Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG gebeten,
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die Beratungszeiten der ÖRA-Bezirksstelle Altona von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr (Montag bis Donnerstag) um wenigstens jeweils eine Stunde an den Beratungstagen auszuweiten;
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eine Beratung auch in Fragen des Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialrechts in der ÖRA-Bezirksstelle Altona zu gewährleisten;
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eine digitale Terminbuchung in allen Stellen der ÖRA zu gewährleisten;
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zu prüfen, ob und nach welcher Maßgabe eine zusätzliche Außenstelle im Bereich der Stadtteile Osdorf und/oder Lurup eingerichtet werden kann; und darauf hinzuwirken, dass die hierfür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen im Doppelhaushalt 2027/2028 bereitgestellt werden;
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die Möglichkeiten zu prüfen, wie man
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Antragsformulare insbesondere für soziale Dienstleistungen und Hilfen einfacher und anwenderfreundlicher gestalten kann;
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niedrigschwellige digitale Ausfüllhilfen und Unterstützungsformate im sozialen Dienstleistungsbereich entwickeln und voranbringen kann.