21-3485.2

Lehrschwimmbecken Mendelssohnstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 15.09.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.02.2023
07.02.2023
26.01.2023
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 15.09.2022 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-3385B beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 17.10.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und Schulbau Hamburg (SBH) werden die gemäß Ziffer 2. des Beschlusses erbetenen Prüfungen im Hinblick auf die mit dortiger Beteiligung in 2010 abgeschlossenen Verträge vornehmen. Nach der erfolgten Prüfung, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird der Bezirksversammlung das Ergebnis mitgeteilt werden.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung hatte die Bearbeitung der Thematik der Lehrschwimmbecken an die SBH übergeben.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 07.11.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt wurde nach § 19 BezVG aufgefordert zu prüfen, ob die Sternipark GmbH in ihrer Funktion als Betreiberin des Lehrschwimmbeckens Mendelssohnstraße schuldhaft ihre Pflichten als Zuwendungsempfängerin der Bezirksversammlung Altona verletzt hat und ob der Zuwendungszweck seitens der Sternipark GmbH erfüllt wurde.

 

SterniPark e.V. hat für den Zeitraum 01.12.2010 bis 31.08.2011 eine Zuwendung in Höhe von 80.000 € für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Mendelssohnstraße als Fehlbedarfsfinanzierung erhalten. Die Verwendung der Zuwendung wurde durch den Hamburger Sportbund geprüft und es wurden keine Verstöße gegen das Zuwendungsrecht festgestellt. Der Hamburger Sportbund hat mit der Verwendungsnachweisprüfung festgestellt, dass seit Ende 2011 alle acht Becken ordnungsgemäß wieder im Betrieb sind. Die Zuwendung wurde ohne Bindungsdauer gewährt.

 

 

Mit Schreiben vom 20.01.2023 hat die Finanzbehörde eine ergänzende Stellungnahme übersandt, diese ist dem als Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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