Weitere Haushaltsmittel für die sanierungsbedürftigen Straßen im Bezirk Bergedorf und in den Vier- und Marschlanden
Letzte Beratung: 09.06.2020 Regionalausschuss Ö 4.4
Zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2020, Drucksache 21-0326.01, nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:
Drucksache 21-0326.01
Zu 1.:
Aufstellung und Umsetzung eines bezirklichen Tiefbauprogramms liegen in der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Bezirks. Die finanzielle Berücksichtigung und Absicherung der jeweiligen bezirklichen Straßenunterhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Investitionsvolumina erfolgt innerhalb der fachbehördlichen Eckwerte durch jährliche Rahmenzuweisung an die Bezirke, zu deren je eigenständiger, prioritätensetzenden Bewirtschaftung. Hierzu ist bei der zuständigen Fachbehörde für das städtische Straßenverkehrsnetz, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), die Produktgruppe 269.03 Bezirkliche Zuweisungen Straßenwesen ausgebracht.
Zur Aufstellung des Haushaltsplans 2019/2020 und 2021/2022 hat hier im Rahmen der Fachlichen Vorabstimmung ein Austausch zwischen Fachbehörde und Bezirken, vertreten durch das federführende Bezirksamt Hamburg-Mitte, stattgefunden. Neben der Abstimmung über die Verteilung der Mittel auf die Bezirke (Schlüsselbildung) sind auch die bezirklichen Straßenmittelbedarfe angesprochen worden. Im Abstimmungsprozess wurde hierbei versucht, die finanziellen Möglichkeiten und haushalterischen Gegebenheiten mit den fachlichen Prioritätensetzungen in Einklang zu bringen.
Trotz schwieriger finanzieller Gesamtsituation für den Haushalt 2019/2020 konnten die konsumtiven und investiven Gesamtzuweisungen an die Bezirke unter Absenkung fachbehördlicher Ansätze auf weiterhin hohem Niveau gehalten werden (Bezirkszuweisungen insgesamt 2019/2020: jährlich rd. 36,7 Mio. Euro; hiervon für die bezirklichen Straßen in Bergedorf jährlich rd. 4,4 Mio. Euro). Dies auch vor dem Hintergrund, dass es sowohl haushalterische Spielräume in den jeweiligen bezirklichen Einzelplänen zu heben, als auch unterjährige bezirksübergreifende Bewirtschaftungsmöglichkeiten zu nutzen gilt (u.a. Ermächtigungsüberträge, Beiträge Dritter, planübergreifende Deckungsfähig- und Austauschmöglichkeiten). Zudem stehen für den Bereich des Ausbaus der Velorouten im Bündnis für den Radverkehr (BfdR) weitere Mittel zur Verfügung. Von diesen Kosten werden die Bezirke nach Auslauf der dafür bislang eingesetzten Bundesmittel aus dem Kommunalen Investitionsfördergesetz (KInvFG) gemäß der Vereinbarungen im BfdR seitens der BWVI als zuständiger Fachbehörde freigehalten. Diese Mittel sind vor dem Hintergrund einer weiterhin angespannten personellen Situation in den Ingenieurbaubereichen der jeweiligen bezirklichen Realisierungsträger, wie auch einer zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen stoßenden Bauwirtschaft, zur Verbesserung der verkehrlichen Situationen und Gegebenheiten umzusetzen und auf die Straße zu bringen.
Mit dem Einbezug der bezirklichen Straßen in den Regelkreis des Erhaltungsmanagements für Hamburger Straßen (EMS-HH) wurde in den fachlichen Vorabstimmungen zum derzeit in der Aufstellung befindlichen Haushalt 2021/2022 die Priorität auf schnell umsetz- und sichtbare bezirkliche Straßenbaumaßnahmen, insbesondere Deckschichtsanierungen gelegt. Hierzu sollen nach derzeitigem Planungsstand die bezirklichen konsumtiven Straßenbaumittel für Unterhaltung und bauliche Instandsetzung um insgesamt rund 6,7 Mio. Euro auf rund 28,2 Mio. Euro erhöht werden (für Bergedorf Erhöhung um rund 0,8 Mio. Euro auf rund 3,4 Mio. Euro). Parallel hierzu sollen die fachbehördlichen Zentralmittel für Straßenbaumaßnahmen von insgesamt rund 8,0 Mio. € für das Jahr 2020 auf rund 13,6 Mio. € für das Jahr 2022 aufgestockt werden. Diese konsumtiven und investiven Mittel sollen insbesondere zur unterjährigen Unterstützung von bezirklich konkretisierten, überbezirklich priorisierten und vordringlich umsetzbaren Straßenbaumaßnahmen eingesetzt werden. Hierzu sind die Bezirke, der Federführer sowie die Fachbehörde in den dafür vorgesehenen fachlichen Gremien sowie auf Arbeitsebene in einem ständigen Austausch. Die BWVI als zuständige Fachbehörde sieht hierbei die Mittelausstattung zur Umsetzung notwendiger prioritärer bezirklicher Straßenbaumaßnahmen zur jeweiligen Verbesserung der verkehrlichen örtlichen Situation im untergeordneten Straßennetz unter Einbezug aller Aspekte als mittelfristig hinreichend an.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
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