Es sind Fragen eingereicht worden (siehe TOP 5.1).
Der TOP mit der Drucksache 22-0574 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Dr. Steffens verliest die nachfolgenden vom Standpunkt Schanze e.V. eingereichten Fragen und bittet die jeweiligen Mitglieder der Fraktionen um Stellungnahme.
Bezug auf die Untersuchungsergebnisse aus?
Frau Lohkampführt aus, der Lärmpegel wäre nochmals deutlich höher, wenn die Nutzung der Parktaschen durch Außengastronomie weiterhin genehmigt würde. Die gesundheitlichen Einschränkungen seien bisher schwer zu prognostizieren. Zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte verweise ihre Fraktion auf den Bericht zum Ergebnistransfer Runder Tisch Sternschanze und die darin aufgeführten Handlungsansätze.
[Nachtrag zu Protokoll: Der Bericht zum Ergebnistransfer Runder Tisch Sternschanze wurde dem Ausschuss zusammen mit der Verschickung der aktuellen Tagesordnung am 06.12.2024 per E-Mail übermittelt.]
Herr Müller-Constantin führt aus, angesichts der Ergebnisse der Lärmtechnischen Untersuchungen im Stadtteil Sternschanze sei der Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024 auf Einsichtnahme in die Akten zu den lärmtechnischen Untersuchungen im Stadtteil Sternschanze die richtige Entscheidung gewesen. Die gemessene Lautstärke sei eindeutig zu laut, weshalb das Amt und die Politik sowohl kurzfristigeals auchlangfristige Maßnahmen zur Lärmminderung ergreifen müssten. Der Lärm habe zur Folge, dass die Anwohner:innen über Schlafstörungen berichteten. Verschärfend komme hinzu, dass die Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern in den betroffenen Bereichen häufig nur einfach- oder zweifach verglast seien. Ein erster Schritt zur Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte sei ein intensiverer und regelmäßigerer Austausch mit allen Akteur:innen. So habe die letzte Veranstaltung zum Runden Tisch Sternschanzeim Jahr 2018 stattgefunden.Er bittet das Amt, im Namen derFraktionen von SPD und DIE LINKE, den Fraktionen die gesamte Akte zu den lärmtechnischen Untersuchungen zur Verfügung zu stellen, damit alle auf einem Wissenstand seien. Im Übrigen sei es –wie von einem Vertreter des Stadtteilbeirates Sternschanze angeregt –wünschenswert, wenn das Amt dem Ausschuss die Lärmtechnische Untersuchung im April vorstellen könne. Die Erläuterung und Einschätzung des Amtes seien für die politische Entscheidungsfindung eine wesentliche Grundlage.
Herr Esselmannsignalisiert, die Akte könne voraussichtlich binnen zwei Wochen zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Eine Vorstellung der Lärmtechnischen Untersuchung in der Aprilsitzung sei seiner Einschätzung nach in der Form der Vorstellung der ausschnittsweisen Untersuchung Anfang 2023 realisierbar.
Frau Dr. Steffens stellt klar, die gemessenen Werte seien aus arbeitsmedizinischer Sicht zu hoch und hätten wahrscheinlich Auswirkungen auf die Gesundheit. Zudem müsste darüber nachgedacht werden, wie zukünftig das Cornern eingedämmt werden könne. Hier sei der rot-grüne Senat bisher untätig geblieben. Auch sei bisher versäumt worden, eine Lösung zur Eindämmung des Alkoholausschanks in Kiosken herbeizuführen.
Frau Templin macht deutlich, die Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchungen bestätigen die Erfahrungen der Anwohner:innen. Die gesundheitlichen Folgen durch Lärm seien gravierend. So schädige Lärm auf Dauer das Herz-Kreislaufsystem. Als Maßnahme zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte schlage sie vor, Betrieben, die nach 22 Uhr zu laut seien, das Betreiben von Außengastronomie nach 22 Uhr zukünftig zu untersagen.
Herr Risch pflichtet bei, die gemessene Lautstärke von 85 Dezibel sei eindeutig zu laut. Deshalb sei der Vorschlag, die Außengastronomie ab 22 Uhr von Betrieben zu schließen, sofern diese die zulässigen Grenzwerte überstiegen, zu unterstützen.
