Knicks und Feldhecken in den Feldmarken erhalten und pflegen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport
Letzte Beratung: 25.03.2021 Bezirksversammlung Ö 9.3
Knicks, das sind frei wachsende Wall- und Feldhecken, sind in Norddeutschland ein typisches und das Landschaftsbild prägendes Element. Sie wurden zum Ende des 18. Jahrhunderts als Abgrenzung der Felder angelegt und schützen die Flächen vor Wind und Bodenerosion. In Altona gibt es sie noch in den Resten der Luruper Feldmark, aber vor allem in der Osdorfer und Rissen-Sülldorfer Feldmark.
Knicks sind wichtiger und sehr artenreicher Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Sie sind bedeutend für die Vernetzung der unterschiedlichen Lebensräume. Deshalb stehen Knicks unter besonderem Schutz, sie sind als § 30 Biotope nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgewiesen und geschützt.
Knicks müssen regelmäßig gepflegt werden, um sie zu erhalten. Früher wurden die Äste der Sträucher eingeschnitten und „geknickt“ in die Hecke zurückgesteckt. So konnte sich ein dichtes, zaunartiges Gehölz entwickeln. Heute wird die Knickpflege maschinell ausgeführt. Für die fachgerechte Pflege hat die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ein Faltblatt herausgegeben (siehe Anlage).
Der Bezirk Altona ist sich der herausragenden Bedeutung dieses Landschaftselementes bewusst und hat daher ein umfangreiches Gutachten zu Knicks, Feldhecken und Einzelbäumen in der Rissen-Sülldorfer Feldmark, Februar 2017 (3 Teile, siehe Transparenzportal Hamburg) in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten beinhaltet eine detaillierte Bestandsaufnahme aller Knicks und Einzelbäume (Überhälter) und gibt dezidierte Anweisungen zur Pflege und zum Erhalt jedes einzelnen Knicks.
In den letzten Monaten erreichten den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zahlreiche Bürger*innenbeschwerden über die mangelhafte und nicht fachgerechte Pflege der Knicks, bis hin zu Nachfragen, ob Fällungen von alten Eichen genehmigt wurden. Diese Beschwerden befinden sich noch in der Prüfung der zuständigen Abteilung im Bezirksamt.
Dies vorausgeschickt, empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu verabschieden:
Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG zu Folgendem auf:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gemäß § 27 BezVG gebeten zu prüfen, ob im Rahmen von Agrarfördermaßnahmen ein Programm zum Erhalt der Knicks in Hamburg aufgelegt werden kann.
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