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Rücksichtnahme bei der Abstellung von E-Scootern gilt für alle! Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

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27.05.2021
Sachverhalt

Mit der Problemlage von durch Nutzerinnen und Nutzern schlecht abgestellten E-Scootern haben wir uns im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona schon oft beschäftigt und hierzu schon gute Lösungen erarbeitet. Zum Beispiel die festen Abstellflächen in der Schanze.

 

Aktuell kommt ein neues Problem hinzu. Im Bezirk Altona fällt vermehrt auf, dass die Dienstleister, die den E-Scooter-Verleih anbieten, diese nachts so abstellen, dass die Leichtigkeit des Fußverkehres nicht mehr gegeben ist. Es ist davon auszugehen, dass es die Verleihfirmen sind, da meist mehrere E-Scooter in einer Reihe ordentlich aufgestellt sind. Das spricht nicht für einzelne Nutzerinnen und Nutzer.

 

Diese Reihen von E-Scootern finden sich nun häufig auf der Aufstellfläche an Haltestellen von Bussen z.B. an der S-Bahn Othmarschen oder an verschiedenen Haltestellen in Ottensen. Damit ist der hintere Ein- und Ausstieg aus dem Bus kaum möglich. Des Weiteren stehen sie auch vor Behindertenparkplätzen auf dem Bürgersteig. Damit kann eine Bürgerin, ein Bürger mit Einschränkungen, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, den Parkplatz nicht mehr nutzen. Hier gilt es für Abhilfe zu sorgen.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird nach § 27 BezVG gebeten, mit den Firmen, die den Verleih von E-Scootern, Leihrädern und Leihrollern anbieten, Kontakt aufzunehmen und ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Aufstellen ihrer Mobilangebote nicht andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einschränken darf. Das bedeutet:

 

  1. Bei einem Fußweg muss mindestens eine Restbreite von 1,5 m frei bleiben.

 

  1. Das Aufstellen auf die Aufstellfläche von Bussen ist zu untersagen.

 

  1. Behindertenparkplätze sind auch auf dem Bürgersteig davor frei zu halten.

 

  1. E-Scooter, die die Leichtigkeit des Verkehrs nicht einhalten, sind kostenpflichtig zu entfernen.

 

  1. Falls man zu der Erkenntnis kommt, extra Flächen dafür herzurichten größere Flotten von E-Scootern abzustellen, sind sie als Sondernutzung gebührenpflichtig einzurichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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