Frau Wittmann führt aus, die Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung zeigten deutlich, dass Handlungsbedarf bestehe. Sie schlage vor, nach dem Vorbild im Bezirk Hamburg-Mitte einen Nachtbeauftragten für Bereich der Sternschanze einzustellen.
Fortsetzung der Beratungen vom 09.12.2024
Frau Dr. Steffens führt aus, das Polizeikommissariat 25 (PK-25) habe sich dagegen entschieden, eine Vertretung zum vorliegenden Tagesordnungspunkt in den Ausschuss zu entsenden. Stattdessen sei seitens des PK-25 vorgeschlagen worden, etwaige Fragen aus dem Ausschuss zum vorliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich zu stellen. Sie schlage deshalb vor, Fragen an die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung per E-Mail zu senden, die diese an das PK-25 weiterleiten möge.
Der TOP mit der Drucksache 22-0423.2 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.Zur Drucksache 22-0423.2 liegt eine Neufassung als Tischvorlage vor (Anlage).
Frau Dr. Steffens schlägt vor, angesichts der thematischen Überschneidungen beider Anträge (Neufassung der Drs. 22-0423.2 und Drs. 22-0423.1, siehe TOP 7.1) sei es sinnvoll, diese zu fusionieren.
Auf Vorschlag von Frau Dr. Steffens einigt sich der Ausschuss einvernehmlich auf eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung.
Auf Bitten von Herrn Harders einigt sich der Ausschuss einvernehmlich darauf, die AFD-Fraktion vom interfraktionellen Antrag auszuschließen (alle anderen Fraktionen treten dem Antrag bei).
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung einstimmig, das Folgende zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.11.2024 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Vertagt aus der Sitzung vom 09.12.2024.
Beschluss und Beratung, siehe TOP 7.
Vertagt aus der Sitzung vom 09.12.2024.
Beschluss und Beratung, siehe TOP 7.
Angemeldet von Frau Lohkamp in der Sitzung vom 09.12.2024.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Esselmannverweist in dieser Sache auf die Stellungnahme des Amtes per E-Mail kurz vor Sitzungsbeginn.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Die Stellungnahme des Amtes wurde den Ausschussmitgliedern mit E-Mail von Montag, 13.01.2025, 15:11 Uhr, das heißt, erst kurz vor der Sitzung, übersandt.]
Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE aus der Sitzung vom09.12.2024.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig, die von der Bezirksversammlung mit den Drucksachen 21-4894B und 21-4848.B zur Verfügung gestellten Mittel aus Sondermitteln sowie aus den bezirklichen Anreiz- und Fördersystemen in Höhe von 7.000 Euro für die Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe 2024 in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen (Grund: Ausfall der Verleihung in 2024).
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Müller-Constantin bittet Herrn Schattauer in seiner Funktion als Referent für Wirtschaftsförderungsich dafür einzusetzen, dass einer der nächsten Sitzungen in den Räumlichkeiten eines im Bezirk ansässigen Unternehmens stattfinden könne.
Zu dem Thema liegen vorab eingereichte Fragen und Stellungnahmen von Bürger:innen und Initiativen vor (Anlage).
Frau Dr. Steffens begrüßt die Anwesenden zur Öffentlichen Anhörung, stellt das Podium vor und informiert über den weiteren Ablauf des Abends.
Frau Dr. von Berg bedankt sich bei der Bezirksversammlung Altona und den Vertreter:innen des Ausschusses für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz für die Möglichkeit, das Thema Windkraftanlagen im Bezirk Altona im Rahmen einer großen öffentlichen Veranstaltung gemeinsam mit den Bürger:innen vor Ort zu erörtern. Sie führt weiter aus, durch die Erfordernis, eine Änderung des Bebauungsplans(Rissen44/ Sülldorf18/ Iserbrook26)durchzuführen, sofern Windkraftanlagen in der Rissen-Sülldorfer Feldmark geplant würden und unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzes auf der einen, und der Notwendigkeit der Energiewende, in Verbindung mit dem für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) verpflichtenden „Wind-an-Land-Gesetz“ auf der anderen Seite, habe man es hierbei mit einem komplexen Spannungsfeld zu tun. Umso wichtiger sei es, über den vorliegenden Sachstand fair und sachlich zu diskutieren.Insbesondere vor dem Hintergrund der häufig gestellten Frage der Transparenz hebt sie hervor, die Bezirksamtsleitungen aller sieben Bezirke seien über die einzelnen Schritte des bisherigen Planungsprozess vonseiten des Hamburger Senats und der federführenden Fachbehörden sehr gut unterrichtet worden.
