Es wurden keine Fragen eingereicht.
Der TOP wird einvernehmlich vertagt, weil das Amt angekündigt hat, in der März-Sitzung mit einer schriftlichen Vorlage zu berichten.
Der TOP wird einvernehmlich vertagt, weil zu diesem Thema noch eine erwartete Senatsentscheidung aussteht (der entsprechende Senatsdrucksachenentwurf liegt den Fraktionen vor).
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Brümmer erläutert, dass jüngst das von der Bürgerschaft am 20.12.2022 beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden und des Bezirksverwaltungsgesetzes (Anlage) veröffentlicht worden sei, mit dem die bezirklichen Fachämter Einwohnerwesen dem neuen Amt Hamburg Service bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung Gleichstellung und Bezirke zugeordnet würden. Es handele sich um einen Regiebetrieb, der hamburgweit die Aufgaben der bisherigen Einwohnerämter bündele. U.a. die Bezirksamtsleitungen seien dort im Aufsichtsrat vertreten. Die Geschäftsstellen des Altonaer Fachamtes Einwohnerwesen blieben beim Bezirksamt, das zentrale städtische Fundbüro werde ein neuer Abschnitt beim Fachamt Interner Service. Mit dem Weggang des Personals aus dem Fachamt verliere das Bezirksamt auch Stellenanteile aus dem Intendanzbereich, müsse aber weniger abgeben, als aktuell aufgewendet werde. Damit könne man gut leben. Die bisherigen Angebote der (mobilen) Kundenzentren blieben erst einmal erhalten, auch die Dienststelle der Ausländerabteilung im Erdgeschoss des Rathauses. Zu weiteren Anpassungen der bezirklichen Dezernatsstrukturen stehe noch die finale Senatsentscheidung aus.
Herr Strasser stellt fest, dass die Bezirksversammlung durch diese Änderungen Einfluss verliere, da sie den Bereich Einwohnerwesen betreffend keine § 19 BezVG-Beschlüsse mehr fassen könne. Auch habe die Bezirksversammlung bei diesen Änderungen kein Anhörungsrecht nach § 26 oder § 28 BezVG gehabt.
Herr Adrian entgegnet, dass der politische Einfluss der Bezirksversammlung auf das Einwohnerwesen in der Vergangenheit ohnehin gegen Null gegangen sei.
Anlagen
Gesetz über Änderung Verwaltungsbehördengesetz + BezVG (1397 KB)
Herr Brümmer erklärt, dass das Amt den Akteneinsichtswunsch kritisch sehe, weil die Bezirksversammlung nicht über Personal- und Organisationsangelegenheiten entscheiden dürfe. Darüber hinaus liege ein Teilwiderspruch vor und bei derartigen laufenden Verfahren würden keine Auskünfte erteilt. Außerdem gebe es einen Senatsbeschluss mit dem Tenor, dass Stellenbewertungen nicht nach außen gegeben werden dürften.
Herr Eschenburg erwartet eine schriftliche Begründung, wenn dem Akteneinsichtswunsch nicht entsprochen werden solle. Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz bestehe ein Akteneinsichtsrecht nur dann nicht, wenn gesetzliche Vorschriften, überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenständen. Dieses müsse im vorliegenden Fall erst einmal nachgewiesen werden. Im Übrigen handele es sich nicht um eine interne Stelle, sondern um die Stelle eines externen Trägers. Es finde auch keine Veröffentlichung statt, wenn die Einsichtnahme durch Mitglieder der Bezirksversammlung erfolge, die zur Verschwiegenheit verpflichtet werden könnten.
Frau Wolpert ergänzt, dass es nicht um konkrete Personen, sondern um die Abwertung einer externen Stelle des Stadtteilkulturzentrums „MOTTE“ gehe.
Auch Frau Dr. Steffens erklärt, den Antrag aufrechterhalten zu wollen und dass sie im Falle einer Ablehnung eine schriftliche Stellungnahme erwarte.
Herr Adrian weist darauf hin, dass Stellenbewertungen nach ganz klaren und engen Regeln erfolgten.
Frau Boehlich erklärt, dass sie acht Jahre Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses gewesen und in dieser Zeit sehr häufig über die Bewertungen der Stellen der freien Träger diskutiert worden sei.
Herr Brümmer erklärt, dass er die vorgebrachten Argumente noch einmal prüfen wolle.
Die Drucksache 21-3780 wird einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion beschlossen.
Der Hauptausschuss stimmt der Sitzungsverschiebung einstimmig zu.
Der TOP mit der Drucksache 21-3790 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Drucksache 21-3790 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-3735BE siehe Anlage).
Anlagen
21-3735BE Beschluss Schulwege für Schüler der Grundschule Goosacker (94 KB)
Der TOP mit der Drucksache 21-3795 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Vor dem Hintergrund der Rückmeldung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz schlägt Frau Wolpert vor, die Beschlussdrucksache 21-3756B dahingehend zu ändern, dass Ziffer 1 als § 19 BezVG-Beschluss an das Bezirksamt und Ziffer 2 als § 27 BezVG-Empfehlung an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gerichtet werde. Ferner sei nach Auffassung von Ornitholog:innen in Ziffer 2 "Turmfalken" durch "Falken" zu ersetzen, weil Turmfalken keine Tauben jagten.
Die geänderte Ziffer 1 sowie die Ziffern 3-6 werden einstimmig beschlossen, die geänderte Ziffer 2 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE (Beschlussdrucksache 21-3756BE siehe Anlage).
Anlagen
21-3756BE Beschluss Keine Fallenjagd auf Tauben am Bahnhof Altona! (97 KB)
Der Entwurf der Tagesordnung (Anlage) wird mit folgenden Ergänzungen einvernehmlich festgelegt (alles Arbeitstitel):
Antrag der Fraktion DIE LINKE
Antrag der SPD-Fraktion
Antrag der SPD-Fraktion
Antrag der Fraktion GRÜNE
Herr Adrian bittet darum, die Mitteilungsdrucksache in der kommenden Sitzung noch einmal als gesonderten TOP aufzurufen.
Der Hauptausschuss stimmt einvernehmlich zu und nimmt die Mitteilungsdrucksache zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt die Mitteilungsdrucksache zur Kenntnis.
Es gibt keine Wortmeldungen.