21-3360

Rücksichtsvolles Abstellen der E-Scooter im Bezirk Eimsbüttel

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.11.2022
Sachverhalt

Im Bezirk Eimsbüttel kommt es in den letzten Monaten zu einer verstärkten “Vermüllung”, ausgelöst durch Wildparken der öffentlichen Gehwege durch E-Scooter. Gründe dafür sind die Menge der E-Scooter und die Anzahl der Anbieter, sowie offensichtlich das Desinteresse der Nutzer beim Umgang mit fremdem Eigentum. Unsachgemäße abgestellte E-Scooter führen zur vollständigen Blockierung ganzer Gehwege, siehe Bild auf der Hoheluftchaussee, oder zu einer Gefahrenquelle in unbeleuchteten Gehwegen und Parkanlagen.

 

Weiter werden vereinzelt E-Scooter so nah an PKW oder Gebäuden abgestellt, so dass es beim Umfallen zu Sachbeschädigungen kommt. Leider ist es in der letzten Zeit in dunkleren Nebenstraßen durch auf dem Gehweg liegenden E-Scootern auch zu Personenschäden gekommen, weil insbesondere ältere und/oder sehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger bei schlechter Beleuchtung bzw. im Schatten von Straßenlaternen nachts diese quer auf dem Gehweg liegenden E-Scooter nicht erkennen können.

 

Deshalb ist ein regulatorisches Eingreifen von Seiten des Bezirks erforderlich. Dies wird auch bereits vom Deutschen Städtetag gefordert (https://www.zeit.de/mobilitaet/2021-12/e-scooter-tretroller-staedtetag-obergrenze-forderung).

 

In Kenntnis der Antwort des Senats, D 21-2397, stellen wir fest, dass die freiwillige Vereinbarung nicht den gewünschten Erfolg gehabt hat.

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,

 

  1. Senat bzw. die zuständigen Fachbehörden zu bitten, dass diese ein Konzept für ein geordnetes Leihsystem, insbesondere mit Hinblick auf das Abstellen der E-Scooter für den Bezirk entwickeln möge, so dass keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer besteht;

 

  1. als Vorlage für die Ausleihstationen für geordnetes Abstellen von E-Scootern das System von StadtRAD oder anderen ähnliche Konzepte zu prüfen;

 

  1. eine für die Nutzer und Anbieter spürbare Evaluation durch Ahndung der Polizei bei verkehrswidrig abgestellten E-Scootern anzuregen und dieses in einem von E-Scootern stark frequentierten Gebiet, wie z.B. der Hoheluftchaussee, Osterstraße oder Eppendorfer Weg zu testen;

 

  1. die Ergebnisse dem Mobilitätsauschuss unter Zuladung des Kerngebiets- und der Regionalausschüsse im zweiten Halbjahr 2022 vorzustellen.

 

Benjamin Schwanke, Klaus Krüger, Burkhardt Müller-Sönksen und FDP-Fraktion

Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion

 

Anhänge