Herr Staatsrat Sprandel(Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) erläutert anhand einer Präsentation (Anlage) den Anwesenden den aktuellen Planungssachstand und hebt Folgendes hervor:
Frau Staatsrätin Thomas (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) führt die Präsentation (Anlage)über den aktuellen Planungssachstand fort und erläutert das Folgende:
Frau Dr. Steffens bedankt sich bei Frau Staatsrätin Thomas und bei Herrn Staatsrat Sprandel für die ausführlichen Vorträge zum Planungssachstand und beginnt, die vorab eingereichten Fragen und Stellungnahmen von Bürger:innen und Initiativen in Reihenfolge ihres Eingangsbei der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Altona(siehe Anlage) zu verlesen.
Herr Staatsrat Sprandelbeantwortetwie folgt:
Frau Dr. Klarergänzt Folgendes:
Frau Staatsrätin Thomas antwortet hierzu Folgendes:
Fragen und Anmerkungen von Bürger:innen aus dem Publikum
Frau Staatsrätin Thomas führt aus, diese Kernfragesei vor dem Hintergrund des klimapolitischen Auftrags im Vorwege diskutiert worden. Am Ende sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass es der falsche gesellschaftspolitische Weg wäre, wenn sich die FHH als Stadtstaat mit einem großen Stromverbrauch der Ausweisung von Windenergiegebieten nicht stelle, indem sie sich dem Auftrag des Bundes über den Abschluss von Staatsverträgen mit anderen Flächenstaaten entziehe. Ergänzend fügt sie hinzu, nach ihrem Wissensstand sei es dem Stadtstaat Berlin bisher nicht gelungen, Staatsverträge mit Flächenstaaten zur Ausweisung von Windenergiegebieten zu schließen.
Herr Staatsrat Sprandelmacht deutlich, der Ausbau der Solarenergie spiele in der Gesamtplanung zur Umstellung des Strombedarfs auf erneuerbareEnergien auch in der FHHeine herausragende Rolle. So müsse es auch in Hamburg Ziel sein, dass alle Dächer, sofern diese dietechnischen Voraussetzungen erfüllten, mit Photovoltaik-Anlagen nachgerüstet würden. Er stellt klar, die Erzeugung von Strom durch Solartechnologie sei aber keine Alternative zur Windenergie. Vielmehr seien alle drei Technologien(Wind-an- Land, Wind-auf-See und Photovoltaik) zentrale Säulen zur Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien. Gleichwohl räume er ein, die FHH müsse beim Ausbau der erneuerbaren Energien künftig noch schneller werden.
Herr Staatsrat Sprandel unterstreicht, es gebe Planungen für den Bau von Wärmepumpen an der Elbe – allerdings (wie in Esbjerg auch) zur Wärmegewinnung, mit dem Ziel, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Hamburg zu erreichen. Diese so genannten Flusswasserwärmepumpen sollten bis zum Jahr 2029 u.a. das Kohlekraftwerk Tiefstack als Wärmeversorgerersetzen. Eine Stromgewinnung durch den Einsatz von Wärmepumpen sei hingegen unwirtschaftlich.
Herr Staatsrat Sprandelführt hierzu aus, nach seinen Kenntnissen gehe von Windkraftanlagen keine Gefährdung durch Infraschall aus. Die Anwendung der 10H-Regel führe indes dazu, dass der Freistaat Bayern einen nur unterdurchschnittlichen Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energien im Bereich Windenergie vorweisen könne. Im Bereich Photovoltaik leistete Bayern im Vergleich zur FHH hingegen einen höheren Beitrag. Die FHH orientiere sich an der herrschenden Rechtsprechung, wonach der Abstand einer Windkraftanlagezu Wohnbebauung mindestens dem Zweifachen ihrer Gesamthöhe entsprechen müsse, da bei Unterschreitung dieser Vorgabe eine bedrängende Wirkung entstehe. Darüber hinaus gebe es für Windkraftanlagen gesetzlich festgelegte Lärmobergrenzen, unabhängig ihrerAbstände zu Wohnbebauung sowie weitere Grenzwerte, die eingehalten und überprüft würden. Die Möglichkeiten der Wiederverwertung (Recyclingfähigkeit) von Rotorblättern würden regelmäßig neu eruiert. Ein Ansatz sei die thermische Verwertung durch Verbrennung der Rotorblätter oder das durch den Verbrennungsprozess entstehende Granulat zur Herstellung von Baumaterialen zu nutzen. Gleichwohl sei die Recyclingfähigkeit der einzelnen Bestandteile von Windkraftanlagen, insbesondere die aus Glasfaserkunststoff hergestellten Teile noch verbesserungswürdigEine Deponierung gebrauchter Rotorblätter könne er hingegen ausschließen.
Frau Dr. Klar führt hierzu aus, im Vergleich zu anderen Vorhaben wie beispielweise dem Bau von Autobahnen verbrauche die Errichtung von Windkraftanlagen aufgrund ihrer geringen Grundflächewenig Fläche.Unter Berücksichtigung bzw.Anwendung der Eingriffs-Ausgleichsregelung nach §§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)bedeute dies im Umkehrschluss, dass der Flächenbedarf für die Renaturierung auf der neu auszuweisenden Ausgleichsfläche entsprechend geringausfiele. Sie präzisiert auf Nachfrage ergänzend, gemäßder Eingriffs-Ausgleichsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG sei ausschließlich die Grundfläche maßgeblich, die durch die Errichtung einer Windkraftanlage überbaut werden müsseund nicht der Luftraum.Abschließend macht sie deutlich, losgelöst vom entstehenden Flächenbedarf durch die Ausweisung einer neuen Ausgleichsfläche werde die Beeinträchtigungvon Vögeln oder Fledermäusen durch Vermeidungsmaßnahmen, etwa in Form von Abschaltalgorithmen bei Windkraftanlagen gelöst, um die Tötung schützenswerter Arten zu vermeiden. Die Verringerung von Lebensräumen bestimmter Arten sei in diesen Fällen hingegen ein seltenes Phänomen, da nur wenige Arten durch die Errichtung von Windkraftanlagen von Vergrämung betroffen seien.
Frau Staatsrätin Thomas führt hierzu aus, die gesamte Fläche des Hamburger Stadtgebiets sei für die Erzeugung von Windenergie auch unter Ertragsgesichtspunkten geeignet. Im Rahmen der Potenzialflächensuche seien eine Reihe von Flächen identifiziert worden, die wesentlich kleiner seien als die Fläche in der Rissen-Sülldorfer Feldmark. Wieviele Windkraftanlagen schlussendlich für die Fläche in der Rissen-Sülldorfer Feldmark berücksichtigt werden könnten, könne aufgrund der technischen Entwicklung in der Windkrafttechnologie Stand heute nicht seriös beantwortet werden.So erreichten Windkraftanlagen mittlerweile Höhenmaßebis zu 250 Meter, wodurch deren Ertragskraft steige und diese somit mehr Strom erzeugen könnten. Umgekehrt sei es aberauch möglich, dass die Ertragskraft kleinerer Windkraftanlagen in Zukunft wieder steige.
Frau Staatsrätin Thomas führt hierzu aus, sollte die FHH der Ausweisung von Windenergiegebieten im Stadtgebiet im Sinne der bundesrechtlichen Vorgabe („Wind-an-Land-Gesetz“) bis zum Jahr 2027 nicht nachkommen, erlaube der Gesetzgeber, dass im gesamten Stadtgebiet auf Antrag von WindenergieunternehmenEinzelfallgenehmigungen für Windkraftanlagen ausgesprochen werden dürften.Ein Wertausgleichfür durch den Bau von Windkraftanlagen eingetretene Wertminderungen von Grundstücken sehe der Gesetzgeber grundsätzlich nicht vor. Ein Recht auf Entschädigung nach § 42 Baugesetzbuch bei Bauleitplanungengreife hierbei ebenso nicht. Allerdings plane die FHH als Pendantzuetwaigen Entschädigungsleistungen beim Ausbau von Windenergiegebieten eine Bürger:innenbeteiligung in Form eines eigenen Bürgerenergiegesetzes.
