21-4684.1

Stadtteilkultur und Bürgerhäuser brauchen auch in Altona angemessene Haushaltsmittel Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.04.2024
Ö 12.3
16.04.2024
15.04.2024
Ö 12.1
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.11.2023 anliegende Drucksache 21-4547B beschlossen.

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 09.01.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 3:

Die Fördermittel für die Bürgerhäuser der FHH sind als Kostenermächtigungen direkt in den bezirklichen Einzelplänen 1.2-1.8 veranschlagt - eine Rahmenzuweisung gem. § 37 Bezirksverwaltungsgesetz ist für Bürgerhäuser nicht vorhanden.

Im Doppelhaushalt 2019/2020 erfolgte in den Einzelplänen (Epl. 1.2 1.8, ohne Epl. 1.5, da im Bezirk HH-Nord kein Bürgerhaus existiert) eine Eckwerterhöhung von jeweils 100.000 Euro sowie eine Indexierung von 1,5% Steigerung pro Jahr für den Zeitraum 2019 bis einschließlich 2025 (Drs. 21/15373). Dem vorangegangen war eine Erhöhung im Doppelhaushalt 2017/2018 von jeweils 200.000 Euro (Drs. 21/6975).

Die Bedarfe sind im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 durch die
Bezirksämter entsprechend zu berücksichtigen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 12.01.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Alle sieben Bezirke werden bei der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur nach der Bevölkerungsentwicklung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung betrachtet. Hierbei wird auf den Beschluss der Bezirksamtsleitungen aus dem Jahre 2016 verwiesen, aus dem der Verteilungsschlüssel nach Bevölkerungszahlen hervorgeht. Der Bezirk Altona hat in gleichem Maße Anteil an der Steigerung um 1,5 Prozent.

Durch einen Zusatzantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024 wurden weitere Mittel in Höhe von 100.000 Euro für die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur zur Verfügung gestellt, um die Personalkosten in den Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten zu finanzieren. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem vereinbartem Schlüssel auf die sieben Bezirke. Ausgehend vom Verteilerschlüssel nach Bevölkerungszahlen beläuft sich der prozentuale Anteil des Bezirks Altona 2023/2024 auf 14,49 Prozent zur Förderung von Personalkosten und folglich zur Unterstützung tarifgerechter Bezahlung.

Die zuständige Behörde berücksichtigt die Stadtteilkultureinrichtungen in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 auch mit Blick auf die Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst und teilt das Bemühen um eine angemessene Lösung.

Die zuständige Behörde ist sich bewusst, dass die tatsächlichen Preissteigerungen Auswirkungen auf die Betriebskosten der Stadtteilkulturzentren haben. Auch diesem Aspekt soll in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 Rechnung getragen und eine angemessene Lösung angestrebt werden.

Seit März 2023 ist im Bezirksamt Harburg eine Vollzeitkraft mit der Projektkoordination „Stellenbewertung in der Stadtteilkultur“ betraut. Der Prozess hat sich als sehr aufwändig erwiesen und dauert noch an. Derzeit wird davon ausgegangen, dass frühestens im Sommer/Herbst 2024 erste valide Zahlen vorliegen werden. Der zuständigen Behörde ist bewusst, dass der Stellenbewertungsprozess Anpassungen von Eingruppierungen mit sich bringen wird. Die sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Planungen zum Haushalt 2025/2026 zu klären sein.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 02.04.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Gemäß Ziffer 1 des Beschlusses der Bezirksversammlung 21-4547B wurde im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026, im Verfahren der Fachlichen Vorabstimmung zur Rahmenzuweisung Kultur mit der Behörde für Kultur und Medien (BKM) bei der Abgabe der Stellungnahme der Bezirksamtsleitung, bezugnehmend auf den Beschluss, eine Neuregelung der jährlichen Steigerung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur dahingehend angeregt, dass die Altonaer Stadtteilkultur gleichermaßen an der jährlichen Steigerung von 1,5 % teilhaben kann.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge