Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA): Neue Beratungsstelle im Osdorfer Born schaffen und Angebot in Altona deutlich verbessern! Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 22-1997.3
Letzte Beratung: 23.04.2026 Bezirksversammlung Ö 8.3.1
Die Öffentliche Rechtsauskunft ist eine unverzichtbare Anlaufstelle für Menschen in Hamburg, die vor- und außergerichtlich rechtlichen Rat und Beistand benötigen.
Eine essentielle Angebotslücke im Bezirk Altona besteht in der Großsiedlung Osdorfer Born, seit der ÖRA-Standort in Lurup/Osdorf aufgegeben wurde. Hier sollte dringend wieder eine neue Bezirksstelle der Öffentlichen Rechtsauskunft eingerichtet werden. Als Standorte drängen sich das Soziale Dienstleistungszentrum Achtern Born 135 oder das Bürgerhaus Bornheide gerade zu auf. Dies würde eine zusätzliche Stärkung der sozialen Beratungsangebote im Bürgerhaus Bornheide ermöglichen.
Bisher ist die Öffentliche Rechtsauskunft in Altona territorial nur mit einer Bezirksstelle in der Alten Königstraße präsent, während in anderen Bezirken Hamburgs oftmals mehrere Bezirksstellen angeboten werden, die auch die im äußeren Bereich des Stadtgebiets bestehenden rechtlichen Beratungsbedarfe quartiersnah abdecken.
Die verfassungsrechtlich gebotene staatliche Verpflichtung, Menschen mit geringem Einkommen, die sich eine anwaltliche Beratung oder eine Verbandsmitgliedschaft oftmals wirtschaftlich nicht leisten können, einen Zugang zur rechtlichen Beratung zu ermöglichen, muss flächendeckend nicht nur in den zentral liegenden Stadtteilen gewährleistet werden.
Leider werden nicht alle Rechtsgebiete, wie z.B. Arbeits- und Sozialrecht sowie Verwaltungsrecht, in den Außenstellen der Öffentlichen Rechtsauskunft angeboten. Angesichts der Tatsache, dass z.B. über Leistungen der Grundsicherung in den Sozialen Dienstleistungszentren der Bezirksämter entschieden wird, sollte eine sozialrechtliche Beratung durch die ÖRA möglichst in räumlicher Nähe zum betreffenden Behördenstandort angeboten werden.
Da eine Beratung bei der Öffentlichen Rechtsauskunft die Vergabe eines Termins voraussetzt und die Erreichbarkeit der ÖRA angesichts starker Nachfrage oft schwierig ist, sollte zusätzlich eine digitale Terminbuchung nicht nur für die Hauptstelle, sondern auch für alle Außenstellenschnellstmöglich ermöglicht werden.
Die zunehmende Nachfrage nach sozialrechtlicher Beratung liegt teilweise daran, dass die Fachämter für Grundsicherung, die bei den Bezirksämtern angesiedelt sind, kaum personelle Ressourcen dafür haben, neben der Bearbeitung von Leistungsanträgen, ausreichend Hilfe beim Ausfüllen der Antragsvordrucke zu geben. Diese gesetzlich gebotene Hilfe wird in vielen Fällen nicht erbracht. Statt den gesetzlichen Beratungsauftrag korrekt zu erfüllen, werden die Menschen oftmals an die Sozialverbände verwiesen. Dort ist jedoch eine detaillierte Beratung nur möglich, wenn eine beitragspflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen wird. Die Bezirksämter müssen für die Hilfe bei der Beantragung von sozialen Leistungen mehr Personal in den sozialen Dienstleistungszentren erhalten. Dies sollte im jetzt zur Beratung anstehenden Doppelhaushalt 2027/2028 verankert werden. Durch eine bedarfsgerechte Ausstattung der Fachämter Grundsicherung wird letztlich auch die stark beanspruchte Öffentliche Rechtsauskunft entlastet werden.
Vor diesem Hintergrund wird beantragt:
a) Einrichtung einer Bezirksstelle im Osdorfer Born vorzugsweise in den Räumen des Bürgerhauses Bornheide
b) Ausweitung der Beratungszeiten der ÖRA-Bezirksstelle Altona von 17:00 bis 18:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) um wenigstens jeweils eine Stunde an den Beratungstagen
c) Beratungsangebot für Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht in allen Bezirksstellen, insbesondere in Altona und der neu einzurichtenden Bezirksstelle Osdorfer Born
d) Möglichkeit einer digitalen Terminbuchung nicht nur in der Hauptstelle, sondern in allen Stellen der Öffentlichen Rechtsauskunft.
e) Antragsformulare insbesondere für soziale Dienstleistungen und Hilfen einfacher und anwendungsfreundlicher zu gestalten
f) Digitale Ausfüllhilfen und Unterstützungsformate im sozialen Dienstleistungsbereich zu entwickeln und voranzutreiben.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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