20-5711.1

Nachspezifikation investiver Rahmenzuweisungen im Bereich Straße Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.04.2019
28.03.2019
Sachverhalt

In der Rahmenzuweisung Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen besteht ein Deckungsbedarf in Höhe von rd. 605.000 Euro.

Gem. Art. 6 Nr. 5 des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 sind die nach § 36 Absatz 5 BezVG auf die Einzelpläne der Bezirke übertragenen Anteile an den als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen, Auszahlungen für Investitionen zu leisten, innerhalb des jeweiligen Einzelplans kontenbereichsübergreifend bis zu 20% deckungsfähig, soweit sie im selben Aufgabenbereich veranschlagt wurden. Soll eine dieser Deckungsfähigkeiten in Höhe von mehr als 5% umgesetzt werden, so ist die Zustimmung der Fachbehörde einzuholen.

Zur Deckung der entstandenen Mehrbedarfe bei den Auszahlungen der Rahmenzuweisung Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen, soll eine Deckungsfähigkeit in Höhe von 500.000 Euro zulasten der Auszahlungen der Rahmenzuweisung Allgemeine Erschließung in Anspruch genommen werden (siehe auch Anlagen, Tabellen zur Nachspezifikation). Beide Rahmenzuweisungen liegen im Aufgabenbereich 269 „Verkehr und Straßenwesen“ der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.

Die Zustimmung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation für die rahmenzuweisungsübergreifende Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit liegt vor.

Hinweis: Ab dem Haushalt 2019 wurde die investive Rahmenzuweisung Allgemeine Erschließung in die investive Rahmenzuweisung Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen überführt, so dass beide Bereiche ab 2019 in einer Rahmenzuweisung bewirtschaftet werden.

 

Darüber hinaus soll eine Deckung durch die Beantragung von Reservemitteln der Finanzbehörde in Höhe von 105.000 Euro erfolgen. Der Antrag hierzu wird kurzfristig bei der Finanzbehörde gestellt. Im Zuge dieser Deckung werden Mittel der konsumtiven Rahmenzuweisung Betriebsausgaben für öffentliche Straßen und Wege, Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke aus dem Kontenbereich Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit in den Einzelplan 9.2 der Finanzbehörde übertragen und das Bezirksamt erhält in gleicher Höhe investive Mittel in die Rahmenzuweisung Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen.

 

Mit der Umsetzung der beiden Deckungen kann der Mehrbedarf der Rahmenzuweisung Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen in Höhe von insgesamt rd. 605.000 Euro gedeckt werden.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Punkten zuzustimmen: 

 

  • der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit zulasten der Auszahlungen der Rahmenzuweisung Allgemeine Erschließung in Höhe von 500.000 Euro zugunsten der Rahmenzuweisung Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen sowie
  • der Absenkung der konsumtiven Rahmenzuweisung Betriebsausgaben für öffentliche Straßen und Wege, Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke, Kontenbereich Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Aufstockung der investiven Rahmenzuweisung Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen im Zuge der Umsetzung des Antrages der Deckung über die Reservemittel der Finanzbehörde – vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzbehörde.

 

 

Anhänge

Anlage 1: Nachspezifikation der Rahmenzuweisung  Neu-, Um- und Ausbau sowie   Grundinstandsetzung von Straßen Management des öffentlichen Raums

Anlage 2: Nachspezifikation der Rahmenzuweisung  Allgemeine Erschließung

Anlage 3: Nachspezifikation der Rahmenzuweisung  Betriebsausgaben für öffentliche Straßen und Wege, Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke