22-2153

Geordnete Abstellstrukturen für Leih-E-Scooter in Eimsbüttel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

BV (Antrag der CDU-Fraktion)

30.04.2026

9.6

22-2033

an AM überwiesen

AM (Antrag der FDP-Fraktion)

08.01.2025

6.3

22-0347

Empfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNE- und SPD-Fraktion bei Stimmenthaltung der DIE LINKE- und Volt-Fraktion abgelehnt.


LeihEScooter gehören zum festen Bestandteil der urbanen Mobilität, sorgen im Bezirk
Eimsbüttel jedoch weiterhin für Herausforderungen. Insbesondere an UBahnstationen,
Verkehrsknotenpunkten, Marktplätzen, Stadtradstationen sowie weiteren stark frequentierten Orten werden EScooter häufig unsortiert oder verkehrsbehindernd abgestellt. Dies beeinträchtigt die Barrierefreiheit, führt zu Nutzungskonflikten auf Gehwegen und stört die
allgemeine Aufenthalts- und Verkehrsqualität.

Mehrere europäische Städte wie beispielsweise Kopenhagen oder deutsche Städte wie
Heidelberg haben vergleichbare Probleme erfolgreich angegangen, indem sie klar definierte Abstellflächen, ergänzende Abstellverbotszonen und verbindliche digitale Geofencing
Regelungen eingeführt haben. Diese Maßnahmen verbessern sowohl die
Ordnung im öffentlichen Raum als auch die Nutzbarkeit der SharingAngebote.

Laut Bericht des Hamburg Journals vom 24.03.2026 wurden zwar 100 neue digitale Parkzonen von der Verkehrsbehörde für Leih-E-Scooter rund um U-, S- und Bushaltestellen geschaffen, aber eine echte Lösung des Problems ist dies wohl noch nicht.

Eine systematische Erfassung geeigneter Standorte im Bezirk sowie eine verbindliche digitale Umsetzung in Abstimmung mit den Anbietern stellen zentrale Schritte dar, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig muss die ordnungsrechtliche Durchsetzung bestehender Regelungen konsequent gestaltet werden.

Durch eine sorgfältige Auswahl der Standorte können negative Auswirkungen auf bestehende Nutzungen des öffentlichen Raums, insbesondere in Bezug auf Parkplätze, minimiert werden. Geordnete Abstellflächen tragen zudem zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Entlastung von Fußwegen bei.

Petitum/Beschluss

Der Ablehnung lag folgendes zu Grunde:

1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,

(a) sich beim Senat dafür einzusetzen, hamburgweit einheitliche Standards für
Abstellflächen, Verbotszonen und GeofencingRegelungen für LeihEScooter zu schaffen und dabei die neuen Möglichkeiten der Novelle der ElektrokleinstfahrzeugeVerordnung (eKFV) zu berücksichtigen,

(b) sowie die Bezirke bei der ordnungsrechtlichen Durchsetzung gegenüber den
Betreibern zu unterstützen,

(c) der Bezirksversammlung über den aktuellen Stand der Gespräche bis spätestens Q4/2026 zu berichten.

2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

(a) geeignete Standorte für geordnete Abstellflächen für LeihEScooter an relevanten Verkehrsknoten, UBahnstationen, Marktplätzen, Stadtradstationen und weiteren
Hotspots im Bezirk Eimsbüttel zu identifizieren,

(b) auf die Anbieter der SharingSysteme zuzugehen, um eine digitale Hinterlegung
dieser Flächen sowie ergänzender Abstellverbotszonen zu planen,

(c) bestehende Verbotszonen zu überprüfen und wo sinnvoll zu erweitern, sowie neue Verbotszonen zu identifizieren,

(d) und die ordnungsrechtliche Durchsetzung von Verbotszonen im Rahmen der bezirklichen Zuständigkeiten zu verstärken.

Ein Umsetzungskonzept ist der Bezirksversammlung bis spätestens Q4/2026 vorzulegen.

Beschluss:

Die Bezirksversammlung stimmt der ablehnenden Beschlussempfehlung zu.

Anhänge

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