Fehlende bezirkliche Haushaltsmittel führen zu Stolperfallen im Bezirk Wandsbek, auch auf den Gehwegen Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3212.1)
Letzte Beratung: 17.02.2022 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.10
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden aufgefordert, dem zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung, ein Konzept vorzulegen, wie die weitere kontinuierliche Erhaltung/Verbesserung der Nebenflächen an Straßen (Beseitigung von Stolperfallen) erfolgen soll.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Die Aufstellung und Umsetzung eines bezirklichen Straßenbauprogramms liegen in der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Bezirksamts. Die Finanzierung erfolgt innerhalb der fachbehördlichen Eckwerte durch jährliche Rahmenzuweisung an die Bezirksämter, zu deren eigenständiger Bewirtschaftung. Hierfür sind bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) Zuweisungen von konsumtiven Kosten und von Auszahlungen für Investitionen vorgesehen.
Etwaige weitere Aufteilungen und Prioritätensetzungen im Rahmen fachpolitischer Vorgaben und Vereinbarungen obliegen den jeweiligen bewirtschaftenden Bezirken, insbesondere bei den Rahmenzuweisungen.
Zur Aufstellung des Haushaltsplans 2021/2022 hat im Rahmen der fachlichen Vorabstimmung ein Austausch zwischen Fachbehörde und Bezirksämtern stattgefunden. Im verabschiedeten Haushaltsplan 2021/2022 wurde, wie von Bezirksseite vorgeschlagen, aufgenommen, dass die Verteilung auf konsumtive und investive Mittel zukünftig im Verhältnis 70 % zu 30 % (statt im Verhältnis 60 % zu 40 %) vorgenommen werden soll, um insbesondere schnell umsetzbare Betriebs- und Unterhaltungsmaßnahmen zu stärken. Des Weiteren sollen die Rahmenzuweisungen an die Bezirke insgesamt um 3.520 Tsd. Euro pro Jahr erhöht werden. Davon 803 Tsd. Euro pro Jahr mehr für den Bezirk Wandsbek, wobei sich die konsumtive Rahmenzuweisung (RZ Betriebsm. Straße, sonst. Ing.-Bauw.) um 1.516 Tsd. Euro auf zukünftig 6.384 Tsd. Euro erhöht und sich die investive Rahmenzuweisung (RZ Neu- u. Ausbau, Grundinstandsg Straße) um 713 Tsd. Euro auf zukünftig 2.736 Tsd. Euro verringert.
Zusätzlich können seitens der BVM aus dem Zentralen Programm des Amtes Verkehr u.a. konsumtive und investive Verstärkungsmittel für beantragte und konkret bezifferte straßenbauliche Maßnahmen bereitgestellt werden (für 2021 sind hierfür im Einzelplan 7.1 konsumtive Mittel in Höhe von 9.346 Tsd. Euro und investive Mittel in Höhe von 6.444 Tsd. Euro vorgesehen). Diese Mittel können auch zur unterjährigen Unterstützung von bezirklich vordringlich umsetzbaren Straßenbaumaßnahmen einschließlich der Nebenflächen eingesetzt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die zur Verfügung stehenden bezirklichen Mittel nicht ausreichen und die Bewirtschaftungsmöglichkeiten ausgenutzt sind (u.a. Ermächtigungsüberträge, Beiträge Dritter, planübergreifende Deckungsfähig- und Austauschmöglichkeiten). Sofern die aufgeführten Bedingungen erfüllt sind, könnten die im Beschluss der Bezirksversammlung angesprochenen Gehwegverbesserungen auch ggf. aus diesen Mitteln finanziell unterstützt werden.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Veranschlagung und Bereitstellung der Haushaltsmittel obliegt nach den §§ 36 ff des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) einzig den jeweils zuständigen Fachbehörden und erfolgt in Form von Rahmenzuweisungen (RZ) an die Bezirksämter. Hierbei werden die Bezirksämter im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt beteiligt; darüber hinaus steht das Bezirksamt auch unterjährig auf fachlicher Ebene in laufendem Kontakt (hier mit der Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM).
Zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022 wurde die für die angefragten Sachverhalte maßgebliche RZ „Betriebsausgaben Straße, sonstige Ing.-Bauwerke“ durch die zuständige Fachbehörde BVM von 4.868 Tsd € auf 6.384 Tsd € erhöht jeweils für die Jahre 2021 und 2022 (bei gleichzeitiger Absenkung der RZ „Neu-, Ausbau und Grundinstandsetzung von Straßen“) – vgl. 21-3123 und Stellungnahme der BVM.
Durch den erst im Juni 2021 erfolgten Beschluss der Bürgerschaft und den damit einhergehenden Restriktionen der vorläufigen Haushaltsführung nach Art. 67 Hamburger Verfassung war es dem Bezirk in 2021 nicht mehr möglich, ein Konzept / Programm für die angesprochenen Nebenflächen aufzustellen und letztlich auszuführen, da die verbleibende Zeit 2021 nicht für die durch das Vergaberecht zwingend erforderlichen Prozesse hinreichend war.
Vor dem Hintergrund, dass die 2021 insgesamt zur Verfügung stehenden (erhöhten) Mittel nahezu abgeflossen sind, wird das Bezirksamt zeitnah auf die BVM zugehen und die von dort signalisierte Bereitschaft weitere Mittel über den „Regelbetrieb“ hinaus zur Verfügung zu stellen hinterfragen. Aufbauend auf dieser abzuwartenden Erkenntnislage wird das Bezirksamt im Falle einer positiven Rückmeldung ein Konzept im Sinne des Beschlusses der Bezirksversammlung erstellen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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