Rücksichtnahme bei der Abstellung von E-Scootern gilt für alle! Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses
Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Ö 9.3
Mit der Problemlage von durch Nutzerinnen und Nutzern schlecht abgestellten E-Scootern haben wir uns im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona schon oft beschäftigt und hierzu schon gute Lösungen erarbeitet. Zum Beispiel die festen Abstellflächen in der Schanze.
Aktuell kommt ein neues Problem hinzu. Im Bezirk Altona fällt vermehrt auf, dass die Dienstleister, die den E-Scooter-Verleih anbieten, diese nachts so abstellen, dass die Leichtigkeit des Fußverkehres nicht mehr gegeben ist. Es ist davon auszugehen, dass es die Verleihfirmen sind, da meist mehrere E-Scooter in einer Reihe ordentlich aufgestellt sind. Das spricht nicht für einzelne Nutzerinnen und Nutzer.
Diese Reihen von E-Scootern finden sich nun häufig auf der Aufstellfläche an Haltestellen von Bussen z.B. an der S-Bahn Othmarschen oder an verschiedenen Haltestellen in Ottensen. Damit ist der hintere Ein- und Ausstieg aus dem Bus kaum möglich. Des Weiteren stehen sie auch vor Behindertenparkplätzen auf dem Bürgersteig. Damit kann eine Bürgerin, ein Bürger mit Einschränkungen, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, den Parkplatz nicht mehr nutzen. Hier gilt es für Abhilfe zu sorgen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird nach § 27 BezVG gebeten, mit den Firmen, die den Verleih von E-Scootern, Leihrädern und Leihrollern anbieten, Kontakt aufzunehmen und ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Aufstellen ihrer Mobilangebote nicht andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einschränken darf. Das bedeutet:
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.