Frau Dr. Klar führt hierzu aus,im Rahmen der Vorprüfungen zur Ausweisung von Windenergiegebieten sei mit Hilfe des Arbeitskreises der Staatlichen Vogelschutzwarte Hamburg ein Vogelzug-Gutachten erstellt worden. Auf Grundlage dieser durch das Gutachten zusammengetragenen Daten seien die Hauptvogelzugrouten erfasst worden und würden dementsprechendvonWindkraftanlagen freigehalten werden. Die Daten zu Vogelsichtungen im Hamburger Artenkataster seien nicht vollständig. Dafür könnten über das Internetportal www.ornitho.dedie vollständigen Beobachtungsdaten abgerufen werden.
Herr Jaeger (BSW) erläutert hierzu, die Immissionsschutzprüfung richte sich nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zumBundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zumSchutz gegen Lärm (TALärm)). Hierbei handele es sich um eine Bundesnorm, nach der von technischen Anlagen ausgehende Lärmemissionen bewertet würden. Diese enthielte Richtwerte für verschiedene schutzwürdige Nutzungen. Dazu zählten verschiedene Typologien von Wohngebieten und Wohnnutzungen in sogenannten Misch- und Dorfgebieten. So seien etwa die Lärmgrenzwerte in reinen Wohngebieten oder im Umfeld von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen niedriger als in Mischgebieten. Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass die Lärmgrenzwerte tagsüber höher seien als nachts. Dies bedeute, dass dieLärmgrenzwerte nachts der maßgebende Richtwert zur Ermittlung einer Prognosehinsichtlich des erforderlichen Abstands von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung bzw. -nutzung seien. Aufgrund der ersten durchgeführten Lärmimmissions-Prognosesei der Abstand zu Wohngebieten bereits verringert worden.Auf diese folge in einem zweiten Durchgang eine noch detailliertere Lärmimmissions-Prognose. Nähere Informationen und Erläuterungen zu den Immissionsschutzvorprüfungen seien auf der Website der BSW abrufbar.
Stellungnahmen der Politik:
Herr Harders (Fraktion GRÜNE) betont, die von den Fachbehörden vorgestellte Prüfung zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms sei auch in Bezug auf ihre akribische Durchführungbegrüßenswert. Allerdings müsse allen die Problematik des Themas bewusst sein. Weiter führt er aus, im Moment seien doppelt so viele Potenzialflächen identifiziert worden als am Ende tatsächlich für die Ausweisung von Windvorranggebieten benötigt würden. Somit sei noch nicht entschieden, ob am Ende tatsächlich Windkraftanlagen für die Rissen-SülldorferFeldmark geplant würden. Es sei auch im Interesse seiner Fraktion, dass die Rissen-SülldorferFeldmark als wertvolles Erholungsgebiet nach Möglichkeit von einer Bebauung durch Windkraftanlagen verschont bliebe. Deshalb sei die Frage berechtigt, warum nicht vorrangig ohnehin versiegelte Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen würden.Er informiert,seine Fraktionhabe in diesem Zusammenhang ein Auskunftsersuchen (siehe Drucksache 22-0451, Anlage) an die BSW, verbunden mit der Frage gestellt, warum im Hamburger Hafen keine Windvorranggebiete ausgewiesen werden könnten. Begrüßenswert sei, dass die BSW und die BUKEA heute in Aussicht gestellt hätten, die Möglichkeit zu prüfen, auchPotenzialflächen für Windenergiegebiete im Hamburger Hafen zu berücksichtigen. Dadurch müssten weniger Grünflächeneiner Versiegelung zumOpfer fallen.
Herr Strate (SPD-Fraktion) bedankt sich bei den anwesenden Bürger:innen für die vielen interessanten Fragen sowie bei den Behördenvertreter:innen für ihre Bereitschaft, sich vor Ort in Rissen der Diskussion zu stellen. Er hebt hervor, aus den Ausführungen der Fachbehörden werde deutlich, dass diese ein systematisches und transparentes Erkundungsverfahren durchgeführt hätten. Gleichzeitig kritisiert er, anders als die Vertreter:innen der Fachbehörden bewerteten die heute Anwesenden mehrheitlichdievorgestellte Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogrammsin derRissen-Sülldorfer-Feldmark nicht am „Grünen Tisch“, sondern anhand der vor ihrer Haustür betroffenen Landschaftsflächen. So sei der Feldweg 65 viel zu schmal für das Vorhaben und müsste abgetragen bzw. verbreitert werden. Die Ausweisung als Windenergiegebiethätte außerdem nachhaltige Folgen für den Naturraum der Rissen-Sülldorfer Feldmark, weil Knicks wegfielen und Gräben dauerhaft zugeschüttet werden müssten.Er stellt klar, für die hierfür notwendige Änderung des Bebauungsplans gebe es in der Bezirksversammlung Altona keine Mehrheit. Die Frage nach Ausgleichsflächen stelle sich zudem kaum, da dieseauf dem Gebiet der Rissen-Sülldorfer Feldmarkbereits gedeckelt seien.Somit wäre es kaum möglich, zusätzliche Ausgleichsflächen zu identifizieren. Er resümiert, die Ausweisung der Rissen-Sülldorfer Feldmark als Windenergiegebiet für die Planung von schätzungsweise zwei bis vier Windkraftanlagen sei angesichtsderdargelegten Nachteile und der geringen Wirtschaftlichkeit unverhältnismäßig unddamitfür seine Fraktionnicht zustimmungswürdig.
Herr Hielscher (CDU-Fraktion) macht deutlich, die bundesrechtliche Vorgabe, wonach alle Bundesländer nach demselben Schlüssel behandelt würden,könne für dem stadtnahen Raum so nicht gehandhabt werden. So sei die vorgelegte Zielvorgabe des Bundes, wonach ein bestimmter Prozentsatz der Landesflächen für Windenergieausgewiesen werden müsse, nicht sinnvoll. Ziel müsse es stattdessen sein, ortsunabhängig CO2-neutrale Energie zu produzieren. Er moniert, der Senat sei jedoch nicht gewillt, Staatsverträge mit den Nachbar-Bundesländern Niedersachen und Schleswig-Holstein zu schließen. Das Argument, wonach dort, wodie Energie verbraucht werde, auch der Bedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt werde müsste, sei deshalb nicht stichhaltig, weil nach dieser Logik schon längst der Hamburger Hafen als größter Verbraucher der Stadt als Eignungsgebiet für Windkraftanlagen hätte identifiziert werden müssen. Zudem sei bereits ein Joint Venture zwischen der Hamburg Port Authority HPA und den Hamburger Energiewerkengegründet worden, um die Dekarbonisierung des Hamburger Hafens voranzutreiben. Demnach solltenerneuerbare Energien durch Photovoltaik und Windkraft im Hafengebiet weiter ausgebaut und regenerative Energielösungen entwickelt werden.Er betont, unter dem Begriff „Repowering“ verberge sich die Idee von Windkraftunternehmen, Windkraftanlagenbis zu 500 Meter hoch zu bauen, sofern es die Technik oder die Wirtschaftlichkeit zuließe.Diese Höhe erreichten nicht einmal die Windkraftanlagen auf der Eider Halbinsel, im Hamburger Hafen oder in Hamburg Bergedorf. Bezugnehmend auf die Ausführungen seines Vorredners Herrn Strate verdeutlicht er, für die Errichtung von Windkraftanlagen müsste eine große Schneise mitten durch den Wald gezogen werden, und verdeutlicht, solche Schneisen in einem Naherholungsgebiet seien nicht zu akzeptieren. Schlussendlich sei es absurd, dass der heutigeBebauungsplanauf der einen Seite festlege, dass Landwirt:innen selbst eine kleine Holzhütte als Unterstand auf offener Wiese nicht bauen dürften, auf der anderen Seite aber in Zukunfteine 500 Meterhohe Windkraftanlage genehmigt werden dürfe.
