Planmäßige Verwendung der Haushaltsmittel für den Straßenbau sicherstellen Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 20.10.2026 Haushaltsausschuss Ö 6
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2026 über den Bericht des Bezirksamts zum Mittelabfluss der Rahmenzuweisungen mit Stand 30.06.2026 beraten.
Dabei ist aufgefallen, dass bei der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Straßen, sonstige Ingenieurbauwerke“ von den für das Jahr 2026 verfügbaren 3.189.925,04 Euro im ersten Halbjahr nur 837.456,92 Euro ausgegeben wurden, was etwa 26 Prozent entspricht. Im Bereich der Rahmenzuweisung „Investitionen Neu-, Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen“ stehen dem Bezirksamt für das Jahr 2026 insgesamt 5.453.920,80 Euro zur Verfügung, wovon bis zum 30. Juni 2026 nur 8.191,41 Euro verausgabt wurden. Das Bezirksamt hat also etwa 0,15 Prozent der im Haushaltsjahr verfügbaren Mittel im ersten Halbjahr eingesetzt (s. zum Ganzen Drucksache 22-2508, S. 3).
Zur Erläuterung wird in der genannten Drucksache angegeben, die im Bereich der Straßenplanung bestehenden personellen Kapazitäten seien nicht hinreichend, um die Aufgaben zufriedenstellend zu erfüllen. Deshalb bestehe ein vergleichsweise hoher Haushaltsrest. Tatsächlich dürfte die außerordentlich geringe Mittelverwendung allerdings ein Indiz dafür sein, dass im Bereich der Straßenplanung organisatorische Probleme bestehen. Es erscheint mindestens vorstellbar, dass das Streben nach aufwändigen, aber vielleicht nicht immer wirklich erforderlichen Umgestaltungen von Straßen anstelle von vergleichsweise einfach zu planenden Grundinstandsetzungen der bestehenden Infrastruktur die planmäßige Unterhaltung der Bezirksstraßen hemmt. Auch könnten überobligatorische, also rechtlich nicht erforderliche Beteiligungsverfahren die bezirkliche Straßenplanung verlangsamen. In jedem Fall sollte die Bezirksversammlung diese Haushaltsdaten nicht ohne weiteres hinnehmen, sondern ihre Ursachen aufklären.
Der Haushaltsausschuss möge der Bezirksversammlung daher zum Beschluss empfehlen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 15.12.2026 über den Stand des Mittelabflusses bei den oben genannten Rahmenzuweisungen zu berichten. Zu diesem Zeitpunkt soll ferner, möglichst durch Vertreter des Fachamts Management des öffentlichen Raumes, ein konzeptioneller Ansatz dargestellt werden, mit dem die planmäßige Verwendung der Haushaltsmittel für den Straßenbau in der Zukunft gewährleistet werden kann. Dabei soll ausdrücklich nicht allein nach mehr Personal gerufen werden, sondern vielmehr der Frage nachgegangen werden, wie die Haushaltsmittel mit dem bestehenden und auf absehbare Zeit verfügbaren Personal planmäßig eingesetzt werden können. Es soll auch darauf eingegangen werden, ob in anderen Bezirken vergleichbare Probleme bestehen. Der Bericht soll jedenfalls in den Grundzügen auch schriftlich mit der Einladung zu der genannten Ausschusssitzung vorgelegt werden.
Der Haushaltsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
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