafen als größter Verbraucher der Stadt als Eignungsgebiet r Windkraftanlagen tte identifiziert werdenssen. Zudem sei bereits ein Joint Venture zwischen der Hamburg Port Authority HPA und den Hamburger Energiewerkengegründet worden, um die Dekarbonisierung des Hamburger Hafens voranzutreiben. Demnach solltenerneuerbare Energien durch Photovoltaik und Windkraft im Hafengebiet weiter ausgebaut und regenerative Energielösungen entwickelt werden.Er betont, unter dem Begriff „Repowering verberge sich die Idee von Windkraftunternehmen, Windkraftanlagenbis zu 500 Meter hoch zu bauen, sofern es die Technik oder die Wirtschaftlichkeit zuließe.Diese Höhe erreichten nicht einmal die Windkraftanlagen auf der Eider Halbinsel, im Hamburger Hafen oder in Hamburg Bergedorf. Bezugnehmend auf die Ausführungen seines Vorredners Herrn Strate verdeutlicht er, r die Errichtung von Windkraftanlagen müsste eine große Schneise mitten durch den Wald gezogen werden, und verdeutlicht, solche Schneisen in einem Naherholungsgebiet seien nicht zu akzeptieren. Schlussendlich sei es absurd, dass der heutigeBebauungsplanauf der einen Seite festlege, dass Landwirt:innen selbst eine kleine Holzhütte als Unterstand auf offener Wiese nicht bauen dürften, auf der anderen Seite aber in Zukunfteine 500 Meterhohe Windkraftanlage genehmigt werdenrfe.

 

Frau Schoon (Fraktion DIE LINKE)macht deutlich, ihre Fraktion sei in Bezug auf Transparenz undrger:innenbeteiligung mit dem bisherigen Prozess nicht einverstanden gewesen. So seien die Unterlagen zu den Potenzialflächen von den Fachbehörden nur in einem Zeitraum von drei Wochen zur Einsichtnahme und der Möglichkeit einer Stellungnahme öffentlich ausgelegt worden. Im Anschluss daran habe es hierzu lediglich eine hamburgweite Infoveranstaltung gegeben. Aus diesem Grund habe ihre Fraktion im Oktober 2024 einen Bürger:innendialog organisiert und in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz vom 14.10.2025 einen Antrag auf die heute stattfindende Öffentliche Anhörung gestellt. Weiter führt sie aus, aus Gründen des Klimaschutzes bedürfe es eines entschlossenen Ausbaus von erneuerbaren Energien in der FHH. Neben einer „Solaroffensive“ brauche es genauso eine „Windoffensive“; aber an geeignetenund ökologisch unbedenklichen Standorten wie beispielsweise im Hamburger Hafen. Demnach schließe sich ihre Fraktion den Forderungen der Bürgerinitiative „NaturErleben Klövensteen“vollständig an (vorab eingereichte Fragen u. Stellungnahmen,siehe Anlage) und verlangt,die Rissen-Sülldorfer Feldmark als Potenzialgebiet aus dem weiteren Planungsprozess sofort zu streichen und nicht als Vorranggebiet für Windenergieanlagen auszuweisen. Gleichzeitig fordert ihre Fraktion, keine Änderung am Bebauungsplan Rissen44/lldorf18/Iserbrook26 vorzunehmen.

 

Frau Pauly (FDP-Fraktion) hebt hervor, die Präsenz derAnwesenden sei sehr beeindruckend und betont, die vielen Fragen aus dem Publikum habe sie rdie weiteren fraktionsinternen Beratungen notiert. Sie führt aus, angesichts des Bevölkerungsanstiegs in Hamburg würden immer mehr Flächen für Wohnraum benötigt, was im Umkehrschluss bedeute, dass Flächen für die Naherholung immer wichtiger würden. Vor diesem Hintergrund sei es falsch, wenn Flächen in einem Landschaftsschutzgebiet für den Bau von Windkraftanlagen geopfert würden. Sie macht deutlich, der Senat handele gegen die Interessen seiner eigenen Bürger:innen, indem dieser nicht bereit sei, mit den angrenzenden Bundesländern einen Vertrag zu schließen oder zumindest über einen entsprechenden Ausgleich zwischen Stadtgebiet und den Landesflächen rundherum zu verhandeln.

 

Herr Kalckhoff (Volt-Fraktion)betont, es sei beeindruckend, wieviele Bürger:innen zur heutigen Öffentlichen Anhörung gekommen seien. Weiter führt er aus, Windkraftanlagen und Photovoltaik seien allesamt Verfahren, mit denen erneuerbare Energien erzeugt werden könnten. Demzufolge stehe seine Fraktion dem heute dargestellten Prozess positiv gegenüber allerdings unter der Voraussetzung, dass Vorgaben wie z.B. Lärmschutz eingehalten würden, sowie Flächen, die bereits versiegelt seien, für die Einsetzung erneuerbarer Energien bevorzugt würden. Außerdem sollten Bürger:innen, die unmittelbar durch den Bau von Windkraftanlagen in direkter Nachbarschaft betroffen seien, monetär beteiligt werden. Abschließend macht er deutlich,eine Positionierung seiner Fraktion zur möglichen Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogrammszur Ausweisung von Windenergiegebieten nne erst erfolgen, wenn der Detailplan und die vollständige Analyse der Fachbehörden vorlägen.

 

Herr Risch (AFD-Fraktion) macht deutlich, seine Fraktion lehne den weiteren Ausbau der Windenergie grundsätzlich ab. Er verdeutlicht, solange das Bundesgesetz (Wind-an-Land-Gesetz“) noch gelte, sei der einzig akzeptable Weg, den Ausbau von Windenergie über Staatsverträge mit Flächenstaaten zu regeln. Weiter moniert er, der Hamburger Senat wolle aus Gründen der Symbolpolitik Windkraftanlagen innerhalb der Stadtgrenzen errichten.  

 

 

 

 


Anlagen
22-0451 Auskunftsersuchen Ausweisung von Windenergiegebieten (75 KB)
Präsentation Öffentliche Anhörung - Windenergie für Hamburg (3634 KB)
Vorab eingereichte Fragen und Stellungnahmen (1825 KB)