Frau Schoon (Fraktion DIE LINKE)macht deutlich, ihre Fraktion sei in Bezug auf Transparenz und Bürger:innenbeteiligung mit dem bisherigen Prozess nicht einverstanden gewesen. So seien die Unterlagen zu den Potenzialflächen von den Fachbehörden nur in einem Zeitraum von drei Wochen zur Einsichtnahme und der Möglichkeit einer Stellungnahme öffentlich ausgelegt worden. Im Anschluss daran habe es hierzu lediglich eine hamburgweite Infoveranstaltung gegeben. Aus diesem Grund habe ihre Fraktion im Oktober 2024 einen Bürger:innendialog organisiert und in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz vom 14.10.2025 einen Antrag auf die heute stattfindende Öffentliche Anhörung gestellt. Weiter führt sie aus, aus Gründen des Klimaschutzes bedürfe es eines entschlossenen Ausbaus von erneuerbaren Energien in der FHH. Neben einer „Solaroffensive“ brauche es genauso eine „Windoffensive“; aber an geeignetenund ökologisch unbedenklichen Standorten wie beispielsweise im Hamburger Hafen. Demnach schließe sich ihre Fraktion den Forderungen der Bürgerinitiative „NaturErleben Klövensteen“vollständig an (vorab eingereichte Fragen u. Stellungnahmen,siehe Anlage) und verlangt,die Rissen-Sülldorfer Feldmark als Potenzialgebiet aus dem weiteren Planungsprozess sofort zu streichen und nicht als Vorranggebiet für Windenergieanlagen auszuweisen. Gleichzeitig fordert ihre Fraktion, keine Änderung am Bebauungsplan Rissen44/Sülldorf18/Iserbrook26 vorzunehmen.
Frau Pauly (FDP-Fraktion) hebt hervor, die Präsenz derAnwesenden sei sehr beeindruckend und betont, die vielen Fragen aus dem Publikum habe sie fürdie weiteren fraktionsinternen Beratungen notiert. Sie führt aus, angesichts des Bevölkerungsanstiegs in Hamburg würden immer mehr Flächen für Wohnraum benötigt, was im Umkehrschluss bedeute, dass Flächen für die Naherholung immer wichtiger würden. Vor diesem Hintergrund sei es falsch, wenn Flächen in einem Landschaftsschutzgebiet für den Bau von Windkraftanlagen geopfert würden. Sie macht deutlich, der Senat handele gegen die Interessen seiner eigenen Bürger:innen, indem dieser nicht bereit sei, mit den angrenzenden Bundesländern einen Vertrag zu schließen oder zumindest über einen entsprechenden Ausgleich zwischen Stadtgebiet und den Landesflächen rundherum zu verhandeln.
Herr Kalckhoff (Volt-Fraktion)betont, es sei beeindruckend, wieviele Bürger:innen zur heutigen Öffentlichen Anhörung gekommen seien. Weiter führt er aus, Windkraftanlagen und Photovoltaik seien allesamt Verfahren, mit denen erneuerbare Energien erzeugt werden könnten. Demzufolge stehe seine Fraktion dem heute dargestellten Prozess positiv gegenüber – allerdings unter der Voraussetzung, dass Vorgaben wie z.B. Lärmschutz eingehalten würden, sowie Flächen, die bereits versiegelt seien, für die Einsetzung erneuerbarer Energien bevorzugt würden. Außerdem sollten Bürger:innen, die unmittelbar durch den Bau von Windkraftanlagen in direkter Nachbarschaft betroffen seien, monetär beteiligt werden. Abschließend macht er deutlich,eine Positionierung seiner Fraktion zur möglichen Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogrammszur Ausweisung von Windenergiegebieten könne erst erfolgen, wenn der Detailplan und die vollständige Analyse der Fachbehörden vorlägen.
Herr Risch (AFD-Fraktion) macht deutlich, seine Fraktion lehne den weiteren Ausbau der Windenergie grundsätzlich ab. Er verdeutlicht, solange das Bundesgesetz („Wind-an-Land-Gesetz“) noch gelte, sei der einzig akzeptable Weg, den Ausbau von Windenergie über Staatsverträge mit Flächenstaaten zu regeln. Weiter moniert er, der Hamburger Senat wolle aus Gründen der Symbolpolitik Windkraftanlagen innerhalb der Stadtgrenzen errichten.
Anlagen
22-0451 Auskunftsersuchen Ausweisung von Windenergiegebieten (75 KB)
Präsentation Öffentliche Anhörung - Windenergie für Hamburg (3634 KB)
Vorab eingereichte Fragen und Stellungnahmen (1825